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AE nach Hochzeit für nur 1 Jahr! (Gelesen: 7.916 mal)
croco
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"smack"


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19.08.2004 um 15:26:41
 
Hallo Leute,

Wir haben heute den Pass meiner Frau bei der ALB abgeholt. Meiner Frau wurde nur eine begrenzte AE für ein Jahr erteilt.
Auf meine Frage warum, antwortete die SB mit der Standarte: "Das würde immer so gemacht (und sie wäre schon zehn Jahre bei der Behörde). Erst ein Jahr, dann zwei Jahre, danach unbegrenzt. "
Ich habe das erst mal hingenommen, aber ich muß sagen, es nervt mich tierisch. Ich weiß das meine Frau Anspruch auf drei Jahre AE hat. Der Lebensunterhalt ist gesichert und wir haben eine große Wohnung.

Ich bin jetzt am überlegen, wie ich mich verhalten soll.
Macht es Sinn weiter nachzuhaken und auf drei Jahre zu bestehen, oder muß ich das so hinnehmen?
Ich bin auch am überlegen ob ich Akteneinsicht verlangen sollte. Vielleicht steht dort ja irgendwas geschrieben von dem ich nichts weiß.

Was würdet ihr mir raten?

Griesgrämigcroco
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Mick
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Antwort #1 - 19.08.2004 um 15:38:17
 
Hi Croco,

guck 
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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croco
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"smack"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.08.2004 um 16:05:01
 
Hi Mick,

Danke für den Link. Die Lektüre des Threads bestätigt meine Meinung, das das Verhalten der ALB zumindest anzuzweifeln ist (vorsichtig ausgedrückt).
Sie beantwortet aber nicht meine Frage,
Wat soll ich nur machen?
Und vor allen, macht es Sinn etwas gegen die Befristung zu unternehmen.

Über ein paar Ratschläge würde ich mich freuen.

Griesgrämigcroco
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Mick
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Antwort #3 - 19.08.2004 um 16:10:46
 
Zitat:
Wat soll ich nur machen?
Und vor allen, macht es Sinn etwas gegen die Befristung zu unternehmen.


Hm,
wenn die Aussage "wir machen das immer so" das einzige Argument bleibt, würde ich Widerspruch gegen die Nebenbestimmung zur AE einreichen. Da schätze ich die Erfolgsaussichten recht hoch ein. Allerdings wird nach dem Widerspruch sicherlich eine weitere Begründung nachgeschoben.
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croco
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"smack"


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Antwort #4 - 19.08.2004 um 18:40:39
 
Zitat:
Allerdings wird nach dem Widerspruch sicherlich eine weitere Begründung nachgeschoben.

--Dafür müsste dann aber erst einmal eine weitere Begründung existieren. :sauer:

Also werde ich noch einmal ganz konkret nachfragen warum die AE auf ein Jahr befristet wurde.
Sollte ich dann keine befriegende Antwort erhalten, werde ich  Akteneinsicht nehmen und Widerspruch einlegen.
Gibt es da irgendwelche Fristen oder Regeln die ich beachten muß?

Danke Griesgrämigcroco
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Mick
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Antwort #5 - 19.08.2004 um 21:09:36
 
Zitat:
--Dafür müsste dann aber erst einmal eine weitere Begründung existieren. :sauer:

Also werde ich noch einmal ganz konkret nachfragen warum die AE auf ein Jahr befristet wurde.
Sollte ich dann keine befriegende Antwort erhalten, werde ich  Akteneinsicht nehmen und Widerspruch einlegen.
Gibt es da irgendwelche Fristen oder Regeln die ich beachten muß?

Danke Griesgrämigcroco



Die Frist für die Einreichung des Widerspruches ist ein Monat nach Bekanntgabe der Verfügung (Erteilung AE). Es sei denn, es gab keinen förmlichen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Dann wäre die Frist ein Jahr (sehr sinnig).
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Jukab
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Antwort #6 - 24.08.2004 um 14:47:16
 
Juhuuuu! Hallo an alle - ich habe meine erste dreijährige AE heute bekommen!!! [beifall=beifall.gif]

Vielleicht können meine Eindrücke jmndm helfen.

