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Unterbrechung der Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 5.115 mal)
Goldi66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterbrechung der Aufenthaltserlaubnis
13.07.2004 um 12:09:12
 
Ich bin gerade erst neu registriert, nachdem ich glücklicherweise dieses Forum gefunden habe.

Herzlichen Glückwunsch - ein Muß für jeden, der mit einem Ausländer/Ausländerin verheiratet ist. Mittlerweile habe ich fast alle Beiträge gelesen und mußte nun mit Schrecken feststellen, daß ich durch Unkenntnis der Gesetzeslage wohl einen Fehler begangen habe:

Ich bin Bauingenieur und arbeite sehr viel im Ausland. Dabei bin ich mehrere Monate bis zu 1,5 Jahren fort und komme manchmal nur sehr kurz nach Deutschland.

Ich bin mit einer Indonesierin seit 1999 verheiratet, sie hat seit 18. August 2001 (erster Aufenthalt in Dtl) eine 3 jährige Aufenhaltsgenehmigung, die demnächst ja verlängert werden muß. So weit so gut!

Nun war meine Frau 2001/2002 für ingesamt 1 Jahr mit mir in Ethiopien und ist anschließend für 7 Monate nach Indonesien geflogen, da ich ihr den Aufenthalt im ethiopischen Tiefland nicht zumuten wollte (zu gefährlich, zu einsam, etc.). Danach sind wir Juli 2003(ich verbrachte meinen Urlaub in Indonesien) gemeinsam nach Deutschland zurückgereist - ohne Probleme!

Derzeit bin in ich Hongkong und China, meine Frau ist in Deutschland. Ich werde Ende Juli für ein paar Tage nach Deutschland kommen u.a. zur Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis. Anfang August muß ich dringend wieder in Hongkong sein.

Mein Problem:
Habe ich wegen der Unterbrechung des Aufenthaltes meiner indonesischen Frau irgendwelche Schwierigkeiten zu erwarten, von denen ich noch nichts weiß? ???

Wir haben schon genug Schwierigkeiten, um überhaupt wenigstens manchmal in den verschiedenen Ländern zusammenleben können. Da Indonesien ein sog. Schurkenstaat ist (zu diesen Schurken zählt meine Frau gewiß nicht), ist es überall mit dem Visum schwierig. Ich weiß gar nicht, wie ich das mit den max 6 Monaten Unterbrechung praktisch bewerkstelligen soll - zumal ich sehr wenig Urlaub habe. Meine Frau würde niemals ihren Indonesischen Pass abgeben, u.a. haben wir dort Grundbesitz, den sie verlieren würde.

Ich bin zur Zeit sehr beunruhigt.

Muß ich mich scheiden lassen oder meinen Beruf aufgeben? ???

mit freundlichem Gruß
Goldi66

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Mick
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Antwort #1 - 13.07.2004 um 12:27:58
 
Hi Goldi66,

kannst ja erstmal in
diesem Thread
nachlesen. Wenn dann weitere Fragen bestehen, frag einfach Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Goldi66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #2 - 13.07.2004 um 12:49:37
 
Hallo Mick - vielen Dank für die schnelle Antwort!

Über den genannten Thread bin ich aufmerksam und beunruhigt worden!

Aus der Darstellung geht leider nicht hervor, ob die Behörde an meinem Wohnort von der Abwesenheit meiner Frau weiß! Soo ich da einfach mal hingehlen und erzählen was passiert ist - oder bin ich noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen?

Gruß Goldi66
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.07.2004 um 15:20:54
 
deine frau wird sicherlich vermerke über die jeweiligen auslandsaufenthalte in ihrem pass haben und damit wird spätestens bei der verlängerung klar, dass sie für mehr als 6 monate am stück im ausland war...
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Goldi66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #4 - 15.07.2004 um 15:41:07
 
Hallo Feffi,

vielen Dank für Deine Anwort und Deine Hinweise!
Goldi66
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.07.2004 um 17:38:44
 
Zitat:
Muß ich mich scheiden lassen oder meinen Beruf aufgeben? ???



hallo goldi,

deine frau benötigt den deutschen aufenthalt um sich freier bewegen zu können als mit dem indonesischen pass allein, sehe ich das richtig?

dabei eine weitere frage an dich, du hast demnach noch deinen hauptwohnsitz in dtl angemeldet, da dein aufenthaltsort im ausland sich stets ändert. richtig?

