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Pass verlängern vor AE-Verlängerung? (Gelesen: 4.187 mal)
NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.07.2004 um 12:36:38
 
Hallo,

mein Mann (Türke) ist seit November 2003 in D. Seine AE ist befristet auf 1 Jahr. Im Oktober muß die AE dann also verlängert werden und ich soll ebenfalls anwesend sein.

Worum es mir eigentlich geht:
Sein Paß ist gültig bis Juni 2005. Wird die nächste AE dann trotzdem für ein volles Jahr erteilt  (oder evtl. länger?) oder sollte der Paß vorher verlängert werden?


LG
Nicole

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 02.07.2004 um 13:01:13
 
Zitat:
Hallo,

mein Mann (Türke) ist seit November 2003 in D. Seine AE ist befristet auf 1 Jahr. Im Oktober muß die AE dann also verlängert werden und ich soll ebenfalls anwesend sein.

Worum es mir eigentlich geht:
Sein Paß ist gültig bis Juni 2005. Wird die nächste AE dann trotzdem für ein volles Jahr erteilt  (oder evtl. länger?) oder sollte der Paß vorher verlängert werden?


LG
Nicole



Hi,
die AE wird maximal bis zum Passablauf erteilt. Also: Vorher verlängern lassen, falls es geht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.07.2004 um 13:12:40
 
Shit  :stampf:


Danke für die Info Kuss
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.07.2004 um 14:26:58
 
hallo,

wobei es natürlcih auch andersrum geht,,einen neuen pass vor Ablauf der letzigen AE erstellen zu lassen und gleich mit dem antrag auf die neue AE vorzulegen.

gruss peku
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NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.07.2004 um 14:36:14
 
Soweit ich weiß, läßt sich der türkische Paß beim türk. Konsulat problemlos verlängern. Ich hatte nur gehofft, diese Aktion hätte noch bis zum nächsten Sommer Zeit.

Naja, läßt sich nicht ändern.

Smiley

LG
Nicole
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #5 - 03.07.2004 um 13:20:19
 
Hi Nicole,

meine Antwort geht ein bisschen an Deiner Frage vorbei, gibt Dir jedoch weitere Infos:

1.
Die nächste AE sollte für 2 Jahre erteilt werden. Nach diesen 2 Jahren könnt Ihr bei Fortbestand der Ehe die unbefristete AE beantragen.

2.
Wieso hat die ABH nicht gleich eine AE für 3 Jahre erteilt? Vermutet sie eine Scheinehe? (Normalerweise sollten bei Deutsch-Ausländisch-Verheirateten gleich 3 Jahre erteilt werden, nur bei begründetem Verdacht kann die Dauer verkürzt werden)

3.
Bereitet Euch für den Besuch auf der Behörde zur Verlängerung der AE auf eine eingehende Befragung durch den Sachbearbeiter vor. Es kann Euch auch passieren, dass Ihr getrennt befragt werdet, also ein Partner immer rausgeschickt wird. Dies erlebten wir bei einem Paar (Deutsche + Kosovo-Albaner) als wir in der ABH warteten, die Frau (Deutsche) war nach der Befragung sehr aufgebracht.
Vermutlich werden auch erst einmal Eure Pässe vom Bearbeiter eingesammelt und Kopien der entsprechenden Seiten mit den Fotos gemacht.

4.
Seid Ihr zufällig aus unserer Gegend? (Siehe Karte bei meinem Profil). Wenn ja, schreib' mir doch mal eine Mail (Adresse auf meiner Homepage), dann könnte es sein, dass wir den selben Sachbearbeiter haben - die von Dir genannte Vorgehensweise kommt mir sehr bekannt vor ....

5.
Nicht verrückt machen lassen, aber jetzt schon alle möglichen Beweise für die Ehe sammeln, d. h. gemeinsame Fotos und Fotos mit der Familie, Belege für gemeinsame Urlaubsreisen, Flugtickets, Zeugen. Lasst Euch gemeinsam bei Euren Nachbarn im Haus sehen, es könnte passieren, dass die Nachbarn von den Sachbearbeitern über Euch befragt werden.

6.
Meine Schilderungen und der Bericht auf meiner Homepage beschreiben einen sehr krassen Fall - zum Glück sind nicht alle Ausländerbehörden und Ihre Sachbearbeiter so - dennoch sollte man auf alles vorbereitet sein ....

Liebe Grüße
Janna


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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 03.07.2004 um 15:50:38
 
Zitat:
1.
Die nächste AE sollte für 2 Jahre erteilt werden. Nach diesen 2 Jahren könnt Ihr bei Fortbestand der Ehe die unbefristete AE beantragen.


Hi Janna,
die nächste sollte für drei Jahre erteilt werden...

Zitat:
23.2.2 AuslG-VwV

Die Regelbefristung von drei Jahren gilt auch für den Fall der Verlängerung.


Zwei Jahre wäre falsch, eine "Auffüllung" von 1 zu 3 Jahren ist nicht vorgesehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #7 - 03.07.2004 um 23:42:23
 
Hi Mick,

da habe ich wieder was gelernt und stelle fest, dass unsere ABH dann also noch einen weiteren Fehler begangen hat. Die haben meinem Mann nämlich nur eine AE für 2 Jahre gegeben und gesagt, danach kann er dann die unbefristete beantragen (die er ja dann auch anstandslos erhalten hat).

Ich dachte, nachdem das so ein Terz bei uns war, hätten die eigentlich ihre Vorschriften kennen müssen ....

Liebe Grüße
Janna
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.07.2004 um 21:43:43
 
Hallo Janna,
Mick hat natürlich recht, aber die meisten ABH, die nach "machen wir immer so" erst mal ein Jahr erteilen, machen genau das. Oder, sie erteilen dann drei Jahre, und wenn man dann nach drei Jahren Ehe die unbefristet beantragt, sagen sie, kommen sie wieder, wenn die AE kurz vorm Ablaufen ist - jetzt doch noch nicht ... dem Erfindungsreichtum sind keine Grenzen gesetzt.
Gruß
Anne
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NicoleD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 29.07.2004 um 15:45:04
 
Hallo,

Mensch, erst jetzt habe ich eure weiteren Anmerkungen gelesen. Vielen Dank dafür!

Die Ausländerbehörde war vor Visumerteilung zur Fzf tatsächlich skeptisch, ob bei uns alles okay ist. Mein Mann mußte beim Konsulat in der TR Fingerabdrücke abgeben und etliche Fragen beantworten (2. Fahrt zum Konsulat nötig).
Ich wurde allerdings nie befragt - Vergleichsmöglichkeiten hatten sie also nicht. So 3 oder 4 Wochen später wurde das Visum dann erteilt.

Tja, warum nur 1 Jahr AE?
Ich war bisher der Meinung, diese Entscheidung sei Ermessen des Sachbearbeiters und habe das überhaupt nicht hinterfragt. Ich habe mich diesbezüglich vorab wohl nicht genug informiert.

Bei der Verlängerung dürfen sie uns/ihn also nicht mit einem Jahr abspeisen?!

LG
Nicole

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