Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
aufenthaltserlaubnis und schwangerschaft (Gelesen: 6.387 mal)
Karl
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 38
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag aufenthaltserlaubnis und schwangerschaft
26.07.2004 um 15:07:43
 
hallo !

folgender fall,

mann und frau sind getrennt, leben in scheidung.
die frau hat einen neuen freund, war aber mit dem ersten mann nur 1,7 jahre verheiratet. müsste normalerweise ausreisen.
der neue mann lebt auch in scheidung, arbeitet in der firma seiner eltern, als fliesenleger, er will sie jetzt auch einstellen, damit sie arbeit hat.
jetzt meine frage was passiert wenn sie jetzt schwanger wird, erlischt die aufenthaltserlaubnis trotzdem. trotz arbeit & schwangerschaft ?

vielen dank

gruß karl
Zum Seitenanfang
  

ich möchte lieber gehasst werden für das was ich bin als geliebt zu werden für das was ich nicht bin&&&&liebe macht blind - leider
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: aufenthaltserlaubnis und schwangerschaft
Antwort #1 - 26.07.2004 um 22:19:03
 
Zitat:
hallo !

folgender fall,

mann und frau sind getrennt, leben in scheidung.
die frau hat einen neuen freund, war aber mit dem ersten mann nur 1,7 jahre verheiratet. müsste normalerweise ausreisen.
der neue mann lebt auch in scheidung, arbeitet in der firma seiner eltern, als fliesenleger, er will sie jetzt auch einstellen, damit sie arbeit hat.
jetzt meine frage was passiert wenn sie jetzt schwanger wird, erlischt die aufenthaltserlaubnis trotzdem. trotz arbeit & schwangerschaft ?

vielen dank

gruß karl


Hallo Karl,
vorab: es ist immer günstig, die Staatsangehörigkeiten zu benennen. Aus der Frage könne auch die Antwort ergehen: Ein Deutscher braucht keine Aufenthaltserlaubnis.

Die Aufenthaltserlaubnis wird jedenfalls nicht nach §§ 23 oder 19 AuslG verlängert, wenn keine besondere Härte besteht, oder der Deutsche verstorben ist. Eine Schwangerschaft gereicht allein für sich nicht zu einem Aufenthaltsrecht. Wenn dass Kind deutsch geboren wird, dann bestünde ein neues Aufenthaltsrecht nach § 23 (1) Nr. 3 AuslG, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D. hat oder haben soll.

Doc  8)
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwangerschaft / Vaterschaft
Antwort #2 - 26.07.2004 um 23:18:30
 
Hallo Karl,

zu bedenken ist, wenn das Kind noch vor Rechtskraft der Scheidung geboren ist, wird der (Noch)Ehemann als Vater angesehen, auch wenn der (Demnächst)Ehemann der leibliche Vater ist. Dann müsste der (Noch)Ehemann die Vaterschaft anfechten. Nähere Infos dazu findest Du unter dem nachstehenden Link.

http://www.jugendamt.nuernberg.de/elternweiter/vaterschaft.html

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Karl
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 38
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: aufenthaltserlaubnis und schwangerschaft
Antwort #3 - 27.07.2004 um 04:31:41
 
sorry !

sie ist eine nicht eu bürgerin bzw. thailändische staatsangehörige. der deutsche ex mann lebt noch.

was bedeutet besondere härte ?
die dame ist hiv positiv.

das ist ja alles verdammt kompliziert.
wenn also die dame jetzt mit dem neuen mann ein kind bekommt, bzw. von ihm schwanger wird. ist der alte mann  rechtlich gesehen der vater ? und auch unterhaltsverpflichtet, etc.
das ist alles ganz schön verwirrend.
kann man sich nicht ganz normal trennen.
aber sobald die dame das haus verlassen hat, dann muss ja der alte mann vom gesetz her das melden, dass sie ausgezogen ist, sonst ist der dran wegen einer scheinehe ?
und was macht die dame (gut was will sie auch machen) aber das ist doch der falsche weg  kopfhau

gruß
karl
Zum Seitenanfang
  

ich möchte lieber gehasst werden für das was ich bin als geliebt zu werden für das was ich nicht bin&&&&liebe macht blind - leider
 
