Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Umziehen innerhalb der EU (Gelesen: 2.185 mal)
Marc
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
*


i love i4a



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umziehen innerhalb der EU
29.06.2004 um 18:25:31
 
Hallo

Der Ehepartner hat schon eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem EU-Land.

Die ganze Familie möchte z.B. nach Deutschland umziehen.

Meine Frage:

Werden die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnispapiere von den deutschen Behörden berücksichtigt, bzw. umgeschrieben, oder fängt alles "von vorne" an?

Gruss, Marc
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umziehen innerhalb der EU
Antwort #1 - 29.06.2004 um 19:53:31
 
Zitat:
[...]Der Ehepartner [...]
... von wem?

Doc  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Marc
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
*


i love i4a



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umziehen innerhalb der EU
Antwort #2 - 29.06.2004 um 22:25:32
 
Zitat:
... von wem?

Doc  Zwinkernd


Von einem Luxemburger, beide wohnen in Luxemburg.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umziehen innerhalb der EU
Antwort #3 - 29.06.2004 um 23:19:18
 
Zitat:
Von einem Luxemburger, beide wohnen in Luxemburg.


Der Luxemburger genießt Arbeitnehmerfreizügigkeit. D.h. er darf ohne Arbeitserlaubnis jede Arbeit in jedem anderen (bei den Beitrittsstaaten gibt es einige wenige Ausnahmen) Mitgliedsstaat aufnehmen. Der drittausländische Ehepartner genießt ein von ihm abgeleitets Aufenthaltsrecht nach dem EG-Vertrag und den dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien. Allerdings kenne ich kein EU-Recht, dass zeitlich von einem Eu-Staat in den anderen übertragbar wäre.

Sorry

Doc  Schockiert/Erstaunt
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Antoine
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 238
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umziehen innerhalb der EU
Antwort #4 - 30.06.2004 um 08:19:26
 
Moien,

da die Frage hypothetisch ist, folgende zusätzliche Anmerkung:

Nach der derzeitigen Rechtslage hat Doc recht. Bei einem Umzug aus Luxemburg verfällt die luxemburgische Ausländerkarte nach sechs Monaten. In Deutschland dauert es zwei Jahre, bis ein Ehegatte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland erwirbt (zwei Jahre nach deutschem Recht, wie es in bspw. in Frankreich oder Belgien aussieht, weiss ich nicht).

Bei einer Trennung zwischen 6 und 24 Monaten nach dem Umzug nach Deutschland fällt der Ehegatte mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates demnach in ein grosses Loch, auch wenn die Ehe schon lange bestanden hat.

Unter bestimmten Bedingungen wird sich ab Januar 2006 eine Verbesserung ergeben. Bürger aus Drittstaaten, die fünf Jahre legal in einem Mitgliedsland gelebt haben, erhalten den Status eines "langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen". Dieser Status ist an die Rechte von Unionsbürgern angenähert.

Im obigen Fall würde das beispielsweise bedeuten: Ehegatte aus Drittstaat hat fünf Jahre in Luxemburg gewohnt und hat dort den Status eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen erworben, bevor Umzug nach Deutschland erfolgt. Sollte der Ehegatte aus dem Drittstaat Deutschland verlassen müssen (z.B. Trennung, keine eigenen Mittel mehr für Lebensunterhalt), dann hätte er das Recht, nach Luxemburg zurückzukehren.

Nähere Informationen in der Richtlinie 2003/109/EG:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_016/l_01620040123de00440053.pd...

Die Richtlinie muss bis spätestens zum 23. Januar 2006 in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Marc
Themenstarter Themenstarter
Ex-Mitglied
*


i love i4a



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umziehen innerhalb der EU
Antwort #5 - 30.06.2004 um 11:40:50
 
Danke für die Antworten.

Gruss, Marc
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema