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Anerkennung von Schulabschluss bzw. Diplom (Gelesen: 2.619 mal)
Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.09.2004 um 13:18:44
 
Hallo Zusammen,

an welche stelle muss man sich wenden um zu erfahren ob oder als was der Schulabschluss bzw. das Diplom meiner Frau anerkannt wird?


Zusatzinfo: Sie kommt aus der Ukraine
Und wir leben in  Baden-Wuertemberg!

Danke schon mal an alle!
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Ralf
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Antwort #1 - 02.09.2004 um 13:55:14
 
Hallo Daniel!

Hier in Niedersachsen wäre dafür in den meisten Fällen die Bezirksregierung zuständig. Ich nehme an, dass dies in Baden-Württemberg nicht anders ist, nur dass diese Behörde dort Regierungspräsidium heißt.
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Mono
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Antwort #2 - 04.09.2004 um 21:09:51
 
Hallo,

da können in Baden-Württemberg alle möglichen Stellen in Frage kommen. Schau mal hier nach:

http://demo.albit.de/laa/LAA_BW/Bwege/ank/index.htm

Mono
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stefanskij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.09.2004 um 15:58:11
 
Hallo Daniel,

in Schleswig-Holstein wurd die Schulausbildung beim Bildungsministerium, die Berufsausbildung bei der IHK anerkannt.

Anerkannt ist nicht ganz richtig. Da meine Frau nicht Russland-Deutsche und auch nicht Kontingentflüchtling ist, sondern NUR normal mit einem Deutschen verheiratet, wurden ihre Ausbildungen in "etwa gleichgestellt".

Viel Spaß mit diesen Behörden

Stefanskij
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Ralf
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Antwort #4 - 07.09.2004 um 16:10:04
 
In diesem Punkt ist Schleswig-Holstein nicht mit BaWü vergleichbar, da es dort keine staatliche Mittelinstanz, also keine Bezirksregierungen und auch sonst nur wenige Landesbehörden außerhalb der Ministerien gibt.
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