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Eintrag im SIS?? (Gelesen: 4.799 mal)
angiesaar
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Abwarten und Tee trinken!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eintrag im SIS??
29.07.2004 um 09:55:43
 
Hallo zusammen,

wird eine Nicht-EU-Person beim Versuch der unerlaubten Einreise in ein Schengenland beim Grenzer bzw. von der zuständigen Polizeistelle eigentlich zwangsläufig vor Ort informiert, falls der "Verstoß" zu einem Eintrag im SIS und/oder einer Einreisesperre führt?
Im vorliegenden Fall hat die Nicht-EU-Person nach dem Abfangen am Flughafen direkt auf eigene Kosten das Schengengebiet verlassen und man hat ihr auch keinen Eintrag in den Pass gegeben und nichts zu einer Einreisesperre gesagt.

Danke im voraus!
Angie
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eishennig
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.07.2004 um 12:56:50
 
Hallo angiesaar,

weiss ich nicht, aber wenn ich raten müsste würde ich auf "ja" tippen (Einreisesperre).
Wenn ich die Zeit zum Nachschauen hätte, würde ich im Sirene-Handbuch der EU suchen:
http://migration.uni-konstanz.de/pdf/ge/Europarecht/EU-Einwanderung/Sirenehandbu...

schaue auch mal nach Selbstauskunftsrecht.

liebe Grüsse,
eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 30.07.2004 um 19:21:34
 
Zitat:
Hallo zusammen,

wird eine Nicht-EU-Person beim Versuch der unerlaubten Einreise in ein Schengenland beim Grenzer bzw. von der zuständigen Polizeistelle eigentlich zwangsläufig vor Ort informiert, falls der "Verstoß" zu einem Eintrag im SIS und/oder einer Einreisesperre führt?
Im vorliegenden Fall hat die Nicht-EU-Person nach dem Abfangen am Flughafen direkt auf eigene Kosten das Schengengebiet verlassen und man hat ihr auch keinen Eintrag in den Pass gegeben und nichts zu einer Einreisesperre gesagt.

Danke im voraus!
Angie


Hallo Angie,
wenn der Ausländer versucht hatte, unerlaubt einzureisen, dann handelt es sich im Falle der unbeendeten, erkannten, und vom Bundesgrenzschutz bemerkten und vereitelten Einreise um eine Zurückweisung. Gleichzeitig dürfte ein Strafverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet worden sein, wegen versuchter unerlaubter Einreise. Nach der Einleitung des Strafverfahrens, spätenstens mit Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft ist die zuständige (für den Grenzübergang/Flughafen) Ausländerbehörde über das Verfahren zu benachrichtigen.

Nach Art. 96 SDÜ (nachzulesen unter Gesetzen oder Links, EU-Recht) können verschiedene Tatbestände vorliegen, dass eine Speicherung vorgenommen wird. Bei Bedenken, sollte einfach vor der näcjsten Einreise bei der Botschaft nachgefragt werden. Handelt es sich um einen visumpflichtigen Staat, dann wird das sowieso im Rahmen des Visumverfahrens geprüft.

Doc  Zwinkernd
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #3 - 30.07.2004 um 19:41:10
 
hi doc

grüsse dich.
Zurückweisung ohne Strafverfahren bezw. ohne (danach) durchgeführte Ausweisung begründet dann keinem Eintrag im SIS wenn der Einreiseversuch an einem legalen Grenzkontrollpunkt erfolgte.(War ne Frage!!)

Von der Logik her: Ausländer A.steht an der Deutschen Grenze zeigt sein Pass erkundigt sich nach Einreise und wird zurückgewiesen..was hat er strafbares gemacht??

Da am Flughafen jeder nicht "Schengenflug" kontroliert wird ist doch davon auszugehen das der Reisende gar nicht vor hatte illegal einzureisen sondern eben nicht über die gesetzliche Regelung informiert war.Darum dann ja die zurückweisung im Gegensatz zur Abschiebung,Rückschiebzung die ja nur erfolgen wenn zuvor eine vollendete Einreise vorlag.

