Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Fragen zum Sprachvisum/Aufenthaltsbewilligung (Gelesen: 1.838 mal)
targa71
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen zum Sprachvisum/Aufenthaltsbewilligung
30.06.2004 um 17:14:40
 
Hallo zusammen,

meine Freundin ist zur Zeit bei mir in Deutschland und absolviert einen Sprachkurs. Sie ist eingereist mit einem Visum (Multi Einreisen) gültig nur für Deutschland hat aber hier bei der Ausländerbehörde jetzt einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltsbewilligung) bis November erhalten.
Meine Frage: Ist diese Bewilligung nur für Deutschland gültig?
Oder gilt diese auch für die Schengen Staaten?

Danke für Infos

Gruss

Volkhard
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Antoine
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zum Sprachvisum/Aufenthaltsbewilligung
Antwort #1 - 30.06.2004 um 17:46:59
 
Wenn die Freundin eine Aufenthaltsbewilligung hat, dann darf Sie bis zu 90 Tagen pro Halbjahr in andere Schengen-Staaten reisen.

Allerdings gelten die Auflagen weiterhin. Der Aufenthaltszweck ist der Sprachkurs; der darf natürlich durch Auslandsreisen nicht gefährdet werden (also besser nicht schwänzen).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Olaf36
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zum Sprachvisum/Aufenthaltsbewilligung
Antwort #2 - 30.06.2004 um 23:10:40
 
wird das Visum eigentlich gleich auf 1 Jahr verlängert oder immer um die Dauer des angemeldeten Sprachkurses (also 3 Monate)?!

Gruß
Olli
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zum Sprachvisum/Aufenthaltsbewilligung
Antwort #3 - 30.06.2004 um 23:53:30
 
Zitat:
wird das Visum eigentlich gleich auf 1 Jahr verlängert oder immer um die Dauer des angemeldeten Sprachkurses (also 3 Monate)?!

Gruß
Olli



Hi,
kannst davon ausgehen, dass es maximal für die Dauer des nachgewiesenen Sprachkurses erteilt wird. Ggf. plus ein/zwei Wochen für die Ausreise.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema