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Pass für dt. Kind im Ausland,Visum für ausl.Mutter (Gelesen: 5.516 mal)
Dirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.07.2004 um 23:30:12
 
Hallo,
ich weiß nicht, ob dies in der richtigen Rubrik ist, ggf. bitte verschieben oder aufteilen.

Ich bin Deutscher und lebe in Deutschland. Meine nigerianische Freundin, lebt in Nigeria, erwartet ein Kind von mir. Welche Dokumente brauchen wir, und in welcher Reihenfolge habe ich in Deutschland, sie in Nigeria, die Behördengänge zu erledigen, damit das Baby mit seiner Mutter zu mir ziehen kann?

So weit ich aus älteren Forumsbeiträgen erkennen kann, muss erst die Geburt abgewartet werden und dann kann die Vaterschaft von mir anerkannt werden.
Welche Unterlagen brauche ich hierfür, insbesondere welche Beglaubigungen, etc. da ja keine Legalisation von Urkunden aus Nigeria erfolgt?
Wo muss ich diese Anerkenntnis machen?
Wer stellt den deutschen Pass für das Baby aus?
Ab wann kann ein Visumantrag von meiner Freundin gestellt werden und welche Unterlagen benötigt sie? Kann eventuell ein Mutterschaftstest o. ä. verlangt werden, da sie schon mal Probleme mit der deutschen Botschaft/ABH hatte, da sie in der Vergangenheit einen Besuchsaufenthalt in Deutschland um ca. ein halbes Jahr überzog und später noch einmal versuchte mit falschen Angaben im Visumantrag nach Deutschland zu reisen. Wird dies zu Verzögerungen oder gar Ablehnung führen, bzw. welche Konsequenzen kann dies für den Aufenthalt in Deutschland haben, da solche Sachen ja mit bis zu 3 Jahren Strafe bedroht sind?
Mit welchen Kosten ist zu rechnen? (Vertrauensanwalt, ... ?)
Mit welchem Zeitraum muss ich rechnen von Geburt bis Einreise?

Über Antworten auf meine vielen Fragen würde ich mich freuen.

Dirk
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.07.2004 um 11:30:14
 
Hi Dirk,
ich versuche mal, Dir wenigstens teilweise zu helfen:

Zuständige staatliche Stellen:
1) Die Deutsche Botschaft in Nigeria.
Hier kannst Du die Vaterschaft anerkennen. Wahrscheinlich kannst Du das alternativ auch irgendwo in Deutschland machen, weiß ich aber nicht genau und das scheint mir die Sache auf jeden Fall zu verkomplizieren... Die Botschaft ist dann definitiv dafür zuständig, Deinem Kind den deutschen Pass auszustellen. Und hier müssen - wenn das mit der deutschen Staatsangehörigkeit Deines Kindes durch ist -auch die Anträge auf Visa zur Familienzusammenführung für Dein Kind und dann für die Mutter gestellt werden.
2) Das Standesamt I in Berlin. Das stellt auf Antrag für im Ausland geborene Kinder deutsche Geburtsurkunden, etc. aus. Normalerweise läuft der Antrag auch über die Deutsche Botschaft in dem Land, in dem das Kind geboren ist. (Übrigens braucht das Kind nicht unbedingt eine deutsche Geburtsurkunde, prinzipiell reicht die ausländische Geburtsurkunde aus. Aber es dürfte später vieles einfacher machen, insbesondere wenn die ausländische Geburtsurkunde wie im Falle Nigeria nicht legalisiert werden kann.)
3) Die Ausländerbehörde an Deinem Wohnsitz
Die muß dem o. g. Visumsantrag zustimmen und erteilt auch später die Aufenthaltserlaubnis.

Benötige Unterlagen:
Vgl. folgende Infos auf der website der Deutschen Botschaft Bangkok, die weitestgehend übertragbar sein dürften:
http://www.german-embassy.or.th/de/informationen/service/vatersch.html ;  
http://www.german-embassy.or.th/de/informationen/service/geburt.html

Hierzu bzw. für die Unterlagen, die später für die Visaanträge benötigt werden, solltest Du auf jeden Fall bei der Deutschen Botschaft in Nigeria noch mal nachfragen.

Verfahrensweise:
Mal darüber nachgedacht, für die Geburt und die weitere administrative Abwicklung nach Nigeria zu reisen? Mir scheint, das es die Sache sehr verkompliziert, wenn Deine Freundin und Dein Kind in Nigeria sind und Du in Deutschland bist. Außerdem würde ich es meiner Freundin nicht zumuten, diese Angelegenheit ohne mich bei einer Deutschen Botschaft im Ausland zu handeln. Just a thought...

