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nicht "nettes" Auslaenderamt (Gelesen: 20.015 mal)
Oli1
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Antwort #30 - 24.06.2004 um 15:25:31
 
Zitat:
"Aber: du hattest schon mal geschrieben, dass deine Freundin wieder ausgereist ist. Wenn sie nicht mehr da ist, kann sie nicht da wohnen und sich dann auch nicht anmelden. "

Fuer die Zukunft, fuer die Zukunft. Ausserdem koennen sie so direkt sehen, das sie mit mir nicht machen koennen was sie wollen.  :happy:

Du weisst ja, wenn es nach der Heirat wieder zum  motz kommen sollte.




Die Ablehnung kam von der Stadt BM, Stadtverwaltung fuer Auslaenderangelegenheiten.

hmm, kann nicht ganz folgen, was das fuer Auswirkungen in meinem Fall hat?

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Oli1
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Antwort #31 - 24.06.2004 um 15:29:11
 
Zitat:
Nochmal zur Klarstellung:

Ich vermute mal, dass das in der Bauern Metropole  Zwinkernd so organisiert ist, dass die Meldebehörden bei den kreisangehörigen Städten / Gemeinden, die ABH aber beim Kreis angesiedelt ist. Die Meldebehörden arbeiten  eng mit der ABH zusammen, nehmen Anträge für die ABH entgegen und geben auch Dokumente aus.



Noch hierzu. Mir wurde von dem EWMA gesagt, die AB haette ihre eigene Anmeldestelle, nur fuer Auslaender.

Gruss aus BM 
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Brian
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Antwort #32 - 24.06.2004 um 16:57:01
 
Okay, verstanden.

BM hat lt. Homepage 62.000 Zuschauer (alles Bauern? lach) und ist damit große kreisangeh. Stadt mit eigener ABH.

Hab gedacht, du hättest eine schriftliche Ablehnung vom Kreis und solltest "Einspruch" bei der Stadt einlegen.

Auch eine eigene Anmeldestelle für Ausländer muss bei der Führung des Melderegisters das Melderecht beachten.

Insofern ist ein Widerspruch vielleicht doch sinnvoll. Jedenfalls muss man sich dann mit der Frage mal auseinandersetzen und wenn die Meldebehörde dem Widerspruch nicht abhilft, also in deinem Sinne entscheidet, wird sie den Vorgang dem Kreis als Widerspruchsbehörde vorlegen müssen. Bis zu deren Entscheidung können allerdings Monate vergehen.   

Da nicht du sondern deine Freundin betroffen ist, muss sie entweder selbst unterschreiben oder dir eine Vollmacht erteilen.

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Mick
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Antwort #33 - 24.06.2004 um 17:07:21
 
Hi,
ich würde zum VG gehen und dort einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, der Meldebehörde aufzugeben, die Anmeldung entgegen zu nehmen, stellen.

Mir jedenfalls ist ein Fall bekannt, in dem das problemlos durchging. Allerdings ging es da um einen Fall, in dem ein Ausländer sich in der Stadt X. anmelden wollte, obwohl er laut Auflage zur Duldung verpflichtet war, in der Stadt Y. zu wohnen.

Begründung des Gerichtes: Die Behörde ist verpflichtet, das Melderegister nach den tatsächlichen Gegebenheiten zu führen. Fertig aus.

Bei einem dreimonatigen Aufenthalt kann man ja auch nicht mit dem Besucherprivileg dagegen argumentieren.
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Antwort #34 - 24.06.2004 um 18:19:25
 
Zu spät. Sie kann ja nicht mehr da wohnen, wo sie sich anmelden wollte, wenn sie wieder in Brasilien ist.
Anordnungsgrund ? ? ?



Re: nicht "nettes" Auslaenderamt
« Antworten #6 am: 22.06.04 um 12:50:08 »  Nachricht einem Moderator melden  Zitieren 

--------------------------------------------------------------------------------

OK Brian, dann lass ich x die Hosen runter.

Sie ist schon wieder fort. Sie war auch nur 3 Monate hier, auf den Tag genau. Wir hatten auch nicht vor das sie nur einen einzigen Tag ueberzieht.





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Mick
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Antwort #35 - 24.06.2004 um 20:44:57
 
Zitat:
Zu spät. Sie kann ja nicht mehr da wohnen, wo sie sich anmelden wollte, wenn sie wieder in Brasilien ist.
Anordnungsgrund ? ? ?



Ok, ok. Ich meinte das nur theoretisch.  lachen
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Oli1
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Antwort #36 - 25.06.2004 um 10:29:48
 
Yes well,
Brian hat mir die Antwort vorweg genommen.  Daumen hoch

Ich tue das, damit es beim naechsten x nicht wieder von vorne los geht, oder ich weiss wo ich dran bin.
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Antwort #37 - 01.07.2004 um 12:29:22
 
Zitat:
Hi Oli1,

Da stehn die Paragraphen (§ 15 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz und § 25 Abs. 1 und 2 Meldegesetz NRW).

Danach brauchen sich ausländische Besucher bei Aufenthalten, die nicht länger als 2 Monate dauern, nicht anzumelden. § 25 Abs. 1 Satz 2 Meldegesetz NRW lautet: Ist er nach den zwei Monaten nicht aus der Wohnung ausgezogen, so hat er sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (§ 13 Abs. 1). (Gilt trotz der maskulinen Form auch für weibliche Besucher)



Hi,
ich wieder.  Smiley

Das oben Zitierte schrieb ich unveraendert an das Buegermeisteramt.

