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Erreichbarkeit Standesamt I Berlin (Gelesen: 2.295 mal)
Dirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erreichbarkeit Standesamt I Berlin
13.08.2004 um 23:49:43
 
Hallo,
da ich demnächst Vater eines Kindes im Ausland werde (siehe http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=...) wollte ich mich mit dem Standesamt I in Berlin in Verbindung setzen. Hier wollte ich mich erkundigen, welche Unterlagen in welcher Form vorgelegt werden müssen um unnötige Rückfragen, Wartezeiten oder sonstige Verzögerungen zu vermeiden. Deswegen versuchte ich heute vormittag während der Sprechzeiten etliche Male die auf der Homepage http://www.berlin.de/seninn/standesamt.html und auch im Telefonbuch stehende Rufnummer (0 30) 9 02 07-0 anzurufen. Jedes mal war besetzt.  Stimmt diese Rufnummer, bzw. wann ist jemand dort zu erreichen? Oder hat jemand Erfahrung mit Reaktionszeiten vom Standesamt I auf Emailanfragen?

Ein etwas ratloser Dirk ???
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #1 - 14.08.2004 um 08:02:29
 
Hallo Dirk,

die Telefonnummer, die Du hast, stimmt. Ich kenne es auch, dass während der Sprechzeiten sehr oft besetzt ist. Versuch es doch einfach mal außerhalb der Sprechzeiten, da hatte ich dann immer Glück.
Ich weiß leider nicht, wie schnell sie dort auf E-mails reagieren, gestern stand allerdings in einer Berliner Zeitung, dass man am allerbesten vorbeigeht bzw. anruft (bezog sich allerdings auf Finanzämeter  Zwinkernd)
Ansonsten habe ich hier noch etwas bezüglich der Frist über die Anmeldung einer Gbeurt im Ausland gefunden.

Frist?

Auslandsgeburten oder –sterbefälle können nur innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Personenstandsfalles direkt beim

Standesamt I,
Rückerstr. 9,
10119 Berlin

schriftlich oder persönlich angezeigt werden.


Liegt die Anzeige nicht innerhalb von sechs Monaten dem Standesamt I in Berlin vor, kann nur die Anordnung der Beurkundung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden.

Viele Grüße,
Britta
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #2 - 14.08.2004 um 15:49:50
 
hallo dirk,

ich hatte bewusst während der sprechzeiten angerufen und hatte beide male glück, da ich sofort jemanden zu sprechen bekam.

ich denke, dass ist sehr tagesabhängig...also einfach weiter probieren, email würde ich in dem fall nicht empfehlen, da man am telefon oder persönlich entstehende fragen sofort klären kann bzw man dich an einen zuständigen sachbearbeiter weiterleiten kann.

viel erfolg Smiley
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218325033 chipandchap200  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.08.2004 um 19:19:38
 
Zitat:
email würde ich in dem fall nicht empfehlen, da man am telefon oder persönlich entstehende fragen sofort klären kann bzw man dich an einen zuständigen sachbearbeiter weiterleiten kann

Von E-Mail würde ich schon wegen der fehlenden Beweismöglichkeiten abraten. Eine E-Mail hat z.Zt. noch keine wahre Beweislast vor Gericht, da es hierbei keine "echte" Empfangsbestätigung gibt. Außerdem ist dabei ja auch fraglich, ob die E-Mail letzlich nicht bei jemand anderes gelandet ist  grin
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