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Sprach Visa für Philippina (Gelesen: 1.983 mal)
houndini
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Sprach Visa für Philippina
07.07.2004 um 21:18:15
 
Hallo zusammen,

ich habe gerade ein Verständnisproblem zum Thema Sprach Visa. Die Situation ist wie folgt:

Ich habe eine Philippinische Freundin damit wir die Gelegenheit haben uns besser kennen zulernen, möchte ich sie gerne nach Dtl. einladen. Im Prinzip könnte man also ein Besuchsvisa beantragen. Leider ist es so, das die Botschaft in Manila von der Rückkehrwilligkeit von Ihr überzeugt sein muss. Ist natürlich schwierig, wenn man aus der dritten Welt kommt und noch dazu jung (19) und unverheiratet ist. Die Ablehnungsquote der Botschaft ist ziemlich hoch.

Darauf hin habe ich mich mal informiert und mir die anderen Visa angeschaut (Heirat, Au Pair) und bin beim Sprach Visa gelandet.

Aufgrund des Gesetzestextes AuslG §28.5.5.2.1 "Eine Aufenthaltsbewilligung zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs soll erteilt werden - Ausländern, die lediglich den Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen anstreben, wenn sie über... verfügen"
(Version ist glaube ich von 2000)

Daraufhin habe ich gedacht "Juhu das ist es" insbesondere war es ohnehin unsere Planung, das sie erst mal Deutsch lernen soll, damit sie anschließend auch ne Ausbildung hier machen kann (wenn alles gut läuft und wir heiraten)

Eventueller Knackpunkt bei der Geschicht ist, das sie lediglich einen High School Abschluss hat (10 Jahre), damit kann man zwar auf den P. studieren aber hier wohl eher nicht  Griesgrämig

So wie ich das Gesetz verstehe, ist aber ein Sprachkurs auch ohne anschließendes Studium möglich. Aber vielleicht irre ich mich ja.

Nun zum möglichen Problem. Ich habe in einem Phil. Forum jemanden angeschrieben, der in Manila ein Büro für Visa und ähnliches unterhält. Der schreibt mir nun:

"Geht nur für Studienzwecke (Studentenvisa) alles andere benötigt ein Besuchervisa, keine Chance bei der Botschaft ein "Sprachvisa" zu beantragen, das ist nicht bekannt, würde empfehlen ein Besuchervisa zu beantragen, zusätzlich die Bescheinigung der staatlich zugelassenen Sprachschule, alles andere ist vergebene Liebesmühe denn die Botschaft ist genau so schlau und weiß ganz genau was hinter einem "Sprachvisa" steckt, nämlich der Vorwand Sprachen zu lernen um leichter an ein Visa zu kommen,"

Was stimmt den nun? Oder anders ausgedrückt – geht ein reines Sprach Visa – oder nicht?

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und das ich eine entsprechende Antwort nicht im Forum überlesen habe Zwinkernd

Gruß Holger
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Antwort #1 - 07.07.2004 um 21:28:20
 
Hallo houndini,

es ist auch ein reines Sprachkursvisum möglich. Dann muss der Sprachkurs mit mindestens 18 Wochenstunden aber auch schon angemeldet sein und es muss der Lebensunterhalt und Krankenversicherung gesichert sein, und zwar für die gesamte dauer, also 1 Jahr.

Doc  8)
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Mick
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Antwort #2 - 07.07.2004 um 21:28:36
 
Hi,
es geht. Man kann auch reine Sprachvisa bekommen. Für max. ein Jahr.
Es muss eine Bestätigung über die Buchung und eine Verpflichtungserklärung bei der Botschaft abgegeben werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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houndini
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Antwort #3 - 07.07.2004 um 22:41:14
 
Hi,

halleluja - na da hoffe ich mal das das auch der Botschaft bekannt ist. So wie ich es verstanden habe entscheidet aber hier die ALB, oder?
Hätte den Vorteil, das man auch mal vor Ort mit dem Beamten reden kann, falls es irgendwelche Bedenken gibt. Verpflichtungserklärung, Sprachkurs und Versicherung sind kein Problem.
Was interessant wäre ist, ob der Sprachkurs schon bezahlt sein muss und ob hier eine Reservierung des Flugs reicht. Ist natürlich auch die Frage, ob man den Rückflug gleich auf 12 Monate später legen kann.

Frage mich halt, was die Botschaft sonst noch haben will neben diesen Unterlagen und Gesundheitsscheck und nem Polizeilichem Führungszeugnis.

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank. Da kann ich heute doch noch ruhig schlafen Smiley

Gruß Holger
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Mick
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Antwort #4 - 07.07.2004 um 22:57:51
 
Zitat:
Hi,

halleluja - na da hoffe ich mal das das auch der Botschaft bekannt ist. So wie ich es verstanden habe entscheidet aber hier die ALB, oder?
Hätte den Vorteil, das man auch mal vor Ort mit dem Beamten reden kann, falls es irgendwelche Bedenken gibt. Verpflichtungserklärung, Sprachkurs und Versicherung sind kein Problem.
Was interessant wäre ist, ob der Sprachkurs schon bezahlt sein muss und ob hier eine Reservierung des Flugs reicht. Ist natürlich auch die Frage, ob man den Rückflug gleich auf 12 Monate später legen kann.

Frage mich halt, was die Botschaft sonst noch haben will neben diesen Unterlagen und Gesundheitsscheck und nem Polizeilichem Führungszeugnis.

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank. Da kann ich heute doch noch ruhig schlafen Smiley

Gruß Holger


Hi,
die Botschaft beteiligt die ABH. Diese muss zustimmen, sonst gibt es kein Visum.
Gehe mal in die Suchfunktion des Forums und gib da "Sprachkurs" ein (stelle unten den Wert höher, dann wird länger in die Vergangenheit gesucht). Dann kriegste jede Menge Infos zu Sprachkursen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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