GRuss peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #4 - 30.07.2004 um 19:57:36
 
Zitat:
hi doc

grüsse dich.
Zurückweisung ohne Strafverfahren bezw. ohne (danach) durchgeführte Ausweisung begründet dann keinem Eintrag im SIS wenn der Einreiseversuch an einem legalen Grenzkontrollpunkt erfolgte.(War ne Frage!!)

Von der Logik her: Ausländer A.steht an der Deutschen Grenze zeigt sein Pass erkundigt sich nach Einreise und wird zurückgewiesen..was hat er strafbares gemacht??

Da am Flughafen jeder nicht "Schengenflug" kontroliert wird ist doch davon auszugehen das der Reisende gar nicht vor hatte illegal einzureisen sondern eben nicht über die gesetzliche Regelung informiert war.Darum dann ja die zurückweisung im Gegensatz zur Abschiebung,Rückschiebzung die ja nur erfolgen wenn zuvor eine vollendete Einreise vorlag.

GRuss peku


Ok, hier der Text:
Zitat:
Artikel 96

(1) Die Daten bezüglich Drittausländern, die zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sind, werden aufgrund einer nationalen Ausschreibung gespeichert, die auf Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsbehörden und Gerichte beruht, wobei die Verfahrensregeln des nationalen Rechts zu beachten sind.

(2) Die Entscheidungen können auf die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die nationale Sicherheit, die die Anwesenheit eines Drittausländers auf dem Hoheitsgebiet der Vertragspartei bedeutet, gestützt werden.

Dies kann insbesondere der Fall sein

a) bei einem Drittausländer, der wegen einer Straftat verurteilt worden ist, die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist;

b) bei einem Drittausländer, gegen den ein begründeter Verdacht besteht, daß er schwere Straftaten, einschließlich solcher im Sinne von Artikel 71 begangen hat, oder gegen den konkrete Hinweise bestehen, daß er solche Taten in dem Hoheitsgebiet einer Vertragspartei plant.

(3) Die Entscheidungen können ebenso darauf beruhen, daß der Drittausländer ausgewiesen,
zurückgewiesen
oder abgeschoben worden ist, wobei die Maßnahme nicht aufgeschoben oder aufgehoben worden sein darf, ein Verbot der Einreise oder des Aufenthalts enthalten oder davon begleitet sein muß und auf der Nichtbeachtung des nationalen Rechts über die Einreise oder den Aufenthalt von Ausländern beruhen muß.



Okay, eine SIS-Ausschreibung geht (solange das Zuwanderungsgesetz nicht in Kraft getreten ist) nur mit einer Ausweisung oder Abschiebung einher. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass eine Ausweisung auch nachträglich verfügt werden kann.

Doc  grin
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #5 - 30.07.2004 um 22:05:48
 
Hallo Angiesaar,

leider geht hier nicht hervor an welcher Grenze die Person zurückgewiesen wurde.
Bei uns hier in Deutschland werden bei Zurückweisungen gewisse Formblätter ausgefüllt. ( Grund der Zurückweisung, Rechtsbehelf u.s.w ).
Ein Mehrabdruck bekommt auch der betroffene Ausländer.
Falls die Person der dt. Sprache nicht mächtig ist, wird ein Dolmetscher hinzugezogen.
Im Paß wird auch die Zurückweisung dokumentiert.
Eine Zurückweisung zieht keine Einreisesperre nach sich, es sei denn, der Reisende wurde schon einmal abgeschoben/ausgewiesen.

Gruß Berthold
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #6 - 31.07.2004 um 11:05:03
 
hi doc,

danke hast du gut dargestellt.was (mir)zum Verständniss noc h fehlt ist die tatsachenklär7ung wie es zu einer Ausweisung (nachträglich)kommen kann bei jemand der ja gar nicht eingereist war.(Erinnere dich: Personen die an der Grenze zurückgewiesen werden gelten als nicht eingereist auch dann nicht wenn diese kurzfristig zum Bearbeiten der Sache ins Land gelassen wurde)..

Ansonsten schönes stress und Dienstfreies weekend an dich von peku

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