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Verhinderung Abschiebung ?? (Gelesen: 4.422 mal)
ilayda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verhinderung Abschiebung ??
20.08.2004 um 11:01:24
 
Fragezeichen
Hallo an Alle im Forum,

bin neu hier und irgendwie erleichtert, ein Forum für sogenannte Gleichgesinnte gefunden zu haben.

Kurz zu meiner Geschichte. Mein Freund wurde kürzlich zu insgesamt 6 Jahren Haft und 3 Monaten verurteilt wegen div. Straftaten im Kapitalbereich, also keine gegen das Leben oder die Gesundheit anderer.

Er ist türkischer Staatsbürger und hatte immer eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Wir haben zusammen eine fast dreijährige Tochter und wollen auch noch während der Inhaftierung heiraten ( das wollten wir schon vor seiner Festnahme ).
Aufgrund der Höhe des Strafmaßes ist wohl eine Abschiebung sehr wahrscheinlich.
Daher meine Frage, was kann ich alles unternehmen, um so eine Abschiebung zu verhindern.
ich habe recherchiert, dass wohl schon diverse Fälle beim EUGH vorgetragen wurden und wohlwollend entschieden wurden.
Kann ich damit rechnen, dass bei uns eine Einzelfallprüfung stattfindet???
Wie sind denn seine Chancen ?? Seine komplette Familie lebt in Deutschland. Er ist der einzigste der keine dtsch. Staatsbürgerschaft hat. Wurde in D. geboren, war aber zwischenzeitlich 6 Jahre in der Türkei in der Schule. Hatte Arbeit in Deutschland, keine Schulden, bald eine dtsch. Ehefrau und ein gemeinsames Kind. Ich gehe jetzt mal davon auch aus, dass ein gutes psychologisches Gutachten erstellt wird, wenn es um die Frage der 2/3 Strafe geht.
Wie sieht es aus mit den Haftbedingungen ??? Ab wann gilt Abschiebehaft ??? Da sollen ja absolut keine Haftlockerungen möglich sein.
Für Antworten danke ich schon vielmals im voraus.

Ciao ilayda
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.08.2004 um 12:10:12
 
Hallo Ilayda,

Du könntest

1) im Forum für sogenannte Gleichgesinnte nachlesen
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ausweisung;a...

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ausweisung;a...

2) einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Ausländerstrafrecht nehmen.

MfG,
eishennig
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ilayda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.08.2004 um 13:04:35
 
Vielen Dank für die Infos.

Wir haben zwar einen guten Strafrechtler in Frankfurt ( mein Freund sitz leider in einer hessischen JVA ) , ich denke aber, der ist kein Spezi im Ausländerrecht.
Des Weiteren besteht das Problem, dass ich berufsbedingt schon in Potsdam bin und daher nicht regelmäßig beim Anwalt erscheinen kann.

Ganz wichtige Frage für mich. Wann wird von der zuständigen ABH die Angelegenheit bearbeitet. ich denke mal, sie bekommen ebenbfalls eine Abschrift des Urteils und werden dann direkt tätig. Nachdem die ABH die Ist - Ausweisung verfügt wird dann die Abschiebhaft angeordnet. Hier will ich ja nun vorgreifen - Abschwächung in eine Regelausweisung mit Ermessensspielraum und dadurch wenns möglich ist die Anordnung der Abschiebehaft.
Geht das ?????
Dringend Ratschlag erforderlich, dass ich entsprechend umgehend handeln kann. Da keine Rechtsmitel eingelegt wurden, die Verurteilung am 28.07.04 war, ist mit einer alsbaldigen Ausfertigung des Urteils zu rechnen. Nach Fristablauf für Einlegung Rechtsmittel ist ja auch das Urteil rechtskräftig

Vielen Dank !!! Smiley Smiley
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Mick
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Antwort #3 - 20.08.2004 um 13:30:27
 
Hi,
auch bei Euch wird die Ist-Ausweisung zur Regel-Ausweisung herabgestuft (ich gehe dabei davon aus, dass Euer Kind deutsch ist und dass Ihr zusammen gelebt habt).

