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situation kosovo- duldung? (Gelesen: 17.880 mal)
sinbad
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13.07.2004 um 16:04:11
 
brauche dringend antwort:
kenne familie, die seit den 90igern in deutschland sind. sie stammen aus dem kosovo und gehören der volksgruppe der ashkali an: eltern plus drei kinder, die zum teil hier geboren wurden.
nach zwei negativ verlaufenden asylverfahren, dann über lange zeit immer wieder neue duldungen.
nun hatte der vater der familie eine für ein jahr befristete arbeitsgenehmigung gem. asav. neue arbeitsgenehmigung wurde abgelehnt. der arbeitgeber würde den familienvater gerne weiter beschäftigen..
momentan gilt  der aufenthalt gem § 69 Abs 3 AuslG als erlaubt, da ein antrag auf aufenthaltserlaubnis gestellt wurde: der demnächst jedoch abgelehnt werden wird...
was habt ihr für ideen: was kann man tun????
haben sie aussicht auf duldung??: ich habe gehört, dass trotz der imk und der unruhen im märz im kosovo dennoch wieder abschiebungen in nrw in das gebiet laufen...
kann deer vater möglicherweise eine arbeitsgenehmigung erhalten, wenn er nur eine duldung erhält?
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Mick
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Antwort #1 - 13.07.2004 um 16:08:32
 
Zitat:
brauche dringend antwort:
kenne familie, die seit den 90igern in deutschland sind. sie stammen aus dem kosovo und gehören der volksgruppe der ashkali an: eltern plus drei kinder, die zum teil hier geboren wurden.
nach zwei negativ verlaufenden asylverfahren, dann über lange zeit immer wieder neue duldungen.
nun hatte der vater der familie eine für ein jahr befristete arbeitsgenehmigung gem. asav. neue arbeitsgenehmigung wurde abgelehnt. der arbeitgeber würde den familienvater gerne weiter beschäftigen..
momentan gilt  der aufenthalt gem § 69 Abs 3 AuslG als erlaubt, da ein antrag auf aufenthaltserlaubnis gestellt wurde: der demnächst jedoch abgelehnt werden wird...
was habt ihr für ideen: was kann man tun????
haben sie aussicht auf duldung??: ich habe gehört, dass trotz der imk und der unruhen im märz im kosovo dennoch wieder abschiebungen in nrw in das gebiet laufen...
kann deer vater möglicherweise eine arbeitsgenehmigung erhalten, wenn er nur eine duldung erhält?


Hallo,
wenn die weitere Arbeitserlaubnis bereits während des erlaubten Aufenthaltes abgelehnt wurde, wird sie wohl kaum während einer Duldung erteilt werden.

Allerdings befürchte ich, dass hier schwerlich eine konkrete Antwort möglich sein wird, ohne die genauen Hintergründe zu kennen.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 13.07.2004 um 17:48:47
 
unter welchen voraussetzungen bekommt man denn eine arbeitserlaubnis, wenn man nur eine duldung hat?

wie sieht es in nrw mit den duldungen oder ähnlichem hinsichtlich der momentanen situation imkosovo aus?
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Mick
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Antwort #3 - 13.07.2004 um 17:54:47
 
Zitat:
unter welchen voraussetzungen bekommt man denn eine arbeitserlaubnis, wenn man nur eine duldung hat?

wie sieht es in nrw mit den duldungen oder ähnlichem hinsichtlich der momentanen situation imkosovo aus?



In der Regel gibt es die Arbeitserlaubnis nur dann, wenn keine bevorrechtigten Arbeitnehmer da sind (Deutsche, EU-Ler, Drittstaater mit Daueraufenthalt). Einzelheiten dazu kann aber ein Agent besser vermitteln.

Aus NRW wird abgeschoben, ausgenommen ist die ethnische Minderheit der Roma. Für eine kurze Zeit waren neulich Flüge storniert.
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Antwort #4 - 13.07.2004 um 19:30:31
 
danke für deine zügigen antworten!!!
also illusorisch...
ich habe noch mehr fragen...
wie sieht es mit diesen saisonarbeitskräften aus? wäre das eine möglichkeit für geduldete personen?
und wie bekommt man eine duldung hin?
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sinbad
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Antwort #5 - 13.07.2004 um 19:32:13
 
diese shortcuts für die smileys irritieren: ich wollte eigentlich nur ein paar ausrufezeichen setzen...
also der dank war ehrlich gemeint . [beifall=beifall.gif]
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Antwort #6 - 13.07.2004 um 19:44:07
 
Zitat:
diese shortcuts für die smileys irritieren: ich wollte eigentlich nur ein paar ausrufezeichen setzen...
also der dank war ehrlich gemeint . [beifall=beifall.gif]


Der hält sich ja nur die Ohren zu, wenn man so SCHREIT!!!
Ist ne besondere Geschichte. Der wurde für einen User eingeführt, der jeden Satz mit drei Ausrufungszeichen beendete Smiley
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Antwort #7 - 13.07.2004 um 19:49:28
 
okay dann werde ich versuchen mich inzukunft zu zügeln mit den ausrufezeichen...
ich habe gerade mal die asav überflogen und bin mir ziemlich sicher, dass § 8 die grundlage der arbeitsgenehmigung war... inwieweit ist das dann eine einmalige sache? würdest du einem erneuten antrag eine chance auf erfolg geben?
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Antwort #8 - 13.07.2004 um 20:12:52
 
§ 8 AAV für einen ausreisepflichtiugen Ausländer  Fragezeichen
Das kann kaum sein ....

Musst du mal nachhaken.
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Antwort #9 - 13.07.2004 um 23:58:04
 
Zitat:
§ 8 AAV für einen ausreisepflichtiugen Ausländer  Fragezeichen
Das kann kaum sein ....

Musst du mal nachhaken.



Es sei denn, er war kurz ausgereist und mit Visum zur Arbeitsaufnahme wieder eingereist?
Wenn nun die Arbeitserlaubnis nicht mehr erteilt wird, dann liegen wohl die Voraussetzungen nicht mehr vor. Kann zum Beispiel sein, dass ein Bevorrechtigter mit gleicher Qualifikation da ist.
Reine Raterei.
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Antwort #10 - 14.07.2004 um 08:02:44
 
also für das eine jahr in dem er eine arbeitsgenemigung hatte, war sein aufenthalt auch bewilligt.
nur jetzt war halt beides ausgelaufen.
die arbeitsgenemigung war damit begründet, das er in dem einen jahr einen anderen potentiellen arbeitsnehmer in dem bereich einarbeiten sollte...
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Antwort #11 - 14.07.2004 um 08:04:20
 
ich denke dass lief dann hinsischtlihc seines aufenthaltes über § 28 AuslG
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Antwort #12 - 15.07.2004 um 12:14:21
 
noch eine kurze nachfrage: abschiebungen mit ausnahme der roma: fallen da dann auch die askhali drunter?
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Antwort #13 - 15.07.2004 um 12:33:58
 
Zitat:
noch eine kurze nachfrage: abschiebungen mit ausnahme der roma: fallen da dann auch die askhali drunter?


Hallo Sindbad!

Grundsätzlich ja! Allerdings ist es dann noch abhängig davon, aus welchem Ort im Kosovo die entsprechenden Personen denn genau stammen.

Grüße

Nicator
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Antwort #14 - 15.07.2004 um 19:08:45
 
pristina soweit ich weiss:
worauf bezog sich jetzt das ja?
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