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Rechtsverletzung (Gelesen: 5.245 mal)
kiwascho
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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29.07.2004 um 23:41:22
 
Guten Abend,
Ich habe es geschaft und am 21 Juli endlich geheiratet.  [beifall=beifall.gif]
Nun macht uns die Ausländerbehorde weiter  Kopfschmerzen. noch mal zur erinnerrung...
Ich bin belgierin und mein angetrauter ist jugoslavischer staatsbürger ( Pristina)   Heute habe ich mit dem ASA telefoniert wegen der aufendhaltsgenehmigung  und die dame sagte mir, das mein Mann noch weiter Duldung bekomme. auf meine frage was mit seinen aufendhaltserlaubnis wäre und seinen ausweis,sagte sie nur,das könnte ihm so passen noch bezieht er sozialhilfe und wir müssen noch sein polizeiliches Führungszeugnis überprüfen.  was nun ???
Vor unserer Heirat, war er alleinerziehender Vater und konnte nicht arbeiten u. die Duldung stand auch im weg
mit der arbeit nun können wir für ihn kein Kindergeld
beantragen, und bekommen keinen WBS für passenden wohnraum und wohnen auf 97 qm mit 8 personen..
eine katastrophe. Was können wir jetzt tun um uns
dagegenn zu wehren?
bitte dringend um Rat..
mit netten gruß..kiwascho
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telecafe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.07.2004 um 10:40:05
 
Also wenn du belgierin bist unterliegt deni Mann nicht dem Ausländergesetzt, da er Familienangehöriger eines EU-Staatsangehörigen ist, und somit einen Anspruch auf 5 Jahre AE hat egal ob vorher Asyl war. dabei dürfte normalerweise Sozilahilfe keine Rolle spiele da er wie gesagt Angehöriger ist.

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kiwascho
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.07.2004 um 13:57:36
 
hallo telecafe,

danke für deine antwort

wir waren heute auf der ALB. u. die dame dort hat sich
daran festgebissen, das er-mein ehemann nach wie vor
ausreisepflichtig ist.  auch wenn wir verheiratet sind, weil ich janicht arbeite.   ich habe ihr mitgeteilt,das es ja egal ist ob er oder ich arbeite,weil ja einer die kinder beaufsichtigt u. einer geht arbeiten. mein mann möchte arbeiten, aber mit der duldung, sind die möglichkeiten nicht so groß. die hat uns auch dann gleich ein blatt gegeben, was m. mann unterschreiben sollte-darauf stand- das er seinen ausweis zurückerhält m. der auflage seine kinder dort einzutragen und das er einwillige,das er ausreisepflichtig bleibt,trotz heirat usw.
ich habe gesagt das wird er so nicht unterschreiben, denn wir bestehen darauf,das er einen antrag stellen möchte auf aufenthaltserlaubnis, sie hat die form d.schriftatzes dann geändert,das er als information erhält,das er weiter ausreisepflichtig bleibt, aber trotzdem e.antrag auf aufenthalterlaubnis stellt und dies mit seiner unterschrift zur kenntnis nimmt

wir waren heute dann noch im bürgerbüro d.bürgermeisterin und haben beschwerde eingelegt u. um unterstützung gebeten,

was können wir noch machen?
mit dank auch in voraus...kiwascho
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telecafe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.07.2004 um 16:20:45
 
also es wird wohl eins hier übersehen, du und dein  mann unterliegen nicht dem ausländergesetz, du bist eg-angehörige und dein mann muss als solches angesehen wird. Im gesetzt steht folgendes.

§ 3 Aufenthaltserlaubnis-EG
(4) Familienangehörigen wird ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit eine Aufenthaltserlaubnis-EG mit der gleichen Gültigkeitsdauer ausgestellt wie der Person, deren Familienangehörige sie sind.

und in Bezug auf arbeit...steht folgendes

§ 5 Erwerbstätigkeit


Die in § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 bezeichneten Familienangehörigen haben das Recht, im Bundesgebiet jedwede abhängige Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Dieses Recht darf nicht durch ausländerrechtliche Auflagen ausgeschlossen werden.


Nicht über den Tisch ziehen lassen, du bist Belgierin und somit eg angehörige
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 30.07.2004 um 16:37:12
 
Vielleicht liegt es ja daran dass Ihr mann noch keinen
legalen Aufenthaltsstatus hat und sie belgierin ist.

Ich (Deutscher) habe hier in Spanien  fuerm meine
Frau (Drittstaatlerin) eine EU AE beantragt und bekommen, allerdings war dies erst moeglich
nachdem die Deutsche ALB meiner Frau eine AE fuer
6 Monate erteilt hatte und wir damit ein Visum
zur Familienzusammenfuehrung in Spanien
beantragt hatten. Nur mit einer Duldung waere dies
nicht moeglich gewesen. Ausserdem musste ich
GKV, Einkommen und Wohnraum nachweisen.
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.07.2004 um 17:49:53
 
Hartmut, im Gegenteil. Gerade weil sie Belgierin ist, hat er mehr Rechte,  als der Mann einer Deutschen in Deutschland. Insofern ist mir der Fall auch erst mal unverständlich.
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 30.07.2004 um 17:53:35
 
Zitat:
Heute habe ich mit dem ASA telefoniert wegen der aufendhaltsgenehmigung  und die dame sagte mir...


