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Krankenversicherung für arbeitslosen EU-Ausländer (Gelesen: 3.393 mal)
Grace
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Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.07.2004 um 12:10:07
 
Hallo zusammen,

mein Freund (EU-Ausländer) lebt seit Anfang 2004 bei mir in Deutschland.
Er war in seiner Heimat vor der Ausreise arbeitslos gemeldet, hat über EU-Abkommen in den ersten 3 Monaten seines Aufenthalts hier auch Arbeitslosengeld bekommen.
Bisher hat er noch keine Arbeit (geht in Deutschkurse). Wir haben auch noch nicht so sehr intensiv nach Arbeit gesucht, dann kann er sich auf die Sprache konzentrieren. Finanziell ist das auch nicht notwendig.

Kann mir jemand sagen, wie/ob er sich hier in D krankenversichern kann?
Momentan hat er noch einen Auslandskrankenschein bis November.
Bei den Versicherungen, bei denen ich nachgefragt habe, hiess es:
'wir dürfen ihn nicht versichern, da er arbeitslos ist, aber noch nicht lange genug in D bzw. er hätte für 12 Monate in den letzten 5 Jahren hier Arbeitslosengeld beziehen müssen - am einfachsten ist es Sie heiraten und er wird bei Ihnen mitversichert'.
Hmmm, heiraten wollen wie sowieso (aber Hauptgrund ist Liebe), aber aus verschiedenen Gründen kann sich das noch bis November/Dezember hinziehen, d.h. über den Zeitpunkt hinaus, an dem sein Auslandskrankenschein ausläuft.

Gibt es eine Möglichkeit, ihn hier zu versichern solange er arbeitslos ist und wir noch nicht geheiratet haben?
Oder soll er sich in seinem Heimatland einen aktuellen Auslandskrankenschein holen?

Danke für Eure Antworten

Grace
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 01.07.2004 um 16:55:59
 
hallo,

die Frage ist unlogisch oder ich verstehe die frage nicht.Wenn er wie du postest Arbeitslosengeld bekommt ist er automatisch krankenversichert.Wenn dann das ALG aufhört hat er das Recht in dieser gesdetzlichen Kasse zu bleiben.
Er hat nach der Beendigung der Versicherunga ufgrund Arbeitslosengeld eine gewisse Zeitspanne um sich für die se Kasse als freiwilige kase zu entscheiden natürlich muss er dann die Gebühren zahlen.
Gruss peku
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Grace
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Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.07.2004 um 16:36:01
 
Hallo Peku,

stimmt, war missverständlich.

Er hat Januar bis März Arbeitslosengeld bekommen.
Seit April ist das leider vorbei (weil max. 3 Monate gezahlt wird)...

hmmm, hätte er explizit von der AOK so was wie z.B. eine Versicherungskarte für diese 3 Monate bekommen müssen? Wobei, ich muss nochmal die Dokumente von damals checken. Ich glaube da stand drin 'wenn etwas ist, gehe zur AOK'.  Wenn es so ist wie Du geschrieben hast 'innerhalb gewisser Frist sagen, dass man weiterversichert werden will', dann habe ich die bestimmt verpasst.

Wie ist das denn, wenn jemand hierher kommt, keine Arbeit hat und auch kein Arbeitslosengeld hat? Wie kann man diese Personen krankenversichern?

Schönen Gruss
Grace
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #3 - 02.07.2004 um 19:50:49
 
...dann aber husch husch zur AOK eventuell geht die Anschklussversicherung doch noch.

gruss peku
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.07.2004 um 21:26:59
 
Zitat:
er hätte für 12 Monate in den letzten 5 Jahren hier Arbeitslosengeld beziehen müssen


Hallo peku,

die Voraussetzung für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sind 12 Monate Vorversicherungszeit. 3 Monate sind zu kurz. Ich weiß allerdings nicht, ob ausländische Vorversicherungszeiten in der GKV angerechnet werden können, da sollte man nochmal nachhaken.
Die Entscheidung für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ist innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht der Krankenkasse mitzuteilen.

Viele Grüße,
Andreas
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