Zitat:Was ich eigentlich meinte war, ob es bei der Einreise im Prinzip schon richtig ist die Heiratsurkunde mitzunehmen, oder wenn nicht, was man stattdessen machen wuerde.
Wenn meine Frau zum Beispiel noch einen "alten" Hong Kong BNO Pass, anstatt den neuen Hong Kong SAR Pass haette, waere sie noch visumspflichtig (verwirrend, aber wahr).
In dem Fall waere es dann schon wichtig vorbereitet zu sein.
Was den eigentlichen Aufenthalt angeht, wird es wohl nicht dazu kommen, dass sie laenger als drei Monate ohne mich in Deutschland bleibt. Insofern erwarte ich da keine Probleme.
Also jetzt noch einmal ganz systematisch:
1. Da Deine Frau aufgrund Ihrer Nationalität bzw. Ihres Passes sowieso nicht visumspflichtig ist, gibt es bei Besuchsaufenthalten bis 90 Tage keinen Grund, die Heiratsurkunde mitzunehmen.
2. Wenn Deine Frau visumspflichtig wäre, muß man zwei Fälle unterscheiden:
a. Wenn Sie alleine reisen würde, bräuchte Sie auf jeden Fall eine Visum.
b. Wenn Sie mit Dir zusammen reisen würde, würde eine Heiratsurkunde aufgrund der Rechtsprechung zur Freizügigkeit theoretisch ausreichen. Ich sage "theoretisch", weil evtl. nicht jeder Grenzbeamte (dito: Airline-Mitarbeiter) diese Rechtsprechung kennt und man deshalb das Risiko von irgendwelchen Schwierigkeiten, Verzögerungen, etc. eingeht. Von daher erscheint es mir praktisch ratsam zu sein, ein längerfristiges Touristenvisum zu beantragen und damit auch den Fall a. abzudecken.
Zum Thema Freizügigkeit siehe auch hier:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=EU;action=di...Abu