Also bei uns war das so. Auf dem Weg zur ABH erzählte ich meinem Mann, was ich hier im Forum diesbezüglich gelesen habe. Besonders die Bemerkungen von Anne (s. den alten Thread als Link hier oben) - nämlich Schwierigkeiten bzgl. Bankkonto und Arbeitssuche  - haben uns etwas beunruhigt. So. Nachdem wir zwar 15 min zusätzlich zu der Terminzeit warten mussten, rief man uns rein.  Die SB-in war suuuper nett. Wir haben ein Gespräch angefangen, bald sagte mein Mann "na wir gehen davon aus, dass meine Frau die 3-jährige AE..." usw. Die SB-in sagte, sie würde mir nur 1 JAhr geben, aber wenn wir möchten, könne sie mit ihrem Chef drüber sprechen. Wir sagten " ja-doch-bitte-bitte" und begründeten das mit den "Bankkonto-Arbeitssuche-nicht mal ein Händyvertrag (2 Jahre)-usw"...
(Danke Anne unbekannterweise!)

10 min später hatte ich die 3J. AE  grin

Als Unterlagen brachte ich alles, was ich nur finden konnte - alle Mietverträge (auch die zukünftigen, da wir bald umziehen werden), den Scheidungsurteil meines Mannes (das ist ewig her), seine Namensänderungsbescheinigung, Einkommennachweise der letzten drei Monate , klar - Heiratsurkunde, den Pass. Das sind die, die benötigt wurden. Wir hatten aber noch mehr mit!  Smiley Alles schön sauber in Folien und Mappen sortiert und verpackt.

Die Frage nach dem Scheidungsurteil hat mich doch etwas überrascht - es ging wahrscheinlich um evtl. unterhaltspflichtige Kinder, denken wir...

Sonst fanden wir das Ganze sehr schnell und unkompliziert. Ganz ehrlich, die SB-in war absolut nett und sehr höfflich.
Ich freue mich sehr (die AE macht das Leben doch etwas sicherer) - wünsche Allen auch viel Glück!

Grüsse
Alena
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Feffi
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Antwort #7 - 25.08.2004 um 14:26:20
 
[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] Gratulation und schön, dass du "bescheid" gibst...es gibt also doch "sofortige" AE für 3 jahre...man muss nur nach den SB's, die sie erteilen, suchen Zwinkernd

euch beiden viel glück!!
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Mick
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Antwort #8 - 25.08.2004 um 15:22:42
 
Zitat:
[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] Gratulation und schön, dass du "bescheid" gibst...es gibt also doch "sofortige" AE für 3 jahre...man muss nur nach den SB's, die sie erteilen, suchen Zwinkernd

euch beiden viel glück!!


Hi Feffi,

ich gehe jede Wette ein, dass die absolute Mehrheit die AE sofort für 3 Jahre bekommt! Du weißt doch, diese Leute haben keinen Grund, sich hier zu äußern, bzw. Hilfe im Internet zu suchen.
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peku
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Antwort #9 - 25.08.2004 um 15:58:45
 
hallo,

was Mick postet ist abolut richtig.Ich kenne durchweg fast nur Leute die sofort 3 Jahre bekommen haben.Wenn nict dann waren dies nachvollziehbare Gründe.
Gruss peku
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carlosCB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 25.08.2004 um 21:05:23
 
Hi,

hat man bei uns auch so versuchet . Wir haben dann einfach Rechtsmittel eingelegt und mit Klage gedroht und dann klappte es!!!!!!!!!!
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Gruß &&CarlosCB
 
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Jukab
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Antwort #11 - 26.08.2004 um 11:18:47
 
@ Feffi - dankeschön! grin

@Mick, Peku:

beim Lesen der Foren entsteht aber ein anderer Eindruck! Und bei uns wurde ja auch erstmal 1 Jahr angedeutet. Die Dame sagte noch, wäre ich mit einem Visum für FZF eingereist(Ich studiere hier), hätte sie 3 Jahre selbst gesagt (seltsam, denn bei Croco dies nicht der Fall ist!) Und wir mussten doch etwas darum bitten.