IP gespeichert
 
Karl
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 38
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: aufenthaltserlaubnis und schwangerschaft
Antwort #4 - 27.07.2004 um 04:36:20
 
sorry noch was vergessen:

es gibt themen da passt mein  nick einfach net aber den habe ich in anderen foren auch, nur  hier klingt er blöd.

nicht dass es zu missverständnissen kommt.

gruß karl
Zum Seitenanfang
  

ich möchte lieber gehasst werden für das was ich bin als geliebt zu werden für das was ich nicht bin&&&&liebe macht blind - leider
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: aufenthaltserlaubnis und schwangerschaft
Antwort #5 - 27.07.2004 um 11:02:08
 
Hallo Karl,

soweit ich weiß, wird Krankheit nicht unbedingt als Besondere Härte angesehen. Diesbezüglich müsste sich die Dame mal auf der Ausländerbehörde erkundigen.

Solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, ist der alte Mann rechtlich gesehen der Vater und ist entsprechend unterhaltspflichtig. Er kann das nur umgehen, wenn er die Vaterschaft anficht und aufgrund des Tests festgestellt wird, dass er nicht der Vater ist.

Der Mann muss es der Ausländerbehörde umgehend melden, wenn die Frau ausgezogen ist, da durch die Tatsache, dass beide Ehepartner dann getrennt leben, die Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung (nämlich "Eheliche Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen" ) nicht mehr gegeben ist. Auf dem Antrag auf AE muss doch immer "Zweck des des Aufenthalts" ausgefüllt werden, und da hat die Frau vermutlich geschrieben "Eheliche Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen". Dieser Zweck ist durch die Trennung entfallen. Deshalb kann die Aufenthaltsgenehmigung verkürzt bzw. entzogen werden.

Wenn sie schwanger von einem Deutschen ist (sprich wenn der neue Freund Deutscher ist), kann sie nach der Geburt des Kindes, wenn die Geburt in D erfolgt ist, beantragen in D zu bleiben, wegen Personensorge für ein deutsches Kind. Allerdings schützt eine bestehende Schwangerschaft nicht vor der Ausreisepflicht, wenn die AE abgelaufen ist. Und ich kann nur davon abraten, eine Schwangerschaft als Mittel zum Zweck zu missbrauchen, ganz zu schweigen von dem Risiko für das Kind, wenn die Mutter HIV-positiv ist.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: aufenthaltserlaubnis und schwangerschaft
Antwort #6 - 27.07.2004 um 21:31:56
 
Zitat:
sorry noch was vergessen:

es gibt themen da passt mein  nick einfach net aber den habe ich in anderen foren auch, nur  hier klingt er blöd.

nicht dass es zu missverständnissen kommt.

gruß karl



Falls Du den Nick wechseln möchtest, kannst Du das im Profil oben "angezeigter Name" erledigen. Karl wäre auch nicht schlecht Zwinkernd Anmelden müsstest Du Dich weiterhin mit dem alten Nick.
Aber so wie willst Du Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Karl
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 38
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: aufenthaltserlaubnis und schwangerschaft
Antwort #7 - 28.07.2004 um 04:30:07
 
das mit dem aufenthaltsrecht entziehen, bzw. verkürzen liegt im ermessenspielraum der AB oder ?
genauso das mit der besonderen härte ?

was passiert wenn er sie abmeldet, sucht die AB dann nach der frau, bzw. informiert sie die dame das sie ausreisen muss ?



@ Mick

danke für den tipp mit dem nick ändern

danke
karl

Zum Seitenanfang
  

ich möchte lieber gehasst werden für das was ich bin als geliebt zu werden für das was ich nicht bin&&&&liebe macht blind - leider
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema