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Von Aufenhaltsbefugnis zur nächsten stufe (Gelesen: 2.875 mal)
Hanif
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Von Aufenhaltsbefugnis zur nächsten stufe
31.07.2004 um 21:51:47
 
Hallo,
ich bins mal wieder  grin!!

WOllte fragen ob ich eine unbefristet oder befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen kann?

Zu mir lebe seit 18 jahren in der BRD unterbrochen, hab Abitur und werde bald studieren! Mein Vater hat vor  einem Jahr nach langem hin und her eine Unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen nur meine Mutter und meine  anderen Geschwister hab es nicht bekommen!

Eine schwester von mir hat auch einen Unbefristeten Arbeitsvertrag(wie mein dad), die andere macht gerade ihr Ausbildung, Zwei gehen noch zu schule und eine ist ein baby!
3 von uns sind hier geboren ausser meine ältere schwester, ich und die mittlere in Afghanistan :-D!

So da ich noch in der Ausbildung (studium) stecke hätte ich eventuell eine chance auf eine Aufenthaltserlaubnis?
Hab kein bezug mehr zu mein Heimatland!
Hab seit mehr als 8(denk mal 16jahre oder so)jahren die Aufenhaltsbefugnis befristet immer auf 2jahre!
Besteht da eine Hoffnung???  ???

Hoffe ihr könnt mir antworten!

Dank im Vorraus  Daumen hoch  Smiley
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 01.08.2004 um 15:47:01
 
Hi Hanif,

du kannst nur nach § 35 Abs. 1 AuslG eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dazu musst du aber auch die Voraussetzungen nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 6 AuslG erfüllen und deinen Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder eigenem Vermögen bestreiten. Da du momentan Student bist, wirst du diese Voraussetzung wohl nicht erfüllen können.

Viele Grüße
Bine  :happy:
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Hanif
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Von Aufenhaltsbefugnis zur nächsten stufe
Antwort #2 - 01.08.2004 um 17:57:07
 
dat ist ja scheiss das wusste ich ja aber gibt es da keine andere reglung??? Smiley

Weil ich stecke ja noch in der Ausbildung sozusagen!
Ich kann ja auch nicht studieren und Klo putzen oder so dann hab ich ja mein eigenes Lebensunterhalt aber dat will ich nicht grin
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Job neben dem Studium
Antwort #3 - 01.08.2004 um 20:47:19
 
Hallo Hanif,

viele Studenten jobben neben ihrem Studium.
Wenn Du zum Beispiel einen Teilzeitjob bekommen könntest, der etwas mit Deinem Studium zu tun hat, wäre das auch gut fürs Studium.

In unserer Firma haben wir auch viele Studenten. Mit ihnen wird ein fester Tag ausgemacht (abhängig vom Stundenplan der Uni). In den Semesterferien kommen sie bei Bedarf auch öfter. Vor Klausuren kommen sie manchmal ein oder zwei Wochen nicht, weil sie die Zeit zum Lernen brauchen.

Vielleicht kannst Du Dich ja in diese Richtung erkundigen.

@Bine
Würde es nicht reichen, wenn z. B. Hanif's Vater eine Art Verpflichtungserklärung unterschreibt, dass er ihm den Unterhalt für die Dauer des Studiums und bis zum Beginn seiner ersten Arbeitsstelle gewährt?

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Hanif
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Job neben dem Studium
Antwort #4 - 01.08.2004 um 20:55:58
 
Zitat:
Hallo Hanif,

viele Studenten jobben neben ihrem Studium.
Wenn Du zum Beispiel einen Teilzeitjob bekommen könntest, der etwas mit Deinem Studium zu tun hat, wäre das auch gut fürs Studium.

In unserer Firma haben wir auch viele Studenten. Mit ihnen wird ein fester Tag ausgemacht (abhängig vom Stundenplan der Uni). In den Semesterferien kommen sie bei Bedarf auch öfter. Vor Klausuren kommen sie manchmal ein oder zwei Wochen nicht, weil sie die Zeit zum Lernen brauchen.

Vielleicht kannst Du Dich ja in diese Richtung erkundigen.

@Bine
Würde es nicht reichen, wenn z. B. Hanif's Vater eine Art Verpflichtungserklärung unterschreibt, dass er ihm den Unterhalt für die Dauer des Studiums und bis zum Beginn seiner ersten Arbeitsstelle gewährt?

Liebe Grüße
Janna



nenen du hast mein Posting falsch verstanden hehe!
Ich meinte ich könnte kein Studium machen und keine Zukunft haben! Aber dafür könnte ich dann irgendwo Kloputzen oder auf den bauarbeiten ohne Perspektive und kriege dann meine Aufenthaltserlaubnis weil ich dann nicht studiere und kein bafög kassiere sondern mein eigenen Lebensunterhalt verdiene! Smiley lachen

tjaaaa ich weiss nicht was ich noch machen soll! hab mich hier Intergriert! Spreche die Sprache perfekt!

However This Is Life Smiley !!!

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Bine
Expertin
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Beiträge: 112
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Job neben dem Studium
Antwort #5 - 02.08.2004 um 20:23:38
 
Zitat:
@Bine
Würde es nicht reichen, wenn z. B. Hanif's Vater eine Art Verpflichtungserklärung unterschreibt, dass er ihm den Unterhalt für die Dauer des Studiums und bis zum Beginn seiner ersten Arbeitsstelle gewährt?


Hi Janna,

nein das ist bei einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1 ausgeschlossen. Bei Ehepaaren würde noch nicht mal ausreichen, dass der Ehepartner arbeitet (siehe 35.1.5 AuslG-VwV)

Viele Grüße
Bine
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Hanif
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Von Aufenhaltsbefugnis zur nächsten stufe
Antwort #6 - 02.08.2004 um 22:29:39
 
Hey Bine,

war heute zum ersten mal bei einer Ausländerbehörde  grin!!!

Wegen Umzug brauch ich mir keine Sorgen zu machen muss morgen nur den bescheid vom Sozi bringen das ich kein Sozi kriege! (wer im anderen thread grin)

Dann hat die nette vertretung gemeint,
versuchen SIe mal ein Antrag zu stellen für die Einbürgerung ich so mit Befeugnis der so ja! Ich so wie?
Der meine da gibt es eine kleine Chance auch mit Befugnis eingebürgert zu werden! Bin dann zur Stadtverwaltung bei uns wo die Anträge gestellt werden aber der liebe herr wusste nichts davon der meinte nur ich weiss nur wer Aufenhaltserlaubnis und Ber.. hat kriegt was bei den anderen Titel setzte ich mich nicht auseinander! Hmm!
Nun meine frage Bine was für eine Möglichkeit hab ich da???
Daumen hoch tippse disco
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Oldenburg
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #7 - 03.08.2004 um 09:32:59
 
Hallo Hanif!

Habe die Frage zur Einbürgerungsmöglichkeit mal im Einbürgerungsforum beantwortet.

Klick
hier
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