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selbstständigkeit/arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.555 mal)
toby
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag selbstständigkeit/arbeitserlaubnis
29.06.2004 um 17:13:43
 
hallo alle miteinander...
ich habe heir vor einieger Zeit schon mal etwas geschrieben und nun haben sich noch einmal fragen oder besser probleme ergeben.
Noch mal zur Info, ich habe eine Freundin aus Litauen, die zu mir nach Deutschland ziehen möchte. Heiraten wollen wir erst in ca. einem Jahr.
Also, ich habe beim Arbeitsamt angerufen und gefragt wie man eine Arbeitserlaubnis bekommt. Sie sagten es wäre nur sehr selten möglich. Ich habe nun aber schon eine Firma, die diese für Sie beantragen würde ( ein Job im Büro, wo sie unter anderem auch litauisch sprechen muss), jedoch sagt das Arbeitsamt nun, das wäre egal, diese Firma hätte zu wenig kontakte nach Litauen.

Eine Idee von mir war nun, das sie sich selbstständig macht. Daher habe ich bei vielen Stellen nachgefragt und gehört man braucht ein Gründungskonzept usw. Jedoch meinte die Ausländerbehörde sie erteilen eh keinen Gehnemigung zur zeit.
Also, was ist eigentlich los?
Was sollte ich oder kann ich noch tun bzw versuchen?
Danke und noch einen schönen Abend
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 29.06.2004 um 20:06:11
 
Hallo toby,

vielleicht geht es, wenn sie sich in Litauen selbständig macht und von dort aus für die deutsche Firma arbeitet (es gibt ja zum Glück Internet und E-Mail). Dann müsste es möglich sein, dass sie über Geschäftsvisa öfters nach Deutschland kann.
Ist zwar nicht dasselbe wie ein Umzug zu Dir nach Deutschland, aber wenigstens besser als nichts ...

Viele Grüße
Janna
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MiMa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.06.2004 um 16:40:59
 
Zitat:
das wäre egal, diese Firma hätte zu wenig kontakte nach Litauen.


Die Firma sollte die Einstellung der jungen Frau beantragen und begründen. Ob dieser Antrag dann den Bedürfnissen des Unternehmens, seiner Entwicklungspotentiale und -strategien entspricht und somit eventuell ein besonderes und öffentliches, wirtschaftliches und arbeitsmarktpolitisches Interesse vorliegt, wird in einer Stellungnahme der örtlich zuständigen IHK (gegenüber der anfragenden Ausländerbehörde / dem Arbeitsamt) erörtert werden müssen. Kommt ganz auf die Wirtschaftssituation der betr. Firma an.

Zitat:
Eine Idee von mir war nun, das sie sich selbstständig macht. Daher habe ich bei vielen Stellen nachgefragt und gehört man braucht ein Gründungskonzept usw. Jedoch meinte die Ausländerbehörde sie erteilen eh keinen Gehnemigung zur zeit.


Bezgl. einer möglichen Selbständigkeit besteht für die junge Frau bereits jetzt Niederlassungsfreiheit. Die Niederlassungsfreiheit ist bereits seit den Assoziierungsabkommen in vollem Umfang gewährt. Die Niederlassungsfreiheit umfasst das Recht eines Unternehmers aus einem EU-Beitrittsland, in einem Mitgliedsstaat einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und ein Unternehmen zu gründen.
Der beste Weg dieses Vorhaben anzugehen ist m.E.  ein Gründungskonzept bei der örtlich zuständigen IHK auf wirtschaftliche Tragfähigkeit prüfen lassen und um eine Stellungnahme für die Ausländerbehörde bitten. Mit der Stellungnahme bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung-AE beantragen und anschließend mit allen Unterlagen beim Gewerbeamt/Ordungsamt einen Gewerbeschein beantragen.

Gruß
MiMa
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