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Ersatzausweis beantragen (Gelesen: 8.677 mal)
plumpi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ersatzausweis beantragen
12.07.2004 um 11:24:11
 
Hallo Leute,

habe eine delikate Angelegenheit. Ich bin jugoslawischer Staatsbürger. Mein Pass ist 2002 abgelauafen. Da es jugoslawien in seiner alten Form nicht mehr gibt, musste ich eine Neue Staatsbürgerschaft (in diesem Falle Serbien und Montenegro) beantragen und mir einen Neuen Reisepass austellen lassen.

Bis dahin ist alles in Ordnung.

Nun ist es so, das bis dato, kein Neuer Reisepass vorliegt und die Einbürgerungsurkunde auch noch nicht.

Meine Aufenthaltsstatur ist unbefristet.

Jetzt müsste ich geschäftlich nach London. Habe versucht über die Ausländerbehörde einen Ersatzausweis zu bekommen, damit ich die Möglichkeit habe für 2 Tage nach England zu reisen.

Mir wurde gesagt, das dies nicht möglich sei!??

Meine Fragen:
1. Ist es richtig, das ich mir keinen Ersatzausweis austellen lassen kann

2. Gibt es eine Möglichkeit meinen Auslandstermin wahrzunehmen ohne in Schwierigkeiten zu geraten.

Danke für die Antworten im voraus

Gruß
plumpi
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.07.2004 um 12:21:13
 
Hallo Plumpi,

verstehe ich nicht ganz...

Klar ist, dass es Jugoslawien in seiner alten Form nicht mehr gibt.
Aber soviel ich weiß hat man nach dem Zerfall von Jugoslawien automatisch die Staatsbürgerschaft der Republik gehabt, wo man auch gemeldet ist.
So war es auf jeden Fall bei mir (bin in Serbien gemeldet) und bei allen anderen, die ich kenne auch...
Meine Freundin ist z.B. in Bosnien gemeldet, und hatte dann auch automatisch die bosnische Staatsangehörigkeit....

Oder kann es sein, dass du in einer anderen ehemaligen Teil-Republik ausser Serbien gemeldet warst, und diese Staatsbürgerschaft für dich aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kam, und du deshalb die neue Staatsbürgerschaft beantragt hast?

Sorry, wenn ich so frage, ist aber nur zum besseren Verständnis....

Frage an die Experten: Erlischt der Aufenthaltsstatus mit Ablauf des Passes?

Ich frage mich auch, warum du das mit dem neuen Pass seit zwei jahren schleifen läßt  ??? Fragezeichen

Grüßle,
Trin

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Mick
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Antwort #2 - 12.07.2004 um 12:23:54
 
Zitat:
Frage an die Experten: Erlischt der Aufenthaltsstatus mit Ablauf des Passes?


Hi Trin,
nein, das ist nicht der Fall. War nach dem alten Ausländergesetz 1965 so.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Trinnity
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Antwort #3 - 12.07.2004 um 12:58:14
 
Hallo Mick,

danke für die schnelle Antwort  [beifall=beifall.gif]

Grüßle
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Mick
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Antwort #4 - 12.07.2004 um 18:43:41
 
@ plumpi,

ich weise Dich einmal platt auf den § 15 DVAuslG hin, zu erreichen oben über den Button "Gesetze". Ich kann nicht beurteilen, wie es in Deinem Fall damit aussieht. Jedenfalls ist es eine Entscheidung, die im Ermessen Deiner Ausländerbehörde liegt.
Grundsätzlich gilt, dass die Behörden Deines Heimatstaates dafür zuständig sind, Dir einen Ausweis auszustellen, auch in dringenden Notfällen. Die Ausstellung eines Reisedokumentes stellt einen Eingriff in die Passhoheit eines Staates dar. Damit wird vorsichtig umgegangen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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plumpi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.07.2004 um 11:33:33
 
Hallo Leute,

folgendes:

1. Es hat sich herausgestellt, das ich im ehemaligen Jugoslawien nirgends gemeldet war. Aus welchem Grunde auch immer.

Daraus resultiert, das ich immer noch die jugoslawische Staatsbürgerschaft besitze, zumindest nach Meinung der Ausländerbehörde.

2. Demnach kann mir auch niemand einen Pass ausstellen, da sich keiner zuständig fühlt.

Dennoch muss ich so schnell wie möglich zu einem Pass kommen.

Die Beantragung der serbischen Staatsbürgerschaaft läuft bereits seit 2 Jahren. Wird letztendlich aber nicht durchgehen, da ich dort nicht gemeldet bin.

Ebenso sieht es in Kroatien und Bosnien aus.

???????????????????????????

Danke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 13.07.2004 um 12:09:56
 
Hallo Plumpi,

und anhand von was hattest du den alten Pass?

Der konnte ja auch nicht ausgegeben werden ohne irgendwelche Dokumente, wie zb. Auszug aus dem Geburtsregister usw.  Fragezeichen Fragezeichen
Und genau den bekommt man doch nur, wenn man gemeldet ist...

Komisch das alles...

Wünsche dir trotzdem viel Glück...

Trin
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Trinnity
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Antwort #7 - 13.07.2004 um 12:16:07
 
Ach ja noch etwas:

Guck mal unter folgender Seite nach:

http://www.konzulatiscg.de/konzularno.html

Und dann unter "Drzavljanstvo"

Dort sind verschiedene "Problemfälle" aufgeführt, prinzipiell läßt sich auch dein "Problemfall" lösen, siehe hierzu die Überschrift "Utvrdjivanje drzavljanstva"

Pozdrav  grin,
Trin
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Antwort #8 - 13.07.2004 um 23:26:20
 
Hallo,

Zitat:
Daraus resultiert, das ich immer noch die jugoslawische Staatsbürgerschaft besitze...Die Beantragung der serbischen Staatsbürgerschaaft läuft bereits seit 2 Jahren

Jenes klingt für mich doch sehr widersprüchlich. Für mein Verständnis muss ich keine Staatsangehörigkeit beantragen, wenn ich sie schon besitze.  ???

Oder sehe ich da was falsch? Fragezeichen

Grüße

Blaise
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Antwort #9 - 14.07.2004 um 12:05:54
 
@ blaise

irgendwie scheint es so, dass seine staatsbürgerschaft in der form, wie er sie bis vor zwei jahren besaß (bzw bis heute besitzt) nicht mehr gibt...

und für die dortigen behörden ergibt sich anscheinend das problem, da er momentan nirgends im heimatland gemeldet ist: wo ihn nun "hinzustecken" nach nord, süd, ost oder west? (banal ausgedrückt)...

@ plumpi

was ich nicht verstehe, du hast doch eine geburtsurkunde oder einen eintrag im geburtenregister deines geburtsortes...daher sollte doch hervorgehen, wo du "hingehörst"...ist es nicht möglich, dies zuzuordnen?

liebe grüße feffi.
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