Wie versprochen hier die antwort der Auslaenderbehoerde, auf meine Beschwerde beim Buegermeisteramt, hin. Ging zwar relativ schnell, dafuer aber wieder unerfreulich.  weinend


Sehr geehrter Herr XXXXX,
nach deutschem Auslaender Recht beduerfen Auslaender fuer die Einreise und den Aufendhalt im Bundesgebiet grundsaetzlich einer Aufendhaltsgenehmigung. Staatsangehoerige der in der Anlage 1 der Verordnung zur Durchfuehrung des Auslaendergesetzes aufgefuehrten Staaten beduerfen fuer Aufendhalte bis zu 3 Monaten keiner AG., wenn sie einen gueltigen Heimatpass besitzen und keine Erwerbstaetigkeit aufnehmen. Fuer touristische Aufendhalte im Sinne dieser Vorschrift ist keine Meldepflicht vorgesehen. Ihre Bekannte muss behoerdlichen Stellen ledeglich Nachweisen koennen, z.B. anhand des Einreisestempels im Pass oder eines Flugtickets, dass sie sich nicht laenger als 3 Monate im BG aufhaelt. Die Ausnahme der Mpf. ergibt sich aus P. 24 Abs. 2 Meldegesetz NRW, wonach auslaendische Besucher, die keine Eigene Wohnung beziehen, nicht in der BRD gemeldet sein brauchen.

kopfhau

Und jetzt?  Fragezeichen

Weiss jemand etwas darauf zu antworten?

Gruesse aus der Bauern Metropole.

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Mick
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Antwort #38 - 01.07.2004 um 12:49:15
 
Hi,
erstens nimmt einen die Regelung nicht das Recht, sich anzumelden und zweitens sind Besuchsaufenthalte, die länger als zwei Monate andauern nicht von der Befreiung der Meldepflicht betroffen!
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Antwort #39 - 01.07.2004 um 14:48:11
 
Danke Mick,

kann das noch jemand so bestaetigen?
Werde wenn ja, dann dagegen auch wieder Einspruch beim Buergermeisteramt erheben.  tippse

Lassen wir uns das doch x austesten.  disco

Leider bin ich dann dabei auf (eure) Hilfe angewiesen.

Gruss.
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Brian
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Antwort #40 - 02.07.2004 um 09:32:59
 
Hi Oli1,

jetzt bin ich doch überrascht über die Dickfelligkeit deiner Stadtverwaltung.

Wenn die wirklich § 24  Abs. 2 geschrieben haben, ist schon die Hausnummer falsch. Die richtige Nr. ist 25 Abs. 2 und 25 Abs. 2 besagt, dass für ausländische Besucher Abs. 1 gilt (... mit der Maßgabe, daß sie in  der BRD nicht gemeldet sein brauchen ...).

§ 25 Abs. 1 befreit von der Meldepflicht für Besuchsaufenthalte von bis zu 2 Monaten. Bei mehr als 2 Monaten besteht sogar ausdrücklich Meldepflicht (§ 25 Abs. 1 S. 2).

Gesetzestext findest du hier: 
[url]www.lfd.nrw.de/fachbereich/ download/melde-und-ausweiswesen.pdf[/url]

(Ist zwar nicht der aktuellste Stand, § 25 ist aber nicht geändert worden.)

Mit förmlichen Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage beim verwaltungsgericht) kommst du in dem Fall m.E. nicht richtig weiter, weil du nicht selbst betroffen bist und die Besucherin ja nicht mehr hier wohnt.

Ich würde daher eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Kreisverwaltung oder der Bezirksregierung in Erwägung ziehen. (Formloses Schreiben, Überschrift: Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Meldebehörde der Stadt BM, Sachverhaltsschilderung, Darlegung der abweichenden Rechtsauffassung.)

Ob sich der Aufwand lohnt, musst du dich selbst fragen. Wenn du es machst, bitte weiter berichten.
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Antwort #41 - 02.07.2004 um 11:16:59
 
Hi,
klar mach ich das!  pol

Werde natuerlich auch weiter berichten.  tippse
In der Hoffnung das ihr mich auch weiter unterstuetzt.

Geschmeidiege Gruesse aus BM (Bauern Metropole).
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Antwort #42 - 02.07.2004 um 15:38:28
 
@Brian,

hat sich dein Link geaendert?

Heute morgen tat er es noch, jetzt leider nicht mehr.  ???
Kannst du ihn bitte nochmals reinsetzen?

Danke.
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Antwort #43 - 25.08.2004 um 16:14:29
 
HAI Leute,

herzlichsten Dank, an alle die mir hier geholfen haben.  Daumen hoch  [beifall=beifall.gif]


Ich habe soeben eine Antwort auf meine Fachaufsichtbeschwerde, bei meinem Landrat bekommen.

Da heisst es, "im Hinblick auf die von ihnen geschilderten Gegebenheiten....... die ich auch teile.........die Stadt um Stellungnahme gebeten. Die Stadt BM raeumte ein, ............ im Irrtum gewesen zu sein."


So, jetzt brauche ich nur noch, nach meiner Heirat in Daenemark, eine Aufendhaltsgehnemigung, fuer meine, dann Frau.   :happy:

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Antwort #44 - 25.08.2004 um 19:44:20
 
Hi Oli,

Na also, Glückwunsch!
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