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Frage an Experten (Gelesen: 2.842 mal)
kiwascho
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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27.06.2004 um 15:42:12
 
hy,
wir stehen kurz nun vor der letzten etappe der erlaubnis zu heiraten ( belgierin heiratet kosovo..)
am freitag war mein verlobter beim ALB. zur duldungsverlängerung. das ALB. teilte ihm mit,bei seinen Rae beistand einen antrag auf aufenthaltserlaubnis zu stellen, da er ja schon über 10 j.
in der BRD. lebt nach dem neuen al. gesetz könne er auch ohne ehe die aufenthaltsgenehmigung bekommen.
ist euch das gesetz bekannt??? wo kann man das nachlesen?  wie lange besteht das gesetz? und warum
kommen die jetz damit,denn noch vor ca. 3monate drohte man ihm abzuschieben..es handelt sich um ein-
kosovo-roma was sollen wir davon halten? so ein großzügiges angebot und zwar kürz vor eheschließung
na na  Fragezeichen suspeckt???
DANKE UND GRÜSSE
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.06.2004 um 15:47:33
 
Ohje die lieben Rechtsanwälte  cry:

Der RA kann kaum einen Antrag aufgrund eines Gesetzes
stellen, das noch nicht mal beschlossen, geschweige denn
in Kraft getreten ist. Sollte er aber schon selbst wissen  !!!

Infos zum "neuen Recht" kannst du im Forum
Zuwanderungsgesetz

nachlesen.
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kiwascho
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.06.2004 um 15:59:57
 
HALLO fons
danke das ging schnell *gg*

ich dachte auch ,ich habe mich verhört.
ich hatte schon 2 bescheinigungen nachgrericht,und das
standesamt teilte uns mit, das seine pappiere nun in ordnung sind und nur noch das ok von meiner belg.botschaft fehlt und dann können wir heiraten.
angebl. hat sie aber jetzt erst alles nach düsseldorf gesand und unsere wartezeit beträgt nun nochmal3 bis
6 wochen.  Fragezeichenwo wir doch schon seit 7 mon. um unsere ehe bemüht sind, was kommt nun ???
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