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Pass nach Eheschließung ungültig?? (Gelesen: 5.505 mal)
Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.08.2004 um 15:22:01
 
Hallo zusammen,

diesen Freitag ist es so weit und meine Verlobte und ich werden Heiraten.

Es gibt jetzt allerdings noch eine Überaus wichtige Frage:
Ist es wahr, dass der Pass meiner Verlobten in dem Fall, dass sie meinen Famieliennamen annimmt bzw. an den ihrigen anhängt, ungültig wird und somit kein AE erteilt werden kann?
Leider konnte ich noch nicht auf der ABH nachfragen darum hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen!

Danke schon mal im Voraus.
Grüße
Daniel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.08.2004 um 17:36:54
 
Zitat:
Ist es wahr, dass Pass in dem Fall, dass sie meinen Famieliennamen annimmt bzw. an den ihrigen anhängt, ungültig wird?

Hallo Daniel,

man kann den Pass doch einfach nach der Eheschließung bei der Botschaft vorlegen, um ggf. eine Änderung oder Neuausstellung mit dem richtigen Namen durchzuführen.
Im Zweifelsfalle könnt ihr ja eine Kopie der Heiratsurkunde mit euch führen, welche erstmal die Daten im Pass wiederlegt, bis ihr den neuen Pass habt. Schockiert/Erstauntm

Aber wie immer gilt: Keine Garantie! 8)
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.08.2004 um 18:57:07
 
Zitat:
... in dem Fall, dass sie meinen Familiennamen annimmt bzw. an den ihrigen anhängt, ...

Nach welchem Recht? Nach deutschem Recht? Oder nach dem Recht des Landes Deiner Verlobten? Wenn Ihr eine Festlegung nach deutschen Recht trefft, heißt das noch lange nicht, daß diese Festlegung nach dem Recht des Landes Deiner Verlobten auch möglich ist und ihr Reisepass entsprechend geändert werden kann...
(Stand hierzu nicht vor kurzem mal was im Forum  ???)

Zitat:
... ungültig wird und somit kein AE erteilt werden kann?

Ich denke nicht, daß der hierdurch ungültig wird. Aber letztendlich hängt das von den gesetzlichen Regelungen des Heimatlandes Deiner Verlobten ab...

Zitat:
um ggf. eine Änderung oder Neuausstellung mit dem richtigen Namen durchzuführen.

Ohne jetzt philosophisch werden zu wollen: Den richtigen Namen gibt es evtl. gar nicht... (siehe oben)

Zitat:
Aber wie immer gilt: Keine Garantie! 8)


Für einen "Experten" namens "Spezialist" ist das aber reichlich schwach  grin

Abu
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 17.08.2004 um 19:32:40
 
Hi,
sollte der Pass nicht geändert werden, kann die ABH einen Eintrag vornehmen, in etwa so: Die Inhaberin des Passes führt im Geltungsbereich des Personenstandsgesetzes den Namen X.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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inge
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Antwort #4 - 17.08.2004 um 20:48:32
 
Zitat:
man kann den Pass doch einfach nach der Eheschließung bei der Botschaft vorlegen, um ggf. eine Änderung oder Neuausstellung mit dem richtigen Namen durchzuführen.

"Einfach mal eben schnell" geht halt dummerweise nicht mit jeder Botschaft. Für die Passänderung meiner Frau waren immerhin zwei Fahrten nach Berlin (Hin und zurück je 1.000 km) und eine Fahrt in die Ukraine nötig. Die zweite Berlin-Fahrt hätten wir uns zwar sparen können, aber hinterher ist man ja immer schlauer Zwinkernd
Da die UA Botschaft Passänderungen nur bei als im Ausland lebend registrierten Ukrainern vornimmt, mussten wir für die Botschaftregistrierung einen Papierstapel von ca. 1 kg vorbereiten (wobei zugegebenmaßen das meiste Kopien waren; 4 * Kopie + 1 * Original ist die Standardforderung)
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Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.08.2004 um 22:06:54
 
Danke schon mal  für die Antworten!
Noch als ergänzung: meine Verlobte kommt aus der Ukraine!
Vielleicht gibt es ja noch ein par konkretere Infos.

Danke

Gruß
Daniel
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inge
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Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #6 - 18.08.2004 um 08:32:54
 
Daniel,

1. Wie die ALB die Sache mit dem 'falschen' Namen im Pass behandelt erfährst du sicher am einfachsten und zuverlässigsten bei ... der ALB Zwinkernd

2. Das Merkblatt der UA Botschaft listet eigentlich alle benötigten Dokumente auf (Arbeitsbuch evtl. in der Ukraine beantragen/austellen lassen), die für die Botschaftregistrierung notwendig sind. Ansosten sei noch mal verwiesen auf:
http://www-agrw.informatik.uni-kl.de/home/mudra/

Zu bedenken ist sicherlich noch folgendes:
- Eigentlich ist jeder im Ausland lebende Ukrainer verplichtet sich bei der Botschaft zu registrieren.
- Meine Frau hat sich extra noch mal bei der 'Hausverwaltung' abgemeldet, damit ihre Mutter nicht weiterhin Gas- und Wasserverbrauch für zwei Personen bezahlen muss
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 18.08.2004 um 14:01:20
 
Zitat:
Ist es wahr, dass der Pass meiner Verlobten in dem Fall, dass sie meinen Famieliennamen annimmt bzw. an den ihrigen anhängt, ungültig wird und somit kein AE erteilt werden kann?


Es ist auch möglich, bei der Eheschließung keine Erklärung zur Namensführung abzugeben, erst mal die AE zu besorgen und dann die Erklärung beim Standesamt nachzuholen.

Andreas
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 18.08.2004 um 16:54:07
 
Es ist auch möglich, bei der Eheschließung keine Erklärung zur Namensführung abzugeben, erst mal die AE zu besorgen und dann die Erklärung beim Standesamt nachzuholen.

hallo Andreas,

richtig so haben wir es gemacht völlig problemlos

gruss peku
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