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spielt die Probezeit eine Rolle?? (Gelesen: 4.529 mal)
Jalal
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02.07.2004 um 19:53:07
 
Hallo,ich bin Student und meine Frau ist Deutsche und arbeitstätig.ich habe vor  einem Jahr einen Antrag auf Einbürgerung gestellt,leider weil meine Frau einen Jahresvertrag hatte,wurde mein Antrag zurückgestellt,bis meine Frau einen unbefristeten Arbeitsvertrag kriegt.jetzt hat sie eine neue Stelle mit einem unbefristeten Vertrag, und war heute im Einbürgerungsamt, sie meinen, ich soll in 6 Monaten wieder kommen, wenn meine Frau die Probezeit überstanden hat!! Spiel die Probezeit eine Rolle??Herzliche Grüße. Jalal
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Ralf
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Antwort #1 - 02.07.2004 um 20:05:19
 
Hallo Jalal!

Da die gleiche Frage unter zwei verschiedenen Überschriften zwei mal gestellt wurde, habe ich eine davon gelöscht.  grin

Um deine Frage beantworten zu können, müsste ich zunächst folgendes wissen:

- wie lange hältst du dich bereits mir welchen Aufenthaltstiteln in Deutsachland auf,
- welchen Aufenthaltstitel hast du zur Zeit (AE befristet/unbefristet),
- nach welcher Rechtsgrundlage ist die Einbürgerung beantragt,
- wie alt bist du,
- und wie lange bist du schon verheiratet.

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Jalal
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Antwort #2 - 02.07.2004 um 20:14:41
 
Hallo Ramaol, ich bin 26 jahre alt,und  seit 6 und 1/2 Jahren in Deutschland,und in einem Monat bin ich 3 Jahre verheiratet, in diesen 3 Jahren besitze ich den AE befristet noch bis ende September 2004!vorher hatte ich eine Aufenthaltbewilligung! mein Antrag wird als Ermessenseinbürgerung betrachtet.
Gruß Jalal
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Ralf
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Antwort #3 - 02.07.2004 um 21:35:04
 
Hallo Jalal!

Bei diesr Konstellation kann die Einbürgerung nur als Ermessenseinbürgerung nach § 9 StAG erfolgen.
Bei dieser Rechtsgrundlage kommt es in hohem Maße darauf an, dass der Lebensunterhalt (der Familie) gesichert ist, und zwar auf Dauer. Solange der Ehegatte, der alleine berufstätig ist (dies muss nicht der Einbürgerungsbewerber selbst sein), sich in der Probezeit befindet, kann davon i.d.R. nicht ausgegangen werden.

Daher würde ich auch sagen, dass in diesem Fall die Probezeit deiner Ehefrau abzuwarten ist.

Anders würde es aussehen, wenn du selbst ebenfalls ein ausreichendes Einkommen hättest, dann würde die Probezeit deiner Frau keine Rolle spielen. Da du als Student allerdings wohl kein oder nur ein geringfügiges Einkommen hast, geht wohl kein Weg daran vorbei.

Du solltest die Zwischenzeit (neben dem Studium natürlich) dazu nutzen, schon einmal die Voraussetzungen zu schaffen, damit du nach Erhalt der Einbürgerungszusicherung unverzüglich den Antrag auf Entlassung aus deiner  jetzigen Staatsangehörigkeit stellen kannst, also je nachdem, um welche Staatsangehörigkeit es sich handelt:
- ggf. rechtzeitig den Pass verlängern lassen,
- ggf. Wehrdienstangelegenheit regeln,
- sonstige evtl. notwendige Papiere beschaffen,
- schon einmal entsprechende Erkundigungen bei deiner Auslandsvertretung einholen,
dann hast du die Zeitverzögerung praktisch wieder aufgeholt.
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Antwort #4 - 02.07.2004 um 21:46:25
 
Lieben Dank Ramaol für die ausführliche erklärung  Daumen hoch.und wünsche dir einen schönen Abend.Herzliche Grüße Jalal
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Antwort #5 - 02.07.2004 um 21:52:50
 
... gern geschehen   Smiley .  Wenn du deine bisherige Staatsangehörigkeit nennst, kann ich evtl. noch Tipps zum Entlassungsverfahren geben.
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Antwort #6 - 02.07.2004 um 22:10:07
 
meine staatangehörigkeit ist marokkanisch,ich hatte schon im Einbürgerungsamt auch unterschrieben, daß ich meine Staatangehörigkeit verliere und die 255 EUR Einbürgeungsgebühren gezahlt!was mich nur wundert, ist,daß die Sachbearbeiterin vor einem Jahr gemeint hatte,daß das ein befristeter Arbeitsvertrag das einzige problem sei, und die Probezeit kein Problem ist.Es hieß auch im Schreiben vor einem Jahr, daß die Bearbeitung abgeschlossen sei ,sodaß eine Entscheidung getroffen werden kann, es fehlt nur eine schriftliche Stellungnahme wie der Lebensunterhalt nach diesem Jahr gesichert ist  ???
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Antwort #7 - 02.07.2004 um 22:28:57
 
Na ja, immerhin haben sich die Verhältnisse bei deiner Frau ja geändert. Oder ist der jetzige Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber wie vorher der befristete? Dann könnte man dies evtl. etwas anders beurteilen, besonders, wenn dazwischen keine Pause war.

Als Marokkaner musst du im Übrigen kein Entlassungsverfahren betreiben, du verlierst auch nicht die marokkanische Staatsangehörigkeit. Die Einbürgerung erfolgt unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, weil Marokko seine Staatsangehörigen ohnehin nicht entlässt.

Zwar musst du bei der Einbürgerung deinen Pass abgeben und ein zweisprachiges Formular als Entlassungsantrag ausfüllen und abgeben, welches dann mit dem Pass an die Botschaft geschickt wird, weiter passiert aber nichts.
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Antwort #8 - 02.07.2004 um 22:46:35
 
nein ,das ist ein neue Arbeitsstelle!!dann geht wohl kein Weg daran vorbei  :stampf: herzlichen Dank für alles.du warst mir eine große hilfe  [beifall=beifall.gif]
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Antwort #9 - 02.07.2004 um 23:06:17
 
OK, gern geschehen.

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