Feffi
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Wer hat gesagt, dass das Leben einfach sei?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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wenn es um ein ehefähigkeitszeugnis geht, dann ist das nur für beide zukünftigen ehepartner auszustellen...
für unsere heirat in der schweiz benötigten wir folgende urkunden meines mannes aus seinem heimatland: ledigkeitsnachweis, geburtsurkunde, pass. und von der schweiz noch seine momentane meldebescheinigung und aufenthaltsnachweis. von mir (deutscher staatsbürgerin): internationale geburtsurkunde, meldebescheinigung (zur eheschließung), meinen pass.
die dokumente meines mannes hätten nicht älter sein dürfen als 6 monate, ob das auf meine auch zutrifft, weiß ich nicht genau, bei der geburtsurkunde bezweifle ich das, bei der meldebescheinigung ist das letztlich nachvollziehbar.
das ehefähigkeitszeugnis hat dann die schweiz ausgestellt.
wenn ich mich recht besinne, meinte die standesbeamtin in meiner gemeinde, dass deutschland keine ehefähigkeitszeugnisse für heirat im ausland ausstellt, da es für heirat in detl nicht notwendig sei...also diesbezüglich nochmal bei deinem standesamt nachfragen...bzw generell fragen, ob es sich um en ehefähigkeitszeugnis handelt, oder ob nur du deine ledigkeit nachweisen musst. denn dies geht dann in form von meldebescheinigung zur eheschließung (vermerk, ob verheiratet, geschieden, ledig usw) und evtl scheidungsurkunde o.ä. beifügen...
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