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neuer Pass bei Heirat (Gelesen: 6.643 mal)
Kira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.06.2004 um 22:53:53
 
Der Pass meines Verlobten (Asylbewerber)ist abgelaufen. Zur Heirat benötigt er aber einen gültigen Reisepass.Mit der Beantragung eines solchen erlischt sein Antrag auf Asyl.Was können wir machen, gibt es vielleicht ein anderes Dokument das anerkannt wird? Ist dies von Standesamt zu Standesamt verschieden? Unser Standesamt ist leider gelinde gesagt nicht kooperativ. Vielen Dank im voraus.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.06.2004 um 09:44:57
 
Hallo,

eventuell besteht die Möglichkeit von den deutschen Behörden ein Dokument zu erhalten.(früher hies dies mal Fremdenpass)Insbesondere da durch den abgelaufebnen pass ja die Idendtät zweifelsfrei nachgewiesen sein dürfte.

Ein solcher "Ausweisersatz" ist immer dann möglich wenn es jemanden nicht zuzumuten oder unmöglich ist ein "Heimatpass"zuerhalten.Dies ist bei Asylbewerbern schon deshab der Fall da jedes Betreten der Botschadft seines Heimatlandes automatisxch das asylverfahren beenden würde.
Versuchs doch mal bei deiner Ausländerbehörde.Eventuell sind die sogar so freundlich mal mit dem standesamt zu tel. ob nicht der abgelaufene Pass als Identitätsnacghweis ausreicht.
gruss peku
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #2 - 27.06.2004 um 11:44:05
 
Hallo Kira,

wo befindet sich der abgelaufene Paß?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 27.06.2004 um 16:40:31
 
Zitat:
Hallo,

eventuell besteht die Möglichkeit von den deutschen Behörden ein Dokument zu erhalten.(früher hies dies mal Fremdenpass)Insbesondere da durch den abgelaufebnen pass ja die Idendtät zweifelsfrei nachgewiesen sein dürfte.

Ein solcher "Ausweisersatz" ist immer dann möglich wenn es jemanden nicht zuzumuten oder unmöglich ist ein "Heimatpass"zuerhalten.Dies ist bei Asylbewerbern schon deshab der Fall da jedes Betreten der Botschadft seines Heimatlandes automatisxch das asylverfahren beenden würde.
Versuchs doch mal bei deiner Ausländerbehörde.Eventuell sind die sogar so freundlich mal mit dem standesamt zu tel. ob nicht der abgelaufene Pass als Identitätsnacghweis ausreicht.
gruss peku



Hi,
der "Fremdenpass" heißt heute "Reisedokument". Die Erteilungsvoraussetzungen sind in § 15 DVAuslG nachzulesen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Kira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.06.2004 um 17:34:02
 
Weiß gar nicht, ob ich so hier richtig weitermache!
Ersteinmal vielen Dank für eure Hilfe.Ich werde mich gleich einmal darum kümmern.
Der abgelaufene Pass ist natürlich bei der Ausländerbehörde und von dieser haben wir auch bereits eine Kopie für das Standesamt bekommen. Da der Pass für eine Heirat nicht abgelaufen sein darf, stellt sich eben dieses Problem.
Zur evtl. Hilfe der Ausländerbehörde möchte ich kurz hinzufügen, dass ein Freund von uns nach achtjähriger Wartezeit nun alle Papiere für seine Heirat beisammen hatte. Natürlich war sein Pass abgelaufen, er beantragte mit Hilfe der Ausländerbehörde einen neuen, unterschrieb etwas (ich weiß nicht, was für ein Schreiben dies war) und erhielt drei Tage später seinen Abschiebungsbescheid.

Dies nur kurz zur Mithilfe der Ausländerbehörde!
Doch ich werde mich hinsichtlich der anderen Vorschläge darum kümmern und hoffe, Positives berichten zu können. Vielen Dank nochmals, Kira
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #5 - 29.06.2004 um 19:33:23
 
Hallo Kira,

grundsätzlich kann gem. § 65 AsylVfG der Pass vorübergehend ausgehändigt werden.
Zu Bedenken ist jedoch, dass der Passinhaber  bei  der Paßverlängerung sich wieder unter dem „Schutz des Staates“ stellt. Dies hat zur Folge, dass unter Umständen das Asylverfahren eingestellt wird. 

Gem. den gesetzlichen Vorgaben kommt auch eine Ausstellung eines Reisedokuments gem. § 15 DVAuslG nicht in Betracht!
Ob Deine Ausländerbehörde ein Ausweisersatz nach § 39 AuslG ausstellt, stelle ich in Frage!
Gruß Berthold
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Kira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 30.06.2004 um 12:54:28
 
Hallo Berthold,

genau diese Sachen habe ich gestern auch recherchiert. Es gibt diverse Artikel im Netz hinsichtlich des Verhaltens von Standesbeamten. Es ist also zweifelsohne möglich, einen abgelaufenen Pass zu akzeptieren, allerdings abhängig von der Person, die mir gegenüber sitzt.

