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Selbstständige Tätigkeit/Ukrainer (Gelesen: 1.524 mal)
dig004
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Selbstständige Tätigkeit/Ukrainer
22.06.2004 um 12:24:33
 
Hallo,
Ich schreibe für einen Bekannten.
Er möchtet wissen,welche Vorraussetzungen erfüllt werden müssen,dass er als ukrainisch Staatsbürger hier in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit ausüben darf.
Er arbeitet seit 4Jahren manchmal als Student bei mir (ich betreibe einen Hausmeisterdienst im Raum Stuttgart). Mein 1,5-Mann Betrieb ist inzwischen aufgrund hoher Steuerschulden insolvent und ich muss daher über kurz oder lang mein Geschäft aufgeben.
Falls es eine Möglichkeit gibt dass Herr S. vom deutschen Staat die erforderlichen Genehmigungen erhält, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, würde ich ihm gerne meine bestehende Aufträge (ca. 5000 Euro/Mon.) nach und nach oder auf einmal übergeben.
Zunächst vielen Dank für Ihre Hilfe.
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Rallf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.06.2004 um 19:39:12
 
Hallo,
Ihr Bekannter hat natürlich wie jeder Ausländer die Möglichkeit, zu der beabsichtigten selbstständigen Erwerbstätigkeit die Erteilung eines Visums bei der zuständigen deutschen Botschaft zu beantragen. Gegenüber der Ausländerbehörde, die nach § 11 DVAuslG der Visumerteilung zustimmen muss, ist das öffentliche Interesse an der selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzuweisen. Die Ausländerbehörde wird sich dann an die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf
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MiMa
Ex-Mitglied
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.06.2004 um 12:38:34
 
Hallo dig004,
wenn ich die Frage richtig interpretiere, befindet sich der betreffende Bekannte als Student hier in Deutschland. Sehr wahrscheinlich verfügt er über eine Aufenthaltsbewilligung.

Vorschlag meinerseits: Die Ausländerbehörde fragen, ob eine selbständige Erwerbstätigkeit möglich ist, und wenn unter welchen Bedingungen (individuell unterschiedlich!).

Sollte die Ausländerbehörde eine Möglichkeit aufzeigen, hilft die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (zu erfragen unter: www.ihk.de) bei der Ermittlung des öffentlichen Interesses (auf Anfrage der ABH). In diesem Fall sollte vorbereitend ein Gründungskonzept erarbeitet werden, aus dem die wirtschaftliche Tragfähigkeit ersichtlich ist.

Gruß
MiMa

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