Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
situation kosovo- duldung? (Gelesen: 17.879 mal)
sinbad
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: situation kosovo- duldung?
Antwort #31 - 15.08.2004 um 18:19:25
 
jetzt ist es soweit: der weitere antrag auf eine arbeitsgenehmigung nach asav ist abgelehnt worden, da das landesarbeitsamt keine positive stellungnahme abgegeben hat.

aufenthatlsmäßig haben sie momentan eine bescheinigung nach § 69 abs 3 auslG bis ende september. dies ist ja eigetlich nur eine fiktion: der aufenthalt gilt als erlaubt... wenn jetzt aber der antrag abgelehnt wurde, dürfte § 69 abs 3 doch nicht mehr gelten, oder verstehe ich das falsch?

gleichzeitig sind sie aufgefordert worden bis ende september die brd zu verlassen.

was ist zu tun? duldung beantragen? wie ist dei zu begründen?
könnte ein argument sein, dass einige bundesländer sich für ein bleiberecht ausgesprochen haben bei der imk?
es gibt da ja wohl so eine entscheidung des bverfg, dass wenn abzusehe ist, dass es in naher zukunft eine regelung geben wird, die ein bleibrecht statuiert, die leute nicht vorher kurzfrisig abgeschoben werden sollen, oder so ähnlich? ??? ??? ??? ??? ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Spezialist
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: situation kosovo- duldung?
Antwort #32 - 15.08.2004 um 20:22:28
 
Zitat:
jetzt ist es soweit: der weitere antrag auf eine arbeitsgenehmigung nach asav ist abgelehnt worden, da das landesarbeitsamt keine positive stellungnahme abgegeben hat.

aufenthatlsmäßig haben sie momentan eine bescheinigung nach § 69 abs 3 auslG bis ende september. dies ist ja eigetlich nur eine fiktion: der aufenthalt gilt als erlaubt... wenn jetzt aber der antrag abgelehnt wurde, dürfte § 69 abs 3 doch nicht mehr gelten, oder verstehe ich das falsch?


Hallo Sinbad,

die Bescheinigung nach § 69 III AuslG ist erst mit dem Ablauf der Gültigkeit oder der Ablehnung der ABH erloschen (somit nicht alleine aufgrund der Ablehnung der Arbeitsagentur).


Zitat:
gleichzeitig sind sie aufgefordert worden bis ende september die brd zu verlassen.

was ist zu tun? duldung beantragen? wie ist dei zu begründen?
könnte ein argument sein, dass einige bundesländer sich für ein bleiberecht ausgesprochen haben bei der imk?
es gibt da ja wohl so eine entscheidung des bverfg, dass wenn abzusehe ist, dass es in naher zukunft eine regelung geben wird, die ein bleibrecht statuiert, die leute nicht vorher kurzfrisig abgeschoben werden sollen, oder so ähnlich? ??? ??? ??? ??? ???

Eine Duldung wird es nur dann geben, wenn die Abschiebung zum Prüfzeitpunkt nicht möglich sein sollte.
Die Begründung bei der Beantragung kann dabei allerdings schlecht auf ein Bleiberecht gestützt werden. Dieses wird die ABH von alleine berücksichtigen.
Die Duldungsgründe sollten speziell auf die Person bezogene Argumente enthalten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: situation kosovo- duldung?
Antwort #33 - 16.08.2004 um 18:17:35
 
Zitat:
die Bescheinigung nach § 69 III AuslG ist erst mit dem Ablauf der Gültigkeit oder der Ablehnung der ABH erloschen

Stimmt ned ganz.
Ein Status nach § 69 Abs. III AuslG entsteht kraft Gestezes,
wenn eben die Tatsbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.

Der "erlaubte" Status entsteht nicht erst durch die Ausstellung
einer Bescheinigung. Wie der Name schon sagt, wird eben
dieser Status nur bescheinigt. Wenn das Gültigkeits-Datum
dieser Bescheinigung abgelaufen ist und über den Antrag noch
nicht entschieden wurde, besteht der 69 III-Status weiterhin.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sinbad
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: situation kosovo- duldung?
Antwort #34 - 16.08.2004 um 21:10:51
 
es ist ja eine andere situation...
über den antrag wurde entschieden; die bescheinigung geht aber über einen längeren zeitraum, nämlich bis ende september...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: situation kosovo- duldung?
Antwort #35 - 16.08.2004 um 22:08:24
 
Oh Sorry! Da war ich zu schnell beim lesen  !!!
Muss mich nach dem urlaub erst wieder eingewöhnen hier  grin

Dann ist der Status mit Ablehung der AE erloschen, nicht erst
mit Ablauf der Bescheinigung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sinbad
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: situation kosovo- duldung?
Antwort #36 - 16.08.2004 um 22:44:03
 
also jetzt duldungsgründe geltend machen? oder was ist der nächste mögliche schritt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema