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Auflagen zur Erteilung der unbefr. AE (Gelesen: 1.508 mal)
Esra
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Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Auflagen zur Erteilung der unbefr. AE
14.07.2004 um 22:41:42
 
Hallo,

mein Freund wird voraussichtlich im April 2006 fünf Jahre lang im Besitz von verschiedenen befristeten AEs gewesen sein und

1. Frage
dann den Antrag auf unbefristete AE stellen können.
(Stimmt das?)

2. Frage
Wenn er in der nächsten Zeit eine Berufsausbildung machte, bei der er kein/ein ganz geringes Einkommen hätte und demzufolge z.B. Wohngeld, BAFöG oder andere öffentliche Mittel (außer der Sozialhilfe) beziehen würde, würde das die unbefristete AE unmöglich machen?

3. Gibt es andere Auflagen bei der Erteilung der unbefr. AE (außer den offensichtlichen wie Sprachkenntnisse, keine Straftaten usw.)? Ich meine hauptsächlich Dinge, die die finanzielle Situation betreffen. Kann einem das ein Anwalt detailliert und zuverlässig nennen?

Danke, Esra
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