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Familienstandsbescheinigung (Gelesen: 4.238 mal)
Vegas
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienstandsbescheinigung
01.07.2004 um 19:32:53
 
Hallo,

schon wieder ich  Augenrollen

Heute war ich beim Standesamt, wollte nachfragen welche Unterlagen ich als Ukrainer für eine Heirat mit einer Deutschen benötige. Eigentlich eine ziemlich übersichtliche Liste  :snooz:

ABER: Es steht hier eine Sache die ich leider nicht kapiere:

"Das Heiratsalter liegt für Frauen bei 17, für Männer bei 18 Jahren. Bis zu einer Gesetzesänderung am 23.06.1992 konnte dies in Ausnahmefällen um 1 Jahr herabgesenkt werden. Seit dem 23.06.1992 kann das Ehefähigkeitsalter ohne Beschränkung herabgesetzt werden.
Deshalb sind für Frauen, die vor dem 23.06.1992 das 16.Lebensjahr vollendet haben, die Eheschließungsregister ab dem 16. Geburtstag zu prüfen, für Männer, die vor diesem Tag das 17.Lebensjahr vollendet haben, sind die Ehesclißungsregister ab dem 17.Geburtstag zu prüfen.
Für Personen, die nach dem 23.06.1992 diese Altersgrenzen erreichen (MEIN FALL!), sind grundsätzlich unbeschränkte Familienstandsbescheinigungen erforderlich
"
- Und das verstehe ich nicht! Kann mir das jemand erklären was eine "unbeschränkte" Bescheinigung ist? Hat jemand schon damit Erfahrung gemacht? Der Sachbearbeiter meinte, ich sollte trotzdem ab 17 Geburtsjahr alles bescheinigen lassen...

Danke an alle!
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chen_bei_er
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienstandsbescheinigung
Antwort #1 - 02.07.2004 um 06:44:17
 
Ich denke so kompliziert ist das nicht, einfach aus dem Melderegister im Einwohnermeldeamt den Familienstand (Ledigkeitsbescheinigung) anfordern. Kostet 4.09 €.
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chen_bei_er
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienstandsbescheinigung
Antwort #2 - 02.07.2004 um 06:47:32
 
Ich denke so kompliziert ist das nicht, einfach aus dem Melderegister im Einwohnermeldeamt den Familienstand (Ledigkeitsbescheinigung) anfordern, wenn DU in Deutschland gemeldet bist. Kostet 4.09 €.  Wenn nicht, dann das entsprechende Papier mit deutscher Übersetzung aus Deinem Heimatland besorgen.
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 02.07.2004 um 10:03:53
 
Vorsicht. Ich denke nicht, dass mit der Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung die Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes gemeint ist. Es wird sich wohl um Bescheinigungen handeln, die man aus der Ukraine (evtl. über Konsulat) beschaffen muss.
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 05.07.2004 um 11:28:08
 
Hi,
Ich glaube, "unbeschränkt" heißt in diesem Zusammenhang, daß Dir ohne jegliche Beschränkung bestätigt wird, daß Du ledig bist. Das heißt: Es darf keine räumliche Beschränkungen in der Bescheinigung geben, wie z. B. "Wir bestätigen hiermit, daß Herr X im Bezirk XYZ nicht geheiratet hat". In dem Fall könntest Du ja in einem anderen Bezirk geheiratet haben. Es darf auch keine zeitlichen Beschränkungen geben, wie z. B. "Wir bestätigen hiermit, daß für Herrn X seit 19xx keine Hochzeit registriert ist." In dem Fall könntest Du ja bereits vorher geheiratet haben."
Ich glaube auch, daß Du die Bescheinigung in Deinem Heimatland besorgen mußt, denn die deutschen Behörden können doch gar nicht zweifelsfrei wissen, ob Du ledig bist.
Anscheinend kann diese "unbeschränkte" Ledigkeitsbescheinigung je nach Land durchaus zu Problemen führen, z. B. weil es kein Zentralregister bzw. Datenaustausch zwischen lokalen Behörden gibt...
Abu
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