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Frage? (Gelesen: 3.442 mal)
Pango
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.07.2004 um 02:21:16
 
Hallo,

erstmal muss ich sagen ist doch mal ein informationsreiches forum, lob lob.

ich habe ein problem, und zwar stammen meine schwiegereltern ursprünglich aus russland, mach ich mich mit strafbar wenn ich weiß das sie auf nicht legale weise die deutsche staatsbürgerschaft bekommen haben? er ließ sich von meiner schwiegermutter scheiden und sie trat das volle sorgerecht an ihn ab damit meine frau ohne probleme mit einreisen konnte, nachdem er die staatsbürgerschaft bekam ließ er sich nach einem  jahr trennung von ihr wieder scheiden und heiratete kurz dadrauf seine frau wieder.
ist das legal gewesen? und ist sowas im nachhinein noch nachvollziehbar. bzw kann die staatsangehörigkeit wieder ab erkannt werden?
ich hoffe ihr könnt mir helfen, hab deshalb schon magenschmerzen den es gibt nichts schlimmeres als staatsbetrug und ich möchte nicht mit meiner frau dort reingezogen werden.auch wenn es schon 10 jahre her ist
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Doc
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Beiträge: 847
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 13.07.2004 um 04:17:01
 
Zitat:
Hallo,

erstmal muss ich sagen ist doch mal ein informationsreiches forum, lob lob.

ich habe ein problem, und zwar stammen meine schwiegereltern ursprünglich aus russland, mach ich mich mit strafbar wenn ich weiß das sie auf nicht legale weise die deutsche staatsbürgerschaft bekommen haben? er ließ sich von meiner schwiegermutter scheiden und sie trat das volle sorgerecht an ihn ab damit meine frau ohne probleme mit einreisen konnte, nachdem er die staatsbürgerschaft bekam ließ er sich nach einem  jahr trennung von ihr wieder scheiden und heiratete kurz dadrauf seine frau wieder.
ist das legal gewesen? und ist sowas im nachhinein noch nachvollziehbar. bzw kann die staatsangehörigkeit wieder ab erkannt werden?
ich hoffe ihr könnt mir helfen, hab deshalb schon magenschmerzen den es gibt nichts schlimmeres als staatsbetrug und ich möchte nicht mit meiner frau dort reingezogen werden.auch wenn es schon 10 jahre her ist



Hallo Pango,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hat Sich Dein russischer Schwiegervater vor 10 Jahren von seiner russischen Frau scheiden lassen, um eine Deutsche zu heiraten, um mit ihr eine Scheinehe einzugehen und um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter aus erster Ehe wurde auf Deinen Schwiegervater übertragen, damit der Familiennachzug Deiner Frau nach Deutschland auch klappt. Dann hat Dein Schwiegervater die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt, sich von seiner deutschen Frau scheiden lassen, seine Ex-Ehefrau wieder geheiratet, die dann im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland kam.

Strafrechtlich könnte hier eine Scheinehe (§ 92 (2) 2 AuslG, § 271 StGB) vorliegen, die Dein Vater mit der Deutschen (eben nicht) geführt hat. Der Nachzug des Kindes (Deiner Frau) beruht dann aber nicht mehr auf falschen Angaben, weil das Verhältnis Vater-Kind nichts mit dem Verhältnis Vater-deutsche Frau zu tun hat. Da die Tat gem.
§ 78 (3) Nr. 5 StGB
verjährt sein dürfte, sehe ich kaum Probleme, was die Strafbarkeit dazu angeht. Es sei denn, die letzten falschen Angaben sind noch keine 3 Jahre her.

Wie es bei der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der deutschen Staatsangehörigkeit aussieht, kann ich Dir nicht beantworten, aber ich denke eher, dass da auch nichts mehr passiert.

Auf jeden Fall dürftest Du oder Deine Frau mit der Sache wohl nichts zu tun haben, oder habt ihr im Zeitpunkt dieser falschen Angaben etwa gewusst, dass es falsche Angaben sind und habt ihr einen Vorteil daraus gezogen und billigend in Kauf genommen?

Doc  8)
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Pango
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.07.2004 um 06:14:52
 
oh danke dir da fällt mir ein stein vom herzen, meiner frau könnten sie ja garnichts da ich sie ja schließlich geheiratet habe und sie ein kind zu dem zeitpunkt wahr!

die sache ist ja auch schon 10 jahre her jetzt mittlerweile. aber ne andere frage wie ist es den in dem fall: mein schwiegervater hat seine frau aus erster ehe wiedergeheiratet. sie hat das vollständige sorgerecht in deutschland für ihn abgetreten, hätte sie um wieder sorgerecht oder als erziehungsberechtigte meine frau adobtieren müssen?  biologisch bleibt sie es ein lebenlang wie sieht es nur in unserem rechtsstaat aus?

wie sieht es den aus mein schwiegervater hat ja  keine deutsche in dem sinne geheiratet sondern eine russin die den deutschen pass auch durch heirat bekommen hatte, den wenn ich mir das so überlege wie das abgelaufen ist auch mit einreiseverbot meiner schwiegermutter wo sie sich nicht dran hielt sondern in deutschland sich aufhielt. könnte man es in der theorie doch nachprüfen oder? dafür haben wir ja diesen super bürokratenstaat  weinend. Aber ich denke mal nicht das da noch was nach kommt.

ein problem habe ich noch  Traurig mach ich mich nach deutschem recht strafbar wenn ich eine haushälterin aus polen 3 monate bei mir beschäftige?
fragen über fragen heute.

ich danke schon einmal im voraus ihr habt mir schon jetzt einen riesen stein von den schultern fallen lassen, den ich hab gedacht da könnte noch was nach kommen.

macht weiter so
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telecafe
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Beiträge: 34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.07.2004 um 09:27:12
 
Wenn du für die Polin alle Papiere und Genehmigungen hast, wo ist da das Problem ?

Und wenn dein Schwiegervater keine weitere Staatsangehörigkeit besitzt passiert meistens da sowieso nichts. Es sei denn das Ihr befürchtet was ich stark vermute, jemand will euch da Ärger machen.

anwar
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 13.07.2004 um 11:23:35
 
Hallo Pango,

da Deine Frau ja mittlerweile volljährig ist, erübrigt sich das mit dem Sorgerecht doch. Wenn die leibliche Mutter nachdem sie den Vater wieder geheiratet hat, zusammen mit dem Vater das Sorgerecht ausgeübt hat und keiner sich deswegen aufgeregt hat, macht das nichts aus. (Die Sorgerechtsfrage ist eigentlich nur dann kritisch, wenn die Eheleute Streit haben und getrennt leben, bei gemeinsamem Sorgerecht müssen alle beide Partner zusammen die Entscheidungen für das Kind treffen, z. B. zum Schulbesuch, bei Operationen und das wird schwierig, wenn ein Ehepartner abgehauen ist und nichts mehr von sich hören lässt bzw. ihm das Kind egal ist).
Also vom Sorgerecht her, sehe ich da wirklich keine Gefahr, zumal diese Frage ja nicht mehr relevant ist.

Bzgl. Beschäftigung müsstest Du evtl. mal beim Arbeitsamt fragen. Die Polin braucht soweit ich weiß eine Arbeitserlaubnis und das Arbeitsverhältnis muss entsprechend angemeldet werden (wegen Sozialversicherung, Krankenversicherung).

Bezüglich unerlaubten Aufenthalts Deiner Schwiegermutter dürfte das gemäß dem Posting von Doc wohl schon verjährt sein.

Viele Grüße
Janna
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