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Infos zum Arbeitslosengeld II (Gelesen: 4.757 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Infos zum Arbeitslosengeld II
21.07.2004 um 01:54:14
 
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 21.07.2004 um 09:15:05
 
Minister Clement soll ja gestern angeblich gesagt
haben, dass er die ganze Aufregung um diesen doch
sooo einfachen Fragebogen zu Hartz IV nicht verstehen
kann, und jeder der damit probleme hat solle ihn doch anrufen. Ich persoenlich hoffe die Betroffenen machen
von diesem grosszuegigen Angebot reichlich
Gebrauch.
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Tim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #2 - 21.07.2004 um 10:44:54
 
Ich habe den Fragebogen gestern mal als "Selbstversuch" ausgefüllt und das ging wirklich schnell (ca. 30 Minuten)! Hätte ich aber auf den ersten Blick auch nicht gedacht. Meine erste Steuererklärung hat wesentlich länger gedauert. Klar ist natürlich auch das es mir als Behördenmitarbeiter etwas leichter fällt.

Soweit ich weis wurden ähnliche Abfragen doch auch schon bei der Bedürftigkeitsprüfung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe abgefragt.

Von den Datenschutzbedenken mal abgesehen denke ich ist der Bogen für jemanden der geistig fit ist durchaus zu gebrauchen.

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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 21.07.2004 um 11:30:10
 
Hallo Tim,

Du solltest aber davon ausgehen, dass sehr viele
Langzeitarbeitslose warscheinlich bei weitem nicht Deine
Intelligenz haben und schon gar nicht sind diese
im Umgang mit Formularen so fit wie Du der jeden tag
mit solchen Dingen zu tun hat.,
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.07.2004 um 20:02:28
 
Wenn man sich diesen Minister Clement ansieht, wird wieder einmal klar:

WER HAT UNS VERRATEN ? - SOZIALDEMOKRATEN....
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Hesekiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 27.07.2004 um 22:23:11
 
Zitat:
Ich habe den Fragebogen gestern mal als "Selbstversuch" ausgefüllt und das ging wirklich schnell (ca. 30 Minuten)! Hätte ich aber auf den ersten Blick auch nicht gedacht. Meine erste Steuererklärung hat wesentlich länger gedauert. Klar ist natürlich auch das es mir als Behördenmitarbeiter etwas leichter fällt.


Ich glaube die Probs gehen erst los, wenn Du sämtliche Versicherungsscheine durchkopieren musst, weil die vielleicht als Vermögen zu berücksichtigen sind. Andererseits ist die Steuererklärung auch nicht das jährliche Highlight. Aber wenns um Geld geht, wird mans halt über sich ergehen lassen müssen.
Ciao, Andreas
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Hartmut_Krentz
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Antwort #6 - 28.07.2004 um 08:54:48
 
Hallo und Guten Morgen,

ich glaube dieser Fragebogen ist nicht das alleinige
Problem da werden sie sicher geholfen. Hochbrisant
ist die Tatsache dass z.B. ein 50 jaehriger der von seiner
Firma freigesetzt wird in der Regel trotz noch so grosser
Bemehungen keinen neuen Job findet, ueber 30 Jahre
lang Beitraege in die Arbeitslosenversicherung
eingezahlt hat und nun nach glaube ich 24 Monaten
Arbeitslosengeld auf Sozialhiilfeniveau heruntergesteuert wird und dann auch noch an die eigentlich zur Altersicherung gedachten Ersparnisse
Investmentfonds, Lebensversicherungen heranmuss.
Hartz IV ist kein so schlechter Ansatz, aber so lange
nicht genuegend Arbeitsplaetze da sind wird auch der
Druck wenig ausrichten.
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peku
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Antwort #7 - 28.07.2004 um 18:14:33
 
hallo,
mal ne Frage....

bei uns in der wohnung ist noch ein junger mann gemeldet der tatsächlich in einem wohnwagen auf dem campingplatz wohnt.das ganze ist so mit seiner Bewährungshelferin geklärt.
Wenn er nun AL Hilfe bezieht müssen wir dann uns auch offenbaren weil er bein uns in der Wohnung gemeldet ist??
gruss peku
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 28.07.2004 um 19:13:10
 
Ich bin da kein Fachmann, aber ich denke, dass das schon
gemeldet werden muss und irgendwie zusammen berechnet wird.

Frag mal da nach, da sind die Profis:
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 29.07.2004 um 19:02:22
 
hallo fons,

haben usn heute mal erkundigt,Scheint ein heises eisen zu sein der der Mitarbeiter der arbeitsagentur wusste auch nicht so recht.fazit ist: Der Antragsteller sit verpflichet das anzugeben was er weis denn er will ja Geld.Wir -nicht betrffene-sind nicht zu einer Auskunft verpflichtet weder gegenüber ihm noch dem Amt.Wenn er nun in die entsprechenden Spalten reisnchreibt dass er diese <Informatuionen nicht hat und auch nciht erlangen kann kann ihm nichts nachteiliges passieren.
Übrigens: es gibt ja in Deutscghalnd zig fälle von WG wo aber jeder getrennte Kasse hat.Dise müssten dann alle wenn nur einer in der WG arbeitslosb ist Auskunft geben..was für ein unsinn
gruss peku
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #10 - 30.07.2004 um 08:24:06
 
Ich befuerchte HARTZ IV wird zu einer wahren Flut
von Einspruechen und Prozessen fuehren.
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