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Wird die geschieden Ehe in Ägypten vom OLG anerkan (Gelesen: 3.907 mal)
Gaby
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wird die geschieden Ehe in Ägypten vom OLG anerkan
12.07.2004 um 18:12:24
 
Hallo, diesmal schreibe ich für einen Bekannten, wir hatten leider Probleme bei der Registrierung.Vielleicht hat ja jemand von euch Antworten für ihn.
                             
Wird die geschieden Ehe in Ägypten vom OLG anerkannt?

Folgendes ist mein Anliegen:

Meine Verlobte lebt in Kairo. Im Juli 2004 wurde ich von meiner Exfrau rechtlich in Ägypten geschieden. Nun beabsichtige ich meine Verlobte, die ich in Ägypten heiraten möchte in den nächsten Monaten  nach Deutschland zu holen, um hier mit ihr zu leben.
Was genau benötige ich an Unterlagen und wie lange besitzen folgende Urkunden ihre Gültigkeit??
Im Oktober 2003 ließ ich folgende Urkunden und Bescheinigungen anfertigen, um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen:
Ledigkeitsbescheinigung
Meldebescheinigung
Geburtsurkunde
Haben die Urkunden im August 2004 noch ihre Gültigkeit um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen??
Ich bin seit 1nem Jahr eingebürgert und habe eine feste Anstellung.
Was muss ich beachten, damit ich meine Verlobte möglichst bald nach Deutschland holen kann?
Meine Verlobte hat vorab schon vor 1 ½ Jahren ein Besuchervisum beantragt,  das leider abgelehnt wurde .Eingeladen wurde sie von einer Freundin da ich zur damaligen Zeit noch nicht geschieden war. Unser Altersunterschied liegt bei 15 Jahren( sie ist also jünger als ich).
Meine Bedenken sind nun das dass Visum zur Familienzusammenführung(nach der  vorab demnächst erfolgenden Heirat in Ägypten) ablehnen.
Besteht ein Abkommen, ob eine geschiedene Ehe in Ägypten (beglaubigt von der deutschen Botschaft) vom Oberlandesgericht anerkannt werden muss?
Besteht die Möglichkeit, dass ich Probleme bekomme da ich nur eingebürgert bin und da meine zuletzt geschiedene Ehe vor dem Standesamt geschieden wurde in der ich jetzt erneut heiraten werde in Kairo.
Was muss ich alles beachten um eine zügige und Problemlose Heirat zu erwirken?
Ich bedanke mich für eure Antworten.
Gruß Nagi
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Blaise
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Antwort #1 - 13.07.2004 um 23:46:58
 
Hallo,

als deutscher Staatsangehöriger man in verschiedenen Staaten zur Eheschließung eine Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.

Dieses wird nicht vom OLG "anerkannt". Das OLG kann nur für Ausländer eine Befreiung von der Vorlage eines ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses erteilen.

Die ausländische Scheidung wird aber vor der Erteilung des deutschen Ehefähigkeitszeugnisses überprüft, d.h. die Wirksamkeit in Deutschland wird festgestellt. Dafür ist eine Behörde zuständig, die sich nach Landesrecht bestimmt. Das Standesamt leitet diese normalerweise automatisch an die richtige Stelle.

Welche Unterlagen Sie in Kairo zur Eheschließung vorlegen müssen, kann Ihnen das Standesamt mitteilen.

Fragen zum Visum für die Familienzusammenführung können andere besser beantworten... disco

Grüße

Blaise
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Gaby
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Antwort #2 - 14.07.2004 um 09:32:01
 
SmileyBlaise
ich danke dir für deine Antwort und hoffe ich erhalte auch noch von anderen Informationenn, bezüglich der Gültigkeitsdauer der schon angeforderterten Urkunden.
Welche Unterlagen, benötigt man grundsätzlich und wie lange besitzen sie ihre Gültigkeit zum erlangen des Ehefähigkeitszeugnis für meine Verlobte?

Freue mich über Antworten

Gruß Nagi
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Antwort #3 - 14.07.2004 um 09:35:48
 
Smileysorry meinte das Ehefähigkeitszeugnis für mich Traurig
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Antwort #4 - 14.07.2004 um 12:59:23
 
wenn es um ein ehefähigkeitszeugnis geht, dann ist das nur für beide zukünftigen ehepartner auszustellen...

für unsere heirat in der schweiz benötigten wir folgende urkunden meines mannes aus seinem heimatland: ledigkeitsnachweis, geburtsurkunde, pass. und von der schweiz noch seine momentane meldebescheinigung und aufenthaltsnachweis.
von mir (deutscher staatsbürgerin): internationale geburtsurkunde, meldebescheinigung (zur eheschließung), meinen pass.

die dokumente meines mannes hätten nicht älter sein dürfen als 6 monate, ob das auf meine auch zutrifft, weiß ich nicht genau, bei der geburtsurkunde bezweifle ich das, bei der meldebescheinigung ist das letztlich nachvollziehbar.

das ehefähigkeitszeugnis hat dann die schweiz ausgestellt.

wenn ich mich recht besinne, meinte die standesbeamtin in meiner gemeinde, dass deutschland keine ehefähigkeitszeugnisse für heirat im ausland ausstellt, da es für heirat in detl nicht notwendig sei...also diesbezüglich nochmal bei deinem standesamt nachfragen...bzw generell fragen, ob es sich um en ehefähigkeitszeugnis handelt, oder ob nur du deine ledigkeit nachweisen musst. denn dies geht dann in form von meldebescheinigung zur eheschließung (vermerk, ob verheiratet, geschieden, ledig usw) und evtl scheidungsurkunde o.ä. beifügen...
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Antwort #5 - 14.07.2004 um 22:09:46
 
Hallo

Zitat:
wenn ich mich recht besinne, meinte die standesbeamtin in meiner gemeinde, dass deutschland keine ehefähigkeitszeugnisse für heirat im ausland ausstellt,


Natürlich stellt Deutschland Ehefähigkeitszeugnisse aus. Auf diesen wird vermerkt, was international auch üblich ist, dass der Eheschließung zwischen der/dem Deutschen XY und der Ausländerin/dem Ausländer AB nichts entgegensteht.

Zitat:
da es ("Ehefähigkeitszeugnis) für heirat in detl nicht notwendig sei


Alle Ausländer die in Deutschland heiraten wollen, müssen ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Oder sich von der Vorlage beim Präsidenten des zuständigen OLG befreien lassen.

Was zur Ausstellung des EFZ benötigt wird, erfährt man am einfachsten beim zuständigen Standesamt.

Blaise
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Antwort #6 - 14.07.2004 um 22:42:08
 
dann kann ich wieder einmal mehr feststellen, dass mein standesamt in der provinz liegt und null ahnung hat...sehr traurig...
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