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situation kosovo- duldung? (Gelesen: 18.073 mal)
Nicator
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Antwort #15 - 15.07.2004 um 20:12:23
 
Zitat:
pristina soweit ich weiss:
worauf bezog sich jetzt das ja?


Das "ja" bezog sich darauf, dass auch Abschiebungen von Volkszugehörigen der Gruppe der Ashkalis möglich sind.

Ob Prishtina auf der Liste von Herkunftsorten steht, deren ehemalige Bewohner (sofern sie einer der Minderheiten angehören) nicht abgeschoben werden dürfen, kann ich Dir jetzt nicht sagen.

Kann ich morgen aber gerne im Büro mal nachsehen!
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sinbad
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Antwort #16 - 15.07.2004 um 21:01:42
 
wäre sehr nett, wenn du dir die mühe machst, danke... Smiley
hast du da interne quellen, oder kann ich da im internet zu den einzelnen regionen auch infos finden?
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Nicator
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Antwort #17 - 16.07.2004 um 09:42:41
 
Zitat:
wäre sehr nett, wenn du dir die mühe machst, danke... Smiley
hast du da interne quellen, oder kann ich da im internet zu den einzelnen regionen auch infos finden?


Guten Morgen!

So, wieder im Büro. Habe mir die entsprechenden Unterlagen rausgesucht. Es handelt sich dabei um einen Erlass des Innenministeriums NRW vom 16.04.2003.
In diesem Erlass wird über die Ergebnisse aus den Verhandlungen zwischen Unmik und dem Bundesinnenministerium berichtet.
Ob Du diesbezüglich auch etwas im Internet findest, kann ich Dir nicht sagen.
Als für Dich interessantes Ergebnis ist festzustellen: Die Rückführung von Ashkalis in das Kosovo ist grundsätzlich, nach Durchführung eines individuellen Prüfverfahrens, möglich, wenn diese aus bestimmten Gebieten/Orten stammen.
Zur Pristina Region ist aufgeführt: Shtime/Stimlje Muncipality und Podujeve/Podujevo Municpality.
Hoffe Dir mit den Infos ein wenig weitergeholfen zu haben.
Grüsse

Nicator
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Brian
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Antwort #18 - 16.07.2004 um 09:54:08
 
Hi Sindbad,

den Erlass (allerdings vom 07.04.03) mit Anlagen kannst du hier finden:

http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat.de/html/rechtsnormen_rechtssprech...
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sinbad
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Antwort #19 - 18.07.2004 um 08:21:57
 
danke für eure mühen!
was glaubt ihr wie groß stehen die chancen für eine zweite altfallregelung nachdem einige länder sich dafürusgesprochen haben?
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Brian
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Antwort #20 - 19.07.2004 um 12:57:42
 
Hi Sinbad,

könnte tatsächlich sein, dass es zu einer Bleiberechtsregelung für ethnische Minderheiten aus dem Kosovo kommt. Ist aber derzeit reine Spekulation. Nächste IMK ist am 18./19.11.04.

Vermutlich wird es entscheidend darauf ankommen, was bis dahin im Kosovo passiert und wie die UNMIK die Rückführungsmöglichkeiten für Angehörige ethnischer Minderheiten beurteilt.

Voraussetzung dürften mindestens Straffreiheit und eigenständige Sicherstellung des Lebensunterhalts sein.
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sinbad
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Antwort #21 - 20.07.2004 um 08:07:37
 
was muss da jetzt beantragt werden, damit die familie bis zu einer möglichen regelung nicht abgecshoben  und ausgewiesen ist?

wie kann ich einen antrag auf duldung momentan begründen?

wann nimmt man dringende humanitäre oder persönliche gründe gem § 55 AuslG bzw erhebliches öffentliches interesse an?
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sinbad
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Antwort #22 - 23.07.2004 um 07:40:21
 
hilfe, hat niemand einen rat auf meine fragen?
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Antwort #23 - 28.07.2004 um 19:36:05
 
Zitat:
was muss da jetzt beantragt werden, damit die familie bis zu einer möglichen regelung nicht abgecshoben  und ausgewiesen ist?

wie kann ich einen antrag auf duldung momentan begründen?

Hallo Sinbad,

erklärt sich doch von selbst, dass es auf solche Fragen keine Antwort gibt. 8)
Man sollte bei solchen Fällen einfach bei der Wahrheit bleiben.  Schockiert/Erstaunt


Zitat:
wann nimmt man dringende humanitäre oder persönliche gründe gem § 55 AuslG bzw erhebliches öffentliches interesse an?

Erhebliche öffentliche Interessen können vorliegen, wenn ein Ausländer in einem Strafverfahren oder einem sonstigen Gerichtsverfahren benötigt wird.

Das wird wohl nicht bei der Familie funktionieren, aber

wer hier was fragt, der wird auch (soweit möglich) informiert
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sinbad
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Antwort #24 - 31.07.2004 um 13:40:51
 
wieso erklärt sich das von selbst, stehe wohl auf der leitung und brauche konkrete antwort...

wie beurteilt ihr die neuste entwicklung? nrw erklärt auf der imk, dass eine bleiberechtsregelung von nöten ist und gleichzeitg wird die abschiebung von minderheiten wie den ashkali vorbereitet, und dass obwohl die unmik einer rückführung  nicht für möglich hält!!!!

siehe auch dazu den erlass, der auf der seite vom flüchtingsrat nrw erhält ist...
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Antwort #25 - 31.07.2004 um 17:33:25
 
Zitat:
wie beurteilt ihr die neuste entwicklung? nrw erklärt auf der imk, dass eine bleiberechtsregelung von nöten ist und gleichzeitg wird die abschiebung von minderheiten wie den ashkali vorbereitet, und dass obwohl die unmik einer rückführung  nicht für möglich hält!!!!

siehe auch dazu den erlass, der auf der seite vom flüchtingsrat nrw erhält ist...


Deine Anführung (Flüchtlingsrat NRW e.V.) ist Anfangs interessant, allerdings bleibt weiteres abzuwarten.  :beer
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Antwort #26 - 05.08.2004 um 16:05:25
 
Hallo Sinbad!

Das Innenministerium NRW teilt mit Erlass vom 22.07.2004 das Ergebnis der Erpertengespräche mit UNMIK am 10/11. Juni 2004 in Berlin mit.
Daraus ergibt sich, dass eine Rückführung von Ashkalis in das Kosovo bis auf weiteres nicht möglich ist, bzw. dem von Seiten der UNMIK nicht zugestimmt wird.

Grüsse 

Nicator
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Antwort #27 - 09.08.2004 um 08:05:57
 
also verstehst du den erlass so, dass vorerst keine abschiebungen von ashkali in den kosovo aufgrund der entscheidung der unmik nicht vorgenommen werden?

mir machen da die im erlass angesprochenen listen sorgen? welche leute müssen angst haben auf einen solche liste zu kommen?
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Nicator
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Antwort #28 - 09.08.2004 um 08:21:15
 
Zitat:
also verstehst du den erlass so, dass vorerst keine abschiebungen von ashkali in den kosovo aufgrund der entscheidung der unmik nicht vorgenommen werden?



Richtig, vorerst keine Abschiebungen von Ashkali in das Kosovo.
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Antwort #29 - 10.08.2004 um 08:09:41
 
uns was ist mit diesen listen? sind die schon erstellt? oder wer kommt genau darauf?
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