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Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 2.590 mal)
udovmx
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitszeugnis
24.06.2004 um 09:06:48
 
Die Standesbeamten in meiner Stadt verweigern mir die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Eheschließung im Ausland mit der Begründung, das das Ehefähigkeitszeugnis immer für beide Heiratswilligen auszustellen sei.

Ich sollte dann die Geburtsurkunde sowie diverse andere Dokumente meiner Verlobten vorlegen was dann auch geschehen ist. Diese Unterlagen wurden zur Legalisierung zur zuständigen Botschaft geschickt. Diese hat mitgeteilt, dass Legalisationen nicht mehr durchgeführt werden, hat aber die Überprüfung der Urkunden angeboten. Außerdem wurden zusätzliche Dokumente verlangt, die Forderungen decken sich exakt mit den Anforderungen für ein Heiratsvisum.

Diese Aktion hat 3 Monate gedauert, da frage ich mich natürlich wie lange es denn wohl bis zum Abschluss des Verfahrens dauern soll.

Es wäre sicher einfacher mit einem Ehefähigkeitszeugnis im Ausland zu heiraten, aber welche Wege gibt es noch ein Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten. Wird das Bundesweit einheitlich gehandhabt oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht.

Gruß, Udo
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 24.06.2004 um 09:21:57
 
Hallo, schwer zu beantworten, ohne zu wissen, welches Ausland  Zwinkernd.
Anne
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Marco_D.
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Beiträge: 173
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.06.2004 um 09:59:08
 
Das wird bundeseinheitlich gehandhabt, da wirst du wohl kaum Chancen haben, dass bei einem anderen Standesamt ohne diese Unterlagen zu bekommen.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist in § 1309 BGB geregelt.

Das Ehefähigkeitszeugnis soll ja aussagen, dass ihr nach dem Recht der BRD der Heirat nichts entgegensteht. Dementsprechend müssen alle erforderlichen Unterlagen wie bei einer Eheschließung in D beigebracht werden. Und zur Eheschließung gehören immer 2. Zwinkernd
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Spiderman
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.06.2004 um 12:06:35
 
Hallo,

ich weiss jetzt natürlich auch nicht, welches Ausland. Als ich bei unserem Standesamt war, habe ich nach den erforderlichen Papieren für die Eheschliessung in der RF gefragt. Ich bin mir nach wie vor nicht sicher, ob ich das dort wirklich brauche, da der Standesbeamte in der RF es nicht verlangt hat.
Nichtsdestotrotz werden wir es beantragen. Der Standesbeamte gibt Dir normalerweise einen Laufzettel, auf dem steht was & wie. Das kann sich von Standesamt zu Standesamt unterscheiden. Eine Legalisierung ist selten erforderlich, das hängt eben von dem Ausland ab. In der RF z.B. brauchst Du nur eine Apostille. Die gibt es dort je nach Verwendungszweck (Personenstandsurkunde, juristische Urkunde) bei verschiedenen Ämtern.
Ein solches mit Apostille versehenes Dokument kann von einem beeideten Übersetzer übersetzt werden. Machst Du das im Ausland, ist die Übersetzung ebenfalls mit Apostille zu versehen. In unserem Falle wurden folgende Papiere verlangt:
Braut:
Geburtsurkunde, übersetzt mit Apostille
Reisepass, einfache Kopie
Aufenthaltsbescheinigung, übersetzt
Ledigkeitsbescheinigung, übersetzt mit Apostille
Ich:
nur Personalausweis.

Kannst Du Dich mit dem Standesamt arrangieren, genügt im Allgemeinen die Zusendung dieser Dokument per FAX direkt an das Standesamt......

Kommen Legalisierungen hinzu (anderes Ausland) sind die Konsulate für diese Legalisierung zuständig. In Ländern nach dem Hager Übereinkommen ist die Apostille üblich, und die macht NICHT das Konsulat.

Tipp: Geh zum Standesamt und lass Dir einen Laufzettel machen....... Oder heiratet in Dänemark, da braucht man kein Ehefähigkeitszeugnis.... Ist allerdings zweifelhaft, ob die ABH das gut findet....... Zwinkernd denn in den meisten Fällen läuft das ja über touristenvisum und das haben unsere nicht so gern, wenn man dann hinterher ankommt und will, dass der/die Frau/Mann gleich bleiben kann.  muss man auch verstehen......
und so, hochoffiziell, per standesamt, werden dir die örtlichen behörden vermutlich lieber unterstützung gewähren.......

viel glück für eure zukunft Smiley
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