Abu
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Ralf
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Antwort #2 - 27.07.2004 um 16:58:54
 
Hallo!

Die Vaterschaft kann prinzipiell auch vor der Geburt eines Kindes anerkannt werden, frag mal beim Jugendamt. Wenn die Mutter sich allerdings im Ausland aufhält, wird dies schwierig, da sie der Anerkennung zustimmen muss. Evtl. kann die Zustimmung aber auch bei der deutschen Botschaft im Aufenthaltsstaat erfolgen.

Bei unverheirateten Eltern mit deutschem Vater und ausländischer Mutter ist die Vaterschaftsanerkennung zwingende Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind nach § 4 Abs. 1 StAG.
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Dirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.07.2004 um 12:01:06
 
Hallo Abu und ralfi,

vielen Dank für die Antworten.

Was ich nicht verstehe ist die Antwort von Abu in der es heißt:
"Und hier müssen - wenn das mit der deutschen Staatsangehörigkeit Deines Kindes durch ist -auch die Anträge auf Visa zur Familienzusammenführung für Dein Kind und dann für die Mutter gestellt werden."
Welches Visum zur Familienzusammenführung braucht das Kind? Es wird zwar wahrscheinlich mit einem Zwischenstopp in einem EU-Land anreisen, aber als Deutscher Staatsangehöriger braucht es hierfür doch kein Visum, oder?

Ich will zwar nach Nigeria, aber ich dachte die Anerkennung als mein Kind und Ausstellung eines deutschen Passes für das Kind ist unkomplizierter, als die Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung für meine Freundin, insbesondere bei der Vorgeschichte. Ich vermute mal, dass das Visum zur Familienzusammenführung erst gestellt werden kann, wenn das Kind seine deutschen Papiere hat. Weiß jemand wie lange das in der Regel dauert?
Ausserdem denke ich, dass die ABH ein gewichtiges Wort mit zu reden hat, auch wenn formal die Botschaft allein den Antrag zum Visum genehmigt oder ablehnt. Deshalb werde ich wohl auch in Deutschland einen wichtigen Termin bei der ABH haben.

Weiß noch jemand was zum Ablauf, insbesondere zur Bearbeitungsdauer und den Kosten?

Vielen Dank
Dirk
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Abu
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Antwort #4 - 28.07.2004 um 14:58:47
 
Zitat:
Was ich nicht verstehe ist die Antwort von Abu in der es heißt:
"Und hier müssen - wenn das mit der deutschen Staatsangehörigkeit Deines Kindes durch ist -auch die Anträge auf Visa zur Familienzusammenführung für Dein Kind und dann für die Mutter gestellt werden."
Welches Visum zur Familienzusammenführung braucht das Kind? Es wird zwar wahrscheinlich mit einem Zwischenstopp in einem EU-Land anreisen, aber als Deutscher Staatsangehöriger braucht es hierfür doch kein Visum, oder?

Da hat Du natürlich 100% recht.  [beifall=beifall.gif] Da habe ich ein Visum zu viel eingebaut. Sorry!  Zwinkernd

Zitat:
Ich will zwar nach Nigeria, aber ich dachte die Anerkennung als mein Kind und Ausstellung eines deutschen Passes für das Kind ist unkomplizierter, als die Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung für meine Freundin, insbesondere bei der Vorgeschichte.

Na ja, ich würde das Thema Vaterschaftsanerkennung und Deutsche Staatsangehörigkeit für Dein Kind auch nicht unterschätzen...
Außerdem habe ich halt die Erfahrung gemacht, daß Deutsche von einer Deutschen Botschaft im Ausland wesentlich zuvorkommender behandelt werden als Ausländer.

Abu
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peku
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Antwort #5 - 28.07.2004 um 16:54:42
 
.....Außerdem habe ich halt die Erfahrung gemacht, daß Deutsche von einer Deutschen Botschaft im Ausland wesentlich zuvorkommender behandelt werden als Ausländer.



.... besonders in Nigeria...
gruss peku
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garfield2008
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Antwort #6 - 28.07.2004 um 20:58:51
 
Zitat:
.....Außerdem habe ich halt die Erfahrung gemacht, daß Deutsche von einer Deutschen Botschaft im Ausland wesentlich zuvorkommender behandelt werden als Ausländer.



.... besonders in Nigeria...
gruss peku


oder in Hanoi (persönlich erlebt). kopfhau kopfhau kopfhau


Gruß Thomas
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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