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Versand d. Ausländerakte bei Umzug (Gelesen: 5.309 mal)
banjo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.06.2004 um 22:30:09
 
Ich und mein Freund haben vor wenigen Tagen geheiratet. Nachdem wir bisher keinen gemeinsamen Wohnsitz hatten und er nur eine vorläufige Auf.erlaubn. und k e i n e Arb.erl. bekommen hat, sind wir jetzt  in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Dafür muss jetzt seine Akte von der einen Stadt in die andere geschickt werden. Die Leute vn der ABH meinten aber, dass es etwa drei Wochen dauert, bis seine Akte schließlich da sein wird.
Wiseo dauert es denn so lange? Wird sie denn irgendwie aufbereitet, oder liegts einfach an der "vielen Arbeit" der Behörden? Wir sind etwas "geschockt", weil dies ja bedeutet, dass er mindestens einen weiteren Monat nicht arbeiten kann, obwohl die Voraussetzungen ja gegeben sind.
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marie
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.06.2004 um 22:43:31
 
Hallo banjo!

Ich glaube, diese Laufzeiten sind normal - bei uns war es bei einem Umzug auch nicht anders.

...habt noch ein klein wenig Geduld, wenn es wirklich bei den 3 Wochen bleibt, das ist doch schon mal was.

Mein Mann hat nach unserer Heirat ca. 10 Monate auf seine Arbeitserlaubnis gewartet - keine Panik, das lag nicht an der Versendung der Akte...

Grüsse Marie
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banjo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.06.2004 um 23:06:16
 
Klingt ja gar nicht gut! Auch wenns naiv klingt: wir dachten, wenn wir heiraten, werden manche Sachen zumindest ein bischen einfacher.  Ist schon irgendwie deprimierend, zu sehen, dass jemandem der arbeiten will, - und egal wo,  trotz 2er abgeschlossenen Studien  -  die Möglichkeit dazu verwährt bleibt.

Ein Kumpel meines Mannes konnte ebenfalls keinen gemeinsamen Wohnsitz mit seiner Frau vorweisen und hat anstandslos eine AE (sogar für 3 Jahre!!) und eine ArbErl bekommen. Bei gleichen Voraussetzungen...
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 20.06.2004 um 01:11:21
 
Zitat:
Ich und mein Freund haben vor wenigen Tagen geheiratet. Nachdem wir bisher keinen gemeinsamen Wohnsitz hatten und er nur eine vorläufige Auf.erlaubn. und k e i n e Arb.erl. bekommen hat, sind wir jetzt  in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Dafür muss jetzt seine Akte von der einen Stadt in die andere geschickt werden. Die Leute vn der ABH meinten aber, dass es etwa drei Wochen dauert, bis seine Akte schließlich da sein wird.
Wiseo dauert es denn so lange? Wird sie denn irgendwie aufbereitet, oder liegts einfach an der "vielen Arbeit" der Behörden? Wir sind etwas "geschockt", weil dies ja bedeutet, dass er mindestens einen weiteren Monat nicht arbeiten kann, obwohl die Voraussetzungen ja gegeben sind.



Hi,
vielleicht einfach mal ein denkbarer Ablauf zur Erläuterung:

1.
Ein Ausländer meldet sich beim Einwohnermeldeamt an.

2.
Die Zuzüge von Ausländern werden in einem Rechenzentrum ausgewertet. Das Rechenzentrum erstellt für die Ausländerbehörde ein Schreiben, mit dem diese die Ausländerakte bei der ehemals zuständigen Ausländerbehörde anfordert.

Diese Auswertung erfolgt einmal in der Woche.

3.
Nach dieser Auswertung kann also schon maximal eine Woche vergangen sein, bis die Ausländerbehörde davon Kenntnis erhält, dass sich ein Ausländer angemeldet hat.

4.
Der Sachbearbeiter bei der (neu zuständigen) Ausländerbehörde hat die Aktenanforderung auf dem Tisch. Aber er muss noch einige eilige AE-Verlängerungen bearbeiten und außerdem hat er noch einige Beteiligungen in Visaverfahren auf dem Tisch. Hm, die rufen auch ständig an, weil sie es so eilig haben. Und dann das Publikum, das hält auch auf Zwinkernd
Also kommt der Sachbearbeiter erst nach weiteren 5 Tagen dazu, die Aktenanforderung an die "ehemalige" ABH zu schicken.
Macht 12 Tage.

5.
Der Sachbearbeiter der ehemaligen ABH erhält 2 bis 3 Tage später die Aktenanforderung (Postweg der Bundespost, Postweg innerhalb des Hauses). Leider kann er die Akte auch nicht sofort verschicken, schließlich sitzen auch diesem Sachbearbeiter einige Antragsteller im Nacken etc. etc. Letztlich verschickt er die Akte, nachdem die Anforderung bereits seit 4 Tagen auf seinem Tisch ist.
Macht 19 Tage.

6.
Ups, schon wieder der Postweg: 2- 3 Tage.
Macht 22 Tage.

Fazit:
Es geht sicher auch schneller, mit 3 Wochen sollte man zufrieden sein. Man darf sich nicht wundern, wenn es länger dauert. Es gibt aus Sicht eines Sachbearbeiters sicherlich wichtigere Dinge als Akten zu verschicken. Der Großteil der verschickten Akten betrifft Ausländer, die bereits Daueraufenthaltsrecht haben. Die merken gar nix von der Verschickerei.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.06.2004 um 15:41:15
 
hallo Mick,

es gibta uch Städte da werden die akten erst angefordert wenn eine neue ausländerrechtliche Entscheidung ansteht.Wir sind in 11/2001 nach Berlin umgezogen natürlioch mit Anmeldung.Als meine rau in 2003 die Verlängerung der AE beantragte wurde die Akte zuerst mal in Bayern angefordert.Ging dann aber recht rasch und zügig.
PS: Das die akte noch in bayern war wussten wir wweil wir Anfang 2003 eine Kopie einer "Kopie" einer Urkunde aus den Akten brauchten und uns die von Bayern gesandt wurde.

Zur Fragestellerin: In manchen Arbeitsämtern genügt um eine Arbeitserlaubniss zu bekommen: Die Heiratsurkunde,der Deutscvhe Ausweis des Ehepartners und der eigene Ausweis aus dem ein legaler Status (kann auch das vorläufige Visum sein) enthalten ist.Einfcah hingehen und fragen.
Gruss peku
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