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Duldung, wegen der Aufenthaltsunterbrechung (Gelesen: 1.492 mal)
Rona
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Duldung, wegen der Aufenthaltsunterbrechung
10.08.2004 um 12:01:42
 
Hallo,

nach ca. 12 J. Aufenthalt in Deutsh. (Bewilligung+ Erlaubnis) bin ich wegen eines Praktikums für ein 1 Jahr ins Ausland gereist, hatte mich vorher abgemeldet. Vor Ablauf der ersten 6 monatigen Unterbrechung war zurück u.habe mich für 2 Woche in Deutschland aufgehalten. Dann wieder zurück ins Ausland und genau 2 Tage vor 6 monatigen Unterbr. kam nach Deutschland zurück. Bei der Anmeldung wurde mir gesagt meine Aufenthaltserlaubnis wäre ungültig u. ich muss in die Heimat zurück u. dort ein Visum beantragen  (Horrorszenearie explo), obwohl ich durch Flugticket und Zeugen meine erste Rückkehr nachweisen konnte. Momentan habe ich eine Duldung. Ist diese 2 Woche Aufenth. in Deutsch. ausreichend? Gibt's eine Möglichkeit dies zu umgehen? Mein Mann  hat schon deutsche Staatsangehörigkeit. Ob das eine Möglichkeit bietet? 
Bitte um Hilfe und Tipps, da ich nichts weiter weiss.   Griesgrämig
Gruss
Rona
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Mick
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Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 10.08.2004 um 21:58:01
 
Hi Rona,
ich würde darauf bestehen, dass die AE nicht erloschen ist. Falls die ABH anderer Meinung ist, wird sie Dich mittels Ordnungsverfügung zur Ausreise auffordern. Gegen die sind dann Rechtsmittel gegeben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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