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Duldung, Konsulat, Heirat (Gelesen: 5.999 mal)
Herbie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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28.06.2004 um 16:35:32
 
Ich lebe z. Zt. mit meiner Thailändischen Freundin zusammen. Sie ist im Besitz einer Duldung. (Pass liegt bei der ALB) Wir möchten demnächst heiraten. Alle Papiere aus Thailand liegen bereits vor und sind übersetzt. Sie muss jetzt noch Ihren Namen im Pass ändern lassen, und benötigt eine letzte Bescheinigung des Thailändischen Konsulats in Frankfurt.

Ist die ALB verpflichtet Ihr den Pass zwecks Konsulatsbesuchs auszuhändigen, oder was können wir sonst unternehmen?

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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 28.06.2004 um 17:08:40
 
Zitat:
Sie muss jetzt noch Ihren Namen im Pass ändern lassen
Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen

Hallo!
Wie ist das zu verstehen, steht im Pass ein falscher Name, oder hat sich der geändert? Schon vor der Hochzeit? Kaum möglich.  Ist es überhaupt der richtige Pass?
:bhf
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Herbie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.06.2004 um 17:12:38
 
Im Pass steht noch der Name von Ihrem ersten Mann. Da Sie mittlerweile geschieden ist, sieht das Thailändische Recht es vor, dass Sie Ihren Mädchennamen wieder annimmt. Und dies kann nur bei der Thai Botschaft in Berlin oder beim Konsulat in Frankfurt bearbeitet werden.
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Berthold
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Antwort #3 - 28.06.2004 um 17:18:40
 
Hallo Herbie,

wieso mußte der Paß bei der Ausländerbehörde hinterlegt werden?

Lies mal den § 40 AuslG und dazu die Verwaltungsvor-
schrift durch ( Ausweisrechtliche Pflichten ).

Gruß Berthold
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Herbie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.06.2004 um 17:24:16
 
Sie ist nur geduldet! Pass wurde von der Ausländerbehörde eingezogen!
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Herbie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.07.2004 um 21:35:41
 
Und, weiss niemand Rat???
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Mick
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Antwort #6 - 06.07.2004 um 22:02:34
 
Zitat:
Hallo Herbie,

wieso mußte der Paß bei der Ausländerbehörde hinterlegt werden?

Lies mal den § 40 AuslG und dazu die Verwaltungsvor-
schrift durch ( Ausweisrechtliche Pflichten ).

Gruß Berthold



Hi Berthold,
siehe § 42 Abs. 6 und AuslG-VwV dazu...

Zitat:
42.6
Passverwahrung
42.6.1
§ 42 Abs. 6 enthält das Gebot, den Pass oder Passersatz eines ausreisepflichtigen Ausländers erforderlichenfalls auch zwangsweise in Verwahrung zu nehmen. § 42 Abs. 6 setzt nur die Wirksamkeit und nicht die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht voraus. Der Pass oder Passersatz ist unabhängig davon zu verwahren, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer den Pass oder Passersatz vor der Ausreise vernichten, unbrauchbar machen oder in sonstiger Weise der Behörde vorenthalten will. Die Polizeien der Länder und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können den Pass oder Passersatz sicherstellen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Herbie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.07.2004 um 22:09:40
 
Hallo Mick,

würde mich freuen, wenn Du dich mal um meine Frage kümmern würdest.

Danke
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Mick
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Antwort #8 - 06.07.2004 um 23:01:05
 
Zitat:
Hallo Mick,

würde mich freuen, wenn Du dich mal um meine Frage kümmern würdest.

Danke



Hi,
sorry, dass ich die Frage nicht beantwortet habe. Die ABH ist sicher nicht verpflichtet, den Pass rauszugeben.
Zur Beurteilung der Frage: Warum wird sie überhaupt geduldet? Wenn ein länger andauerndes Abschiebungshindernis besteht, würde ich den Pass rausgeben, bin ja kein Eheschließungsverhinderer. Aber die Frage der Herausgabe kann man sicher nur in genauer Kenntnis des Einzelfalles beantworten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Herbie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 07.07.2004 um 10:56:46
 
Werde morgen mal mit Ihr die ABH aufsuchen. Melde mich dann noch mal. Erstmal vielen Dank!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 28.07.2004 um 20:45:51
 
Zitat:
Werde morgen mal mit Ihr die ABH aufsuchen. Melde mich dann noch mal. Erstmal vielen Dank!

Scheint ein langer Fussmarsch zu sein  Zwinkernd  :klach:Smiley
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 28.07.2004 um 21:11:44
 
Vielleicht lagen ein paar Knüppel auf dem Weg und er ist drüber
gestolpert  !!!
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