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arbeiten im Ausland (Gelesen: 981 mal)
banjo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.06.2004 um 13:56:40
 
"...Sollte er allerdings als IT-ler doch hier in D. bei einer deutschen Firma angestellt werden, dann braucht es noch ein Jahr (ordnungsgemäßer Beschäftigung), bis die deutsche Firma den Mann nach Spanien/Malle schicken darf. ..."

Trifft diese Regelung auch für Ehegatten Deutscher zu, die eine ganz normale unbefristete Arbeitsgenehmigung haben (also kein ITler sind)?


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