Hallo,

Du brauchst einen Tip zum Umgang mit Behörden.

1. Informier Dich über die Rechtsgrundlagen zu Deinem Anliegen, z.B. hier:  i4a is great
2. Verlaß Dich nicht auf die Auskünfte der Beamten.
3. Geh hin und stell Deinen Antrag. Wenn Du gut vorbereitet bist, hast Du sämtliche erforderlichen Unterlagen dabei.
4. Laß Dich nicht abspeisen mit Killerphrasen wie "das geht nicht", "das machen wir nicht" usw.  Wenn etwas abgelehnt wird, verlang das schriftlich, dann kannst Du dagegen vorgehen.

Was ist zu tun?
Dein Mann beantragt eine AE-EG nach § 7 Aufenthaltsgesetz/EWG. Dazu legst Du Deine AE-EG und den Mietvertrag vor (Nachweis angemessenen Wohnraums).

Gemäß § 15 AufenthaltsG/EWG sind die aufgrund des AuslG erlassenen Vorschriften auch auf dieses Gesetz anzuwenden, soweit es keine abweichenden Regelungen enthält. Man denke insbesondere an die Voraussetzungen zur Erteilung einer AE nach der Einreise (§ 9 DVAuslG).
Solltet Ihr in Deutschland geheiratet haben, gibt es überhaupt kein Problem, denn die ausländischen Ehegatten von Deutschen erhalten die AE ja auch wenn sie nur geduldet sind und die Eheschließung in Deutschland war. Ansonsten könnte hier das MRAX-Urteil greifen. Dass Dein Mann Sozialhilfe bezieht, ist kein Grund, die AE-EG zu verweigern (§ 12 Aufenthaltsgesetz/EWG).

Andreas
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kiwascho
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.08.2004 um 14:04:21
 
hallöchen,

danke an alle, die mir mit rat u. gute tipps hier geantwortet haben.. Smiley

jetzt wirds erst richtig interessant Augenrollen

heute war ich also da, und habe alles so gemacht,wie
mir angeraten wurde. der abteilungsleiter war direkt
wirsch und sehr zugefrorener stimmung und hat weiter
die meinung vertreten,das ich im irrtum bin und die para-
graphen die ich ihm vorgelegt habe abgelehnt, mit den worten.....die hätten rein garnichts mit der wirklichkeit
zu tun...die nun zuständigen beamten,die wir danach
nochmal aufsuchten...der beamte las sich den antrag
durch und meinte erstaunt, welcher schlaukopf hat das denn geschrieben..ich gab ich dann zur antwort, nach
einer beratung..dann kam die frau die auch auf den zimmer war und nahm den antrag an sich und ich bat sie
doch diesen antrag zu den akten zu legen und uns eine
rückantwort schriftlich mitzuteilen..sie setzte ihren eingangsstempel drauf u. versprach sich darum zu kümmern...nach wie vor steht mein mann immer noch mit seinen kindern auf deren abschussliste...jetzt soll
auch seine sozialleistung eingestellt werden und ich
soll mit m. restvermögen ihn u. seine 4 kinder und mich
u. meine2 kinder durchbringen..dabei weiß ich noch nichtmal wie..? denn soviel habe ich auch nicht u. werde
wohl so in eine erneute schuldenfalle geraten...keine
ahnung was noch kommt cry:
wie gehts weiter ??? m. netten gruß ....kiwascho
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 06.08.2004 um 19:15:38
 
Zitat:
jetzt soll auch seine sozialleistung eingestellt werden und ich soll


Nunja, als Ehefrau bist Du Deinem Mann natürlich unterhaltspflichtig, inwiefern das auch für seine Kinder gilt...  Fragezeichen keine Ahnung.

Bist Du Arbeitnehmerin? Dann ändere schnell Deine Steuerklasse, das spart eine Menge Steuern.
Wenn die Steuerersparnis und das Kindergeld/Erziehungsgeld(?) nicht ausreicht, gibt es noch Wohngeld und notfalls ergänzende Sozialhilfe.

Andreas
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Antwort #9 - 06.08.2004 um 19:40:52
 
hi, Andreas

danke für deine info

das ich für m. mann unterhaltspflichtig bin,ist mir schon klar.
nein, im moment bin ich noch nicht berufstätig,da es aus
gesundheitlichen grund nicht geht.ich hatte wohl geplant
nach meiner genesung eine selbständige tätigkeit auszuüben. habe schon nächste woche ein termin beim arbeitsamt um die situation zu besprechen.
nur so schnell gehts nicht und unsere wohnsituation
jetzt 8 personen eher ungünstig..wenn er einer AE bekäme dann ging alles einfacher und was wir noch alles zu erledigen haben bis dahin schafft auch keinen
klaren kopf u. den brauche ich für meine arbeit. und bei
6kinder 2 davon noch unter 6jahre ist auch nicht ganz so einfach...puuh.. ich sehe einfach kein licht am ende des tunnels... im moment fühle ich mich eher erdrückt

vieleicht kann mir da ein experte etwas mehr zu sagen
danke erstmal....kiwascho
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