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Eheschließung von Asylbewerber (Gelesen: 5.409 mal)
Corny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.07.2004 um 09:27:34
 
Hallo zusammen,
ein Mann aus dem Irak möchte heiraten, er ist Asylbewerber (mit Aufenthaltsgestattung). Seine Verlobte ist Amerikanerin. Er hat sich aus dem Irak alle nötigen Papiere (Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis etc.) im Original besorgt u. übersetzen lassen. Jetzt verlangt das Standesamt Beglaubigungen der Papiere von der irakischen Botschaft.?? Verstehe ich nicht, Papiere bzw. Übersetzungen können doch auch von anderen Behörden beglaubt werden? Und ein Original muss doch sowieso nicht beglaubigt werden?
Zudem hat der Mann keinen Pass. Sich einen im Irak austellen zu lassen ist zur Zeit auch höchst schwierig. Wie kann er hier ohne Pass heiraten?
Gruß,
Corny
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Ralf
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Antwort #1 - 06.07.2004 um 10:35:56
 
Hallo!

Mit "Beglaubigung" ist hier die Legalisation der Urkunden gemeint. Dies macht auch nicht die irakische Botschaft. Die Urkunden müssen im Herkunftsstaat von den zuständigen Behörden vorbeglaubigt werden und dann der deutschen Botschaft im Irak vorgelegt werden. Dort werden sie für den Gebrauch in Deutschland legalisiert.
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Corny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.07.2004 um 12:52:24
 
Danke für die Erklärung Smiley
D.h. das Standesamt läßt die Papiere auf Echtheit überprüfen? Oder muss er selbst in den Irak und dort die Papiere legalisieren?
Aber wie soll er das machen da er ja als Asylbewerber hier ist und nicht mal eben in den Irak reisen kann?
Ist es richtig dass man sich ausweisen kann wenn zwei Menschen bezeugen können dass er die Person ist für die er sich ausgibt? Was für Personen müßte dies sein? Wahrscheinlich welche die ihn im Irak schon kannten? Oder ist diese Regelung abgeschafft und er kann ohne Pass sowieso nicht heiraten?
Stimmt es dass er in Holland oder Schweden ohne größere Probleme und ohne Pass heiraten könnte? (Außer daß er hinterher eine Strafe wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt?).
Gruß,
Corny
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Ralf
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Antwort #3 - 06.07.2004 um 13:06:37
 
Hallo Corny!

Er muss sich schon selbst um die Legalisation der Papiere kümmern. Wenn es ihm möglich war, die Papiere Im Irak zu beschaffen, dürfte dies auch für die Beglaubigungen/Legalisation gelten. Im Prinzip geht dies auch auf dem Postweg.

Zitat:
Ist es richtig dass man sich ausweisen kann wenn zwei Menschen bezeugen können dass er die Person ist für die er sich ausgibt? Was für Personen müßte dies sein? Wahrscheinlich welche die ihn im Irak schon kannten? Oder ist diese Regelung abgeschafft und er kann ohne Pass sowieso nicht heiraten? 
Eine solche Regelung gab und gibt es in Deutschland nicht. Dies ist vielleicht in anderen Staaten möglich, jedoch nicht hier.

Zitat:
Stimmt es dass er in Holland oder Schweden ohne größere Probleme und ohne Pass heiraten könnte?
Dies stimmt mit Sicherheit nicht.

Hat er sich schon einmal erkundigt, ob es möglich ist, dass ihm die Ausländerbehörde zum Zwecke der Eheschließung vorübergehend den Pass aushändigt, mit dem er eingereist ist, oder ihm davon eine beglaubigte Kopie gibt? Zumindest letzteres sollte m.E. möglich sein.
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peku
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Antwort #4 - 06.07.2004 um 15:20:26
 
hallo Ramaol,

die legalisierung oder jede andere Bestädigung der Echtheit von Dokumenten aus dem irak sind derzeit nicht möglich.Siehe unten aus der page vom auswaertigen amt.
Gruss peku


.........
Für Urkunden aus Somalia ist - wegen fehlender staatlicher Strukturen bzw. staatlich autorisierter Urkundspersonen - weder die Legalisation noch die Überprüfung von Urkunden im Wege der Amtshilfe möglich. Gleiches gilt für Urkunden aus dem Irak, da die deutsche Botschaft Bagdad derzeit nur eingeschränkt operativ tätig ist und das Beurkundungswesen im Irak nicht zuverlässig ist. Auch Urkunden aus Afghanistan können bis auf weiteres weder legalisiert noch überprüft werden, da das dortige Urkundenwesen sich erst wieder im Aufbau befindet.
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Corny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.07.2004 um 16:49:27
 
hm... wenn das Beurkundungen aus dem Irak nicht zuverlässig sind, und keine Legalisierung gemacht werden kann, wie kann der Mann dann jemals heiraten? Er ist ohne Pass eingereist von der Türkei aus, d.h. um welchen Pass sollte er die Ausländerbehörde bitten? Er hat übersetzte Urkunden, die Urkunden im Original mit Stempel, warum reicht das nicht? (kapier das nicht so ganz mit der Legalisierung).
Gruß,
Corny
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peku
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Antwort #6 - 06.07.2004 um 17:08:29
 
hallo,
eben weil ich dies auch nicht kapiere habe ich den kleinen Einwand gemacht.Vermutlich gibt es dann von diesen Ländern eine sonderregelung??Ich weis es wirklich nicht.Jedenfalls kann ja wohl eine Deutsche Behörde nicht etwas fordern was die andere grundsätzlich von vorneherein ablehnt zu machen??
:snooz:
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Andreas78
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Antwort #7 - 08.07.2004 um 18:29:55
 
Hallo,

da die Legalisierung nicht möglich ist, muß das OLG im Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis eben ohne Legalisation entscheiden.
Die Frage ist bloß, ob wegen des fehlendes Passes die Eheschließung überhaupt angemeldet werden kann. Fragezeichen

Gruß,
Andreas
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Antwort #8 - 09.07.2004 um 19:44:54
 
Also ich denke ihr habt es von vorne falsch gemacht,
gar keine Dokumente vorlegen, sondern alles auf eidesstaatlicher Versicherung Basis machen. Und den Personal ausweis aus dem Irak vorlegen zu Identifikation, anschliessend alles  zum OLG und die Befreiung beantragen.

anwar
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