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Botschaft hat Pass "verloren" (Gelesen: 3.040 mal)
leonidas
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Botschaft hat Pass "verloren"
10.07.2004 um 11:35:55
 
Hi Leute,

(Ich hoffe das ist nicht zu sehr OT, falls doch bitte ich die Störung zu entschuldigen....)

Ich bin letztens mit meiner Frau (die kommt aus Indien) nach München zur indischen Botschaft gefahren, um dort den Namen in ihrem Pass ändern zu lassen (sie wollte einen Doppelnamen, und das steht auch so in der Heiratsurkunde drin). Das war alles kein Problem, wir haben alle Papiere und den Pass vorgelegt,  die Gebühren bezahlt und der Mann am Schalter meinte dann dass er uns den geänderten Pass in einer Woche mit der Post zuschickt.  Gestern haben wir einen Anruf von der Botschaft gekriegt, und dann haben die uns gesagt sie hätten den Pass "verloren" und wir müssten nochmal hin um einen neuen zu beantragen.  Die Geschichte die der Botschafts-Beamte erzählt hat glaub ich irgendwie nicht (Der Pass wurde angeblich mit der Post verschickt, aber dann hatte die Botschaft plötzlich den geöffneten Umschlag im Briefkasten...deswegen rief er an, und hat gefragt ob wir den geöffneten Umschlag wieder an die Botschaft zurückgeschickt haben).
Ich möchte jetzt natürlich niemanden voreilig beschuldigen, aber ich könnte mir gut vorstellen dass jemand (entweder bei der Botschaft oder bei der Post) den Pass absichtlich gestohlen hat (Die Aufenthaltserlaubnis im Pass ist ja ganz neu und noch fast 3 Jahre gültig, das lässt sich in Indien bestimmt gut verkaufen).
Ich werde am Montag bei der Botschaft anrufen und sie bitten mir einen Brief zu schreiben in dem steht dass die Botschaft den Pass verloren hat, nicht dass jemand auf die Idee kommt das wir das vergurkt hätten oder so.
Also was ich fragen wollte: Hat hier jemand im Forum auch solche Erfahrungen gemacht? Kommt sowas öfter vor?
Wir brauchen dann ja eine neue Aufenthaltserlaubnis für den neuen, leeren Pass.  Könnte das Probleme geben (Ich werde sowiso am Montag beim Ausländeramt anrufen, dann kann ich auch gleich fragen)?

Ciao,
  Lorenz
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Nicator
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ABH-Mitarb.: Asyl,allg.
Ausländerrecht, Einbürger.


Beiträge: 95
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 10.07.2004 um 12:12:31
 
Hallo Leonidas!

Bisher habe ich noch keine Erfahrungen damit gemacht, daß eine Botschaft oder ein Konsulat einen Pass "verloren" hat.
Eine "neue" Aufenthaltserlaubnis in den neuen Pass Deiner Frau zu bekommen, stellt kein Problem da.
Die alte aufenthaltserlaubnis wird lediglich übertragen.
Hätte Deine Frau aufgrund der Namensänderung sowieso einen neuen Pass bekommen, wäre dies ja auch geschehen.
Ihr müsst lediglich bei der für Euch zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen, den neuen Pass mitnehmen und einen Antrag auf Übertragung der Aufenthaltserlaubnis stellen.
Solltest Du deutscher Staatsangehöriger sein, ist dies auch gebührenfrei.
Ansonsten solltet Ihr acht Euro mitnehmen!
Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben!
Noch ein schönes Wochenende!
Grüße

Nicator
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 10.07.2004 um 15:36:14
 
Zitat:
[...]   Gestern haben wir einen Anruf von der Botschaft gekriegt, und dann haben die uns gesagt sie hätten den Pass "verloren" und wir müssten nochmal hin um einen neuen zu beantragen.  Die Geschichte die der Botschafts-Beamte erzählt hat glaub ich irgendwie nicht (Der Pass wurde angeblich mit der Post verschickt, aber dann hatte die Botschaft plötzlich den geöffneten Umschlag im Briefkasten...deswegen rief er an, und hat gefragt ob wir den geöffneten Umschlag wieder an die Botschaft zurückgeschickt haben).
[...]


Hallo leonidas,
da hier vorgegeben wird, dass der Pass auf dem Postweg von der Botschaft zu Deiner Frau in Deutschland verloren/gestohlen ist, schlage ich vor, diesen Sachverhalt bei der Polizei anzuzeigen. Denn es ist davon auszugehen, dass der Pass in Deutschland ist und ggf. missbraucht wird. Sollte also eine fremde Person mit dem Pass auffallen, könnte das auf Deine Frau zurückfallen. Daher ist es wichtig, dass die Passnummer in den polizeilichen Fahndungssystemen gespeichert ist.

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leonidas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.07.2004 um 14:26:27
 
Hi,
Danke für die Antworten...

Hier mal ein Update:
Ich hab heute beim Ausländeramt angerufen.  Die haben das recht cool gesehen, alles kein Problem, in den neuen Pass wird dann einfach die alte Aufenthaltserlaubnis eingetragen.
Bei der Polizei hab ich auch mal angerufen, und der Beamte dort meinte ich selbst könnte den Verlust sowiso nicht anzeigen, weil ich ihn selbst ja nicht verloren habe. Das müsste dann die Botschaft machen....
Die von der Botschaft haben dann gesagt, sie suchen noch nach dem Pass und sie melden sich in zwei Tagen wieder.
Mal schauen....
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