Abschiebungshaft wird sicher noch lange nicht beantragt, wäre bei der Dauer der Haft etwas früh.

Die Ausweisung wird mit Sicherheit auch nicht so bald kommen. Wenn das Urteil der Ausländerbehörde vorliegt, wird sie erstmal die Strafakte zur Einsichtnahme anfordern. Dann wird auch noch eine Stellungnahme der JVA bezüglich Verhalten angefordert.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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ilayda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.08.2004 um 15:01:18
 
Hallo Mick,

da bin ich ja wenigstens etwas beruhigt, was die zur Verfügung stehende Zeit anbelangt.

Ich kann mich da also noch so richtig schlau machen.

Deine Info habe ich so verstanden, dass wir folglich erst nach Urteilsfällung durch die ABH sozusagen tätig werden können.
Ich dachte, man könnte schon vorher alle wichtigen Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen, vortragen.
Wenn sozusagen alle wichtigen Gründe wie Dtsch. Kind, dtsch Ehefrau ( ich hoffe, es klappt mit der Heirat während der Inhaftierung ), gutes psychologischen Gutachten, positive Zukunftsprognosen, drohende Bestrafung in der Türkei ( ich habe gelesen, dass Türken gemäß dem türk. Strafrecht nochmal für eine Straftat, die sie im Ausland begangen haben, sofern in der Türkei eine Haftstrafe nicht unter drei Jahren für diese Straftat vorgesehen ist, nochmals bestraft werden !? ) und da wäre noch die Frage hinsichtlich des Militärs, abgesehen davon ist er ebenfalls kurdischer Abstammung, vorliegen, könnte man da wenigstens ansatzweise hoffen, eine Abschiebung zu verhindern ????.
Da ich kurz vor seiner Inhaftierung beruflich nach Potsdam gegangen bin, er wollte nachkommen, würden wir natürlich liebend gern auch eine Verlegung nach Berlin beantragen. Fraglich wäre dann hier auch wieder, wie sieht es mit Haftlockerungen aus ?????

Danke für Postings !! tippse

Ciao ilayda
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.08.2004 um 16:04:07
 
hallo,,

bin grade auf dem sprung in den urlaub..am Sonntag abend dann mehr zum Vollzug in Berlin und der Verlegungsfrage
gruss peku
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Mick
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Antwort #6 - 20.08.2004 um 21:58:13
 
Hallo ilayda,
alle die von Dir dargelegten Gründe werden m.E. eine Abschiebung nicht verhindern können. Die Umstände deutsch-verheiratet und deutsches Kind führen bereits zu einer Herabstufung zum Regelversagungsgrund. Damit hat es sich aber rein rechtlich auch. Das Gesetz sieht eben in diesen Fällen trotzdem eine Ausweisung vor.
Militär und - mir nicht bekannte - Doppelbestrafung ebenfalls negativ. Ich kenne reichlich Fälle von abgeschobenen Türken, die unter vergleichbaren Umständen nach Hause mussten.

Ich will Dir die Hoffnung nicht nehmen, will Dich aber auch nicht im Unklaren lassen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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ilayda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 23.08.2004 um 13:01:44
 
Hallo Mick,

das hört sich natürlich nicht so toll an.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat aber die ABH bei einer Regelausweisung ein Ermessensspielraum!?

Man kann es also trotzdem versuchen und auf ein wenig Glück und einem guten Sachbearbeiter hoffen.

Wann kann man denn in der Regel damit rechnen, dass die ABH sozusagen über die Sache entscheidet, wenn jetzt Ende Juli das Urteil verkündet wurde und eine Gesamtstrafe von 6 Jahren verhängt wurde ????

Grüße ilayda
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