dabei bleibt eines offen...wie sieht es denn aus, wenn deine frau allein nach den festgelegten zeiträumen nach detl einreist um anschließend wieder auszureisen, wobei ich leider nicht weiß, ob es ausreicht, wenn sie einfach kurz allein einreist...

letztlich sieht die situation für euch beide momentan so aus, dass sie das momentane visum wohl eher nicht verlängert bekommt...so leid mir das tut, denn den stress mit dem visum hin und her kenn ich zur genüge...

viel glück euch beiden!
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Rona
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.08.2004 um 23:32:28
 
Hallo,
das ist keine Antwort zu dem Thema sondern ähnliches Problem. Ich war wegen eines Praktikums für ein 1 Jahr ins Ausland gereist, hatte mich abgemeldet, war aber vor Ablauf der ersten 6 monatigen Unterbrechung für 2 Woche wieder in Deutschland. Nun bin ich nach knapp 6 Monaten wieder für immer nach Deutschland zurück, ist aber laut Ausländerbehörde meine Aufenthaltserlaubnis ungültig u. muss ich in die Heimat zurück u. dort ein Visum beantragen. Momentan habe ich eine Duldung. Meine Frage ist, ob es eine andere Möglichkeit für mich gibt? V.a., wenn mein Mann  deutsche Staatsangehörigkeit hat?
Bitte um Tipps, da ich nichts weiter weiss. ???
Gruss
Rona
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #7 - 09.08.2004 um 14:46:57
 
@ rona

bei neuen themen ist es immer günstiger ein neues thema zu beginnen, so gehst du auf nummer sicher, dass es von keinem überlesen wird Smiley

liebe grüße.feffi.
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #8 - 09.08.2004 um 15:47:11
 
Zitat:
Hallo,
das ist keine Antwort zu dem Thema sondern ähnliches Problem. Ich war wegen eines Praktikums für ein 1 Jahr ins Ausland gereist, hatte mich abgemeldet, war aber vor Ablauf der ersten 6 monatigen Unterbrechung für 2 Woche wieder in Deutschland. Nun bin ich nach knapp 6 Monaten wieder für immer nach Deutschland zurück, ist aber laut Ausländerbehörde meine Aufenthaltserlaubnis ungültig u. muss ich in die Heimat zurück u. dort ein Visum beantragen. Momentan habe ich eine Duldung. Meine Frage ist, ob es eine andere Möglichkeit für mich gibt? V.a., wenn mein Mann  deutsche Staatsangehörigkeit hat?
Bitte um Tipps, da ich nichts weiter weiss. ???
Gruss
Rona


Hallo!
Kannst du denn nachweisen, dass du nicht länger als 6 Monate am Stück außerhalb des Bundesgebietes warst, z.B. anhand von Flugtickets, oder hast du dich in den zwei Wochen mal bei der Behörde gemeldet? Wenn du nicht länger als 6 Monate am Stück weg warst, ist die Aufenthaltsgenehmigung nicht erloschen.
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Rona
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.08.2004 um 21:56:34
 
Hallo ralfi,

danke für Deine Antwort, Flugticket und Zeugen habe ich bereits angegeben, für ABH nicht ausreichend!!
Ich war leider in den zwei Wochen nicht angemeldet. Nun meine Frage ist, ob die zwei Wochen tatsächlich ausreichend sind? oder wo steht wie lange dafür notwendig ist?

Gruss

Rona
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Goldi66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #10 - 17.08.2004 um 01:40:30
 
Hallo alle zusammen!

Ein Flugticket kann man überall kaufen und ggf. verfallen lassen. Es ist verständlich, daß die Behörden daher ein "Flugticket" als Nachweis z.B. für den notwendigen Aufenthalt in Deutschland nicht akzeptieren.

Die "Boardkarten" (Hin- und Rückflug) dagegen erhält man nur, wenn man eingechecked ist/wird. Beide Boardkarten sind daher als einziger Nachweis, die beiden Flugrichtungen tatsächlich durchgeführt zuhaben, sinnvoll. In d.R. werden die Boardkarten als entsprechende Nachweis annerkannt.

Ich wollte nur einmal auf den hier schon gelegentlich angetroffenen Irrtum bzw. dieses kleinen, feinen Unterschied hinweisen - vielleicht hilft es dem einen oder anderen!

mit freundlichem Gruß
Goldi
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