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Freundin illegal in Deutschland (Gelesen: 3.212 mal)
juergen-
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freundin illegal in Deutschland
29.07.2004 um 14:38:40
 
Vielleicht ist schon alles zu spät. Vor einem Jahr lernte ich meine philippinische Freundin auf einem Fest kennen. Damals wußte ich nicht daß sie illegal war. Wir zogen zusammen. Irgendwann wurde sie bei einer Kontrolle "erwischt". Man ließ sie aus der Abschiebehaft wieder in meine Wohnung gehen weil ich dem Amt diesen "Versorgungsbescheid" ausfüllte (d. h. daß ich für sie sorge, Kosten für Rückflug trage etc.). Als Ausweg kam für uns nur Heirat in Betracht. Allerdings
war es ein beschwerlicher Weg alle erforderlichen Dokumente zu besorgen.
Als die "Witwenbescheinigung" nicht von der philippinischen Botschaft anerkannt wurde war allerdings der Traum von Hochzeit aus. Man ging davon aus daß meine Freundin noch verheiratet ist, der Mann nicht verstorben ist und Scheidung gibt es in den Philippinen nicht. Als 6 Monate nach der ersten Verhaftung ein Schreiben mit Vorladung mit Ausweis zur Ausländerbehörde kam verschwand meine Freundin spurlos aus unserer Wohnung. Der Anwalt den ich gefragt hatte sagte daß man höchstens, wenn sie sich meldet, ihr eine Grenzübertrittsbescheinigung geben könnte daß sie "unbehelligt" aus Deutschland kommt, da er davon ausgeht, daß sie immer noch im Inland ist.

Meine Fragen:

1) Wie wird sie nun "gejagt".

2) Welche Art von Kosten können auf mich zukommen? Gelte ich als Verdächtiger der Fluchthilfe?

3) Gibt es irgendwelche Möglichkeiten für sie außer abzureisen? Vielleicht meldet sie sich ja bei mir eines Tages?
Griesgrämig
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.07.2004 um 16:19:32
 
Wenn ich das mit dem internationalen Privatrecht richtig verstanden habe, gibt es die Möglichkeit, dennoch hier zu heiraten. Sie müßte vorher nur nach deutschem Recht geschieden sein.


Andreas

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juergen-
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 29.07.2004 um 16:45:33
 
Wie könnte sie sich denn hier scheiden lassen wenn der Ehemann Filipino ist und in den Philippinen lebt? Lippen versiegelt
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.07.2004 um 16:55:42
 
Wenn sie "untergetaucht" ist, wird sie national im Fahndungssystem
ausgeschrieben. Und wenn sie dann aufgegriffen wird, droht
erneut Abschiebehaft.

Da du dich für die Kostenübernahme verpflichtet hast, dürften
ggf. anfallenede Abschiebekosten an dir hängen  bleiben. Dazu
gehören übrigens auch die Kosten der Abschiebehaft.

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Andreas78
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Beiträge: 219
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.07.2004 um 23:29:04
 
Zitat:
Wie könnte sie sich denn hier scheiden lassen wenn der Ehemann Filipino ist und in den Philippinen lebt? Lippen versiegelt


GOTO Anwalt  Zwinkernd
Hab keine Erfahrung  grin
tippse

Andreas
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