Zitat:Hallo,
erstmal muss ich sagen ist doch mal ein informationsreiches forum, lob lob.
ich habe ein problem, und zwar stammen meine schwiegereltern ursprünglich aus russland, mach ich mich mit strafbar wenn ich weiß das sie auf nicht legale weise die deutsche staatsbürgerschaft bekommen haben? er ließ sich von meiner schwiegermutter scheiden und sie trat das volle sorgerecht an ihn ab damit meine frau ohne probleme mit einreisen konnte, nachdem er die staatsbürgerschaft bekam ließ er sich nach einem jahr trennung von ihr wieder scheiden und heiratete kurz dadrauf seine frau wieder.
ist das legal gewesen? und ist sowas im nachhinein noch nachvollziehbar. bzw kann die staatsangehörigkeit wieder ab erkannt werden?
ich hoffe ihr könnt mir helfen, hab deshalb schon magenschmerzen den es gibt nichts schlimmeres als staatsbetrug und ich möchte nicht mit meiner frau dort reingezogen werden.auch wenn es schon 10 jahre her ist
Hallo Pango,
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hat Sich Dein russischer Schwiegervater vor 10 Jahren von seiner russischen Frau scheiden lassen, um eine Deutsche zu heiraten, um mit ihr eine Scheinehe einzugehen und um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter aus erster Ehe wurde auf Deinen Schwiegervater übertragen, damit der Familiennachzug Deiner Frau nach Deutschland auch klappt. Dann hat Dein Schwiegervater die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt, sich von seiner deutschen Frau scheiden lassen, seine Ex-Ehefrau wieder geheiratet, die dann im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland kam.
Strafrechtlich könnte hier eine Scheinehe (§ 92 (2) 2
AuslG, § 271 StGB) vorliegen, die Dein Vater mit der Deutschen (eben nicht) geführt hat. Der Nachzug des Kindes (Deiner Frau) beruht dann aber nicht mehr auf falschen Angaben, weil das Verhältnis Vater-Kind nichts mit dem Verhältnis Vater-deutsche Frau zu tun hat. Da die Tat gem.
§ 78 (3) Nr. 5 StGB
verjährt sein dürfte, sehe ich kaum Probleme, was die Strafbarkeit dazu angeht. Es sei denn, die letzten falschen Angaben sind noch keine 3 Jahre her.
Wie es bei der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der deutschen Staatsangehörigkeit aussieht, kann ich Dir nicht beantworten, aber ich denke eher, dass da auch nichts mehr passiert.
Auf jeden Fall dürftest Du oder Deine Frau mit der Sache wohl nichts zu tun haben, oder habt ihr im Zeitpunkt dieser falschen Angaben etwa gewusst, dass es falsche Angaben sind und habt ihr einen Vorteil daraus gezogen und billigend in Kauf genommen?
Doc 8)