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Abschiebung - Heirat - Sperre ja oder nein (Gelesen: 3.764 mal)
Zet
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung - Heirat - Sperre ja oder nein
11.07.2004 um 18:44:01
 
Hallo Forum
Ich bin froh diese Seite gestern beim googeln gefunden zuhaben...
Mein Schwager aus dem ehemaligen Jugoslawien sitzt zur Zeit in Abschiebehaft . Einen Anwlt hat er , es liegt keine Straftat vor . Der Stand der Dinge zur Zeit : Er wird wohl abgeschoben .
Jetzt zu meinen Fragen :
1. Was kann man den machen das er freiwillig ausreisen kann ?
2. Wie sieht es aus , wenn er jetzt heiratet bzw. wenn das Aufgebot in der Abschiebehaft bestellt wird ?
3. Wie sieht es aus , wenn die Zeit nicht mehr reicht , und er abgeschoben wird , und in seinem Heimatland dann seine Freundin ( mit deutschen Papieren ) heiratet ?
3.1. Wie sieht es dann mit der Einreisesperre , die er wohl bei einer Abschiebung bekommen wird , aus ?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
Ciao
Klaus

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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 12.07.2004 um 16:19:08
 
hallo,

der Reihe nach:

zu 2:  keine abschiebung wenn alle Dokumente zur Ehescghliesung mit veiner deutschen beim standesamt vorliegen und Heiratstrmin steht
Hagftentlassung nach der Heirat(er ist ja nur in Abschiebehaft??)

zu1: wenn Abschiebehaft dann keine freiwillige Ausreise mehr möglich

zu3: nach Heirat im Heimatland Antragauf vuisa zur Familienzusammenführung und Wiedereinreise

zu3.1: das weis ich nicht genau.Da er ja kein straftäter ist sondern nur "in Abschiebehaft ist" weios ich nicht ob er eine Einreisespoerre erhält und wie lange.
Viel Glück

peku
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Zet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.07.2004 um 17:01:22
 
Guten Tag
erstmal Vielen Dank peku  Daumen hoch

So , meine Frau hat heute mit dem Anwalt meines Schwagers gesprochen . Er sagte , wenn man ein Ausreiseticket und den Pass besorgt und die Kosten für die Abschiebehaft übernimmt , könnte mein Schwager ''freiwillig'' ausreisen , und die Einreisesperre würde aufgehoben werden .
Aber , was heißt hier die Kosten für die Abschiebehaft , bzw. was kommt da finanziell auf uns zu ?
Vielen Dank
Gruß
Klaus
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #3 - 12.07.2004 um 17:57:55
 
hallo klaus,

sorry da muss ich passen,,,,

gruss peku
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Mick
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Antwort #4 - 12.07.2004 um 18:34:35
 
Zitat:
hallo,

der Reihe nach:

zu 2:  keine abschiebung wenn alle Dokumente zur Ehescghliesung mit veiner deutschen beim standesamt vorliegen und Heiratstrmin steht
Hagftentlassung nach der Heirat(er ist ja nur in Abschiebehaft??)

zu1: wenn Abschiebehaft dann keine freiwillige Ausreise mehr möglich

zu3: nach Heirat im Heimatland Antragauf vuisa zur Familienzusammenführung und Wiedereinreise

zu3.1: das weis ich nicht genau.Da er ja kein straftäter ist sondern nur "in Abschiebehaft ist" weios ich nicht ob er eine Einreisespoerre erhält und wie lange.
Viel Glück

peku



"Der Reihe nach" ist witzig, Peku Zwinkernd

zu 3.1 ergänzend:
eine Abschiebung zieht ebenso wie eine Ausweisung eine Einreisesperre nach sich. Siehe § 8 Abs. 2 AuslG. Wenn ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht, wird die Wirkung der Abschiebung nach Erstattung der Kosten in der Regel kurz befristet.

zu1. und 2.
Ganz ausschließen würde ich die Möglichkeit nicht, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht ("Aufgebot bestellen" gibbet nicht mehr), wäre auch eine Entlassung aus der Haft denkbar. Kommt nun wirklich extrem auf den Einzelfall an und darauf, wozu die Behörde bereit ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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