Vielen Dank trotzdem für die Hilfe. Wir geben so oder so nicht auf. Kira
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Catherine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 23.07.2004 um 13:19:27
 
Hi Kira,
vielleicht konntet ihr Euer Problem auch schon so lösen. Ich könnte da nur aus eigener Erfahrung empfehlen, sich aus der Heimat durch die Familie einen neuen Pass zuschicken zu lassen.
Hat jedenfalls in einem mir bekannten Fall super funktioniert, die beiden waren nach wenigen Monaten verheiratet.
Viel Glück
Cathy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 25.07.2004 um 19:37:16
 
Zitat:
Hi Kira,
[...] Ich könnte da nur aus eigener Erfahrung empfehlen, sich aus der Heimat durch die Familie einen neuen Pass zuschicken zu lassen.[...]



Hallo Kira,

soweit ihr dem oben angeführten Vorschlag folgt und anschließend die Papiere der ABH nicht :nono: vorlegt, so bedenkt bitte, dass das Standesamt die Papiere vor der Eheschließung, von der ABH prüfen läßt.  cry:

Sollte das Asylverfahren dann schon mit der vollziehbaren Ausreisepflicht abgeschlossen sein, so steht die Abschiebung pol an, da die Papiere zurückgehalten wurden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.07.2004 um 21:44:30
 
Zitat:
so bedenkt bitte, dass das Standesamt die Papiere vor der Eheschließung, von der ABH prüfen läßt.  cry:


Zur allgem. Klarstellung:
Bedeutet, dass das Standesamt in den Fällen, wo ein Asylbewerber heiraten will, bei der ABH nachfragt, ob die eingereichten Papiere dort bekannt sind  grin und ggf. die Eheschließung kurzfristig stoppt.
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Catherine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 26.07.2004 um 14:13:23
 
soweit ihr dem oben angeführten Vorschlag folgt und anschließend die Papiere der ABH nicht :nono: vorlegt, so bedenkt bitte, dass das Standesamt die Papiere vor der Eheschließung, von der ABH prüfen läßt.  cry:

Sollte das Asylverfahren dann schon mit der vollziehbaren Ausreisepflicht abgeschlossen sein, so steht die Abschiebung pol an, da die Papiere zurückgehalten wurden. [/quote]

Hi,
ich wollte damit auch nicht auffordern, das der ALB zu verschweigen, die sollte man dann über den Pass schon informieren. In dem mir bekannten Fall war auch das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen.

Aber mal die Frage an die Ausländerbehördenexperten:
Wie sollte denn eine Verheiratung eines Asylbewerbers in Deutschland "richtig", also so, dass für die Ausländerbehörde alles OK ist, ablaufen?
Es ist doch logisch, dass gerade langjährige Asylbewerber Partnerschaften hier eingehen und da wird es sicher nicht selten sein, dass Ausweise und Pässe, die beim Antrag auf Asyl abgegeben wurden ihre Gültigkeit verloren haben.
Ich habe oft den Eindruck, dass die Paare sehr von der Sympathie oder Antipathie der jeweiligen Sachbearbeiter/Standesbeamten abhängen. Das sollte doch in einem Rechtssstaat eigentlich nicht der Fall sein.... ???

LG
Catherine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 26.07.2004 um 20:44:25
 
Hallo Catherine,

für einen Asylbewerber ist die Situation natürlich recht schwierig. Die ABH hat natürlich nix gegen eine Erneuerung der Güligkeit, allerdings hat Berthold nicht ganz unrecht:
Zitat:
Zu Bedenken ist jedoch, dass der Passinhaber  bei  der Paßverlängerung sich wieder unter dem „Schutz des Staates“ stellt.
cry:
Theoretisch müßte sich der Asylbewerber in dem Fall ja entscheiden, ob er auf Asyl in der BRD verzichtet, seinen Asylantrag zurücknimmt, und heiratet. Dies wird logischer Weise net der Fall sein. Also: Asylverfahren bis zur Anerkennung abwarten und ggf. danach heiraten.

Tatsächlich ist es aber so:
Gem. §65 Abs. 2 AsylVfG wird der ABH die Möglichkeit eingeräumt, dem Asylbewerber den Pass zur Verlängerung auszuhändigen. Händig die ABH den Pass aus, kann dieser verlängert werden und anschließend wieder bei der ABH vorgelegt werden.
Danach kann das Standesamt sich den original Pass von der ABH abfordern und es kann geheiratet werden. ROFL
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