Zitat:Hallo
sie ist hier in D und geht extra für`s Visum nach Rumänien
. Das Sie Ihren Namen im Paß ändern muss wissen wir auch nur ist die Frage bekommt Sie einen Vermerk in Paß so lange es dauert die Ehe in Rumänien anmelden... ???
Mfg
Hallo Ralfh,
es ist fast unumgänglich, dass Deine rumänische Frau ein Visum zum Familiennachzug nach D. beantragt und dann damit bei der
ABH auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Für gewöhnlich sollte § 9 (1) Nr. 1
AuslG ein Visumverfahren ermessensmäßig unerheblich machen lassen, aber es ist auch nicht unzumutbar, Deiner Frau das Visumverfahren zuzumuten.
Frage:
Darf Deine Frau während des Visumsverfahrens nach D. einreisen und sich hier aufhalten?
Ja:
1.) Wenn sie vorher eine Aufenthaltsgenehmigung (AG) oder ein Visum hatte, dann gilt nach der AG oder nach dem Visum und einer erfolgten Ausreise ein davon unabhängiges Schenegenrecht (Art. 20 (1), 5 (1) SDÜ, i.V.m. Art. 1 (2), Anhang II VO-(EG) 539/2001 i.V.m. VO-(EG) 2414/2001)
2.) Wenn sie vorher nicht ihre 3 Monate Aufenthalt nach unter 1. genannten Vorausetzungen erschöpft hatte, dann kann sie 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Schengenland oder Deutschland sein. Aber ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und/oder mehr als 50% Anwesenheit in Schengenland ist illegal.
3.) Rumänen bekommen kein Schengenvisum!
4.) Solange ein Antrag auf eine Visum läuft, gibt es kein anderes nationales Visum.
Siehste: Es geht doch! Rein theoretisch ist auch während der Visumverfahrens ein Aufenthalt in Schengenland und somit in Deutschland durchaus rechtmäßig möglich, wenn sie einen echten gültigen Pass mitführt und auch die anderen Voraussetzungen nach Art. 5 SDÜ erfüllt.
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