Hallo Mick,
in der Durchführungsverordnung ist bei der Ableistung des Wehrdienstes doch auch geregelt, dass Wehrdienst nicht abzuleisten ist wenn man mit einer Deutschen in einer ehelichen Lebensgemeinschaft lebt, fünf Jahre in Deutschland gelebt hat und das 35. lebensjahr erreicht hat. Also hab ich wenigstens gedacht, dass die
ABH die Richtung prüft und dann natürlich die Schwere der Tat statt Lebensalter.... aber gut, ist Ermessen der
ABH.
Was ist allerdings nicht ganz verstehe, wir wollten erstmals um die ganzen Umstände zu klären erstmals einen Ausweisersatz, ich weiß nicht so recht, hab ich das falsch verstanden???? Ich bin immer davon ausgegangen, dass Ausweisersatz und Reisedokument zweierlei Sachen sind - beim Ausweisersatz wird auch nicht in die Passhoheit eines anderen Staates eingegriffen.
Inwieweit die Bestrafung verhältnismäßig war ist natürlich zu klären. Aber es wird davon ausgegangen "selber schuld" also schau wie Du das geregelt bekommst und wie hieß es so schön "es wird wohl hart sein, aber danach ist es um so schöner", konnt komischerweise nicht drüber lachen.
Wir haben jetzt auch einen Anwalt, der im schriftlichen Kontakt mit der rum. Botschaft steht.
Wißt ihr, es es interessant was ich in einem Urteil gefunden habe:
Der Kläger ist mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten: Urteile des Amtsgericht E.... vom 08.06.1989, vom 19.09.1989, vom 22.08.1990, vom 09.10.1992, vom 03.11.1993, vom 27.07.1994, vom 13.12.1995 überwiegend wegen Diebstahls, in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung. In allen diesen Fällen wurde eine Jugendstrafe bzw. ein Jugendarrest verhängt. Am 30.01.1996 ist der Kläger vom Amtsgericht K...... wegen gemeinschaftlichem Diebstahls in besonders schwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und durch Urteil des Landgerichts W........ vom 05.05.1998 wegen des gleichen Delikts zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Weitere Straftaten sind nicht bekannt.
Der Kläger besitzt keine Schulausbildung und hat keinen Beruf erlernt. Er ist im Besitz einer ausländerrechtlichen Duldung, die regelmäßig alle drei Monate verlängert wird."
jetzt schaut Euch doch mal an, was der schon alles angestellt hat und immer wieder Bewährung...tja die sind die rum. Strafmaße Welten dagegen... aber was solls.
Möchte mich bei Euch auch für die vielen Beiträge bedanken!!!