Allerdings bin ich eher für ein menschliches Gespräch, als für Rechtsmittel und Drohungen. Deswegen wollte ich mit meinem Beitrag nur den Anderen sagen, dass es auch ohne Ärger geht.
Erstens, alle Unterlagen mitbringen und alles offen legen.  Zweitens, höfflich bleiben und die ABH-Mitarbeiter auch als Menschen sehen und als mit solchen umgehen. Drittens: keine Angst haben, auch etwas nachfragen, auch etwas wollen dürfen und diese Wünsche kommunizieren.

Viele Grüsse
Alena

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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 26.08.2004 um 12:17:55
 
Um mal für die Zufriedenen zu sprechen:

Auch meine Frau hat 3 Jahre bekommen, die wollten nicht mal den Mietvertrag noch Einkommensnachweise sehen.

@Jukab
Ich bin auch für das menschliche Gespräch, aber bei manchen hilft es nicht und dann muß man doch die Keule auspacken, sofern man auf den 3 Jahren bestehen möchte. Ich hätte das dann auf jeden Fall getan, denn meine Frau mußte ich privat versichern und die haben Mindestlaufzeiten von 2 Jahren und fragen sogar direkt auf einem Zusatzbogen nach, ob man 3 Jahre bekommen hat.
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Jukab
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Antwort #13 - 26.08.2004 um 12:32:13
 
@MArco_D: Genau!  Daumen hoch Krankenversicherung und die LAufzeit! Das ist auch ein Argument, ist uns danach eingefallen. War aber dann nicht mehr nötig, da ich ja schon die AE hatte.

Wir hatten noch Kreditkarte erwähnt, die ja bei der zu kurzen erlaubten Aufenthaltsdauer auch schwierig zu bekommen wäre... Ich habe zwar keine Ahnung, ob es so ist, aber das hat wahrscheinlich gewirkt.

Die Keule würde ich doch nicht auspacken. Ich denke, es würde mehr bringen, mit einem ABH-Mitarbeiter, der Rang höher ist, zu sprechen. Insb. wenn der höhere der ABH-Leiter selbst ist. Ich bin aber sehr froh, dass wir das nicht gebraucht haben. Augenrollen  - was ich auch den Anderen wünsche.

Grüsse
Alena
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croco
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"smack"


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Antwort #14 - 26.08.2004 um 16:39:10
 
Hi alle,

Genau das ist der Knackpunkt, die Krankenversicherung. Meine Frau war zu dem Zeitpunkt als wir die AE beantragt haben noch nicht krankenversichert. Das haben wir im Antrag auch wahrheitsgemaeß angegeben.
Ich habe der SB bei Abgabe auch erklaert warum:
Wir haben uns bei der Verbraucherzentrale beraten lassen, da ich selbststaendig bin und meine Frau privat absichern mueßte. Dort ist mir geraten worden, das ich mit meiner Frau einen Arbeitsvertrag abschliessen soll (sie bei mir selber anstellen), damit sie dann in der Gesetzlichen ist.
Schoen und gut. Ich kann meine Frau aber erst einstellen und anmelden, wenn sie Ihre Arbeitserlaubnis hat. Und die bekommt sie erst wenn sie ihre AE hat.
Folglich kann ich sie garnicht vor Erteilung der AE krankenversichern.

Ich befuerchte, wenn ich gegen die einjaehrige AE Widerspruch einlege wird die ALB genau das (naemlich die fehlende KV anfuehren) warum ihre AE befristet wurde. !!!

Griesgrämigcroco

 
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