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Frage wg. Wehrpflicht (Gelesen: 1.627 mal)
Meli77
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Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage wg. Wehrpflicht
25.06.2004 um 20:13:32
 
Hallo zusammen,
ich hätt da mal eine Frage und vielleicht weiß jemand Bescheid:
Wenn sich jemand ausbürgern lassen will, um sich hier in D einbürgern zu lassen, und er hat in seinem Heimatland ( in diesem Fall Serbien- Montenegro, da Kosovo- Albaner) noch keinen Wehrdienst geleistet; kann ihn die Ausbürgerung verweigert werden? Oder muss man einen gewissen Betrag bezahlen? Weiß jemand zufällig Bescheid. In einem vorigen Posting hat jemand wg. Ausbürgerung aus Serbien gefragt.
Danke für evt. Antworten,  Melli
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 26.06.2004 um 11:22:39
 
Hallo Meli!

Viele Staaten machen die Entlassung von der Erfüllung staatbürgerlicher Pflichten abhängig, also auch von der Erfüllung der Wehrpflicht.

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob dies der Fall ist, denn auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. Befreiung vom Wehrdienst wegen Untauglichkeit oder dauerndem Auslandsaufenthalt. In manchen Staaten ist auch ein "Freikauf" vom Wehrdienst möglich.

Grundsätzlich hat eine Einbürgerungsbewerber den Grund für die Versagung der Entlassung selbst zu vertreten, wenn er staatsbürgerlichen Pflichten nichtnachgekommen ist und diese im Einzelfall zumutbar sind, eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit scheidet damit aus.

Ausnahme: Wenn die Voraussetzungen nach § 87 Abs. 3 AuslG erfüllt sind oder die Ableistung des Wehrdienste unzumutbar ist. Näheres dazu habe ich bereits
hier
geschrieben.
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« Zuletzt geändert: 30.06.2004 um 14:53:31 von Ralf »  

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