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Einbürgerung (Gelesen: 4.872 mal)
Midiman
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18.06.2004 um 12:21:22
 
Hallo

ist es möglich mit meiner Einbürgerungsurkunde die ich heute bekommen habe, einen Expresspass zu beantragen?

Danke
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Ralf
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Antwort #1 - 18.06.2004 um 12:33:17
 
Hallo Midiman!

Erst mal Glückwunsch zur Einbürgerung! [beifall=beifall.gif] Smiley sensationell

Wenn du die Einbürgerungsurkunde bekommen hast, kannst du selbstverständlich wie jeder andere Deutsche auch einen Personalausweis und/oder einen Reisepass beantragen. Zuständig dafür sind die Meldeämter/Bürgerämter der Gemeinden.

Neben deiner Einbürgerungsurkunde musst du eine Geburtsurkunde und Passfotos mitbringen und die Gebühr bezahlen.

Die Ausstellung dauert je nach derzeitigem Antragsaufkommen 4-6 Wochen, selten länger (kann aber gerade vor der Urlaubssaison schon mal vorkommen).

Wenn's mal ganz eilig ist, kannst du auch erst mal einen vorläufigen Reisepass / Personalausweis beantragen (ich nehme mal an, dass du dies mit "Expresspass" meinst). Diese werden sofort ausgestellt, du kannst sie also meistens gleich mitnehmen oder spätestens am nächsten Arbeitstag abholen.

Diese vorläufigen Papiere sind maximal 6 Monate gültig und werden nicht verlängert, es empfiehlt sich daher, die "richtigen" Papiere gleich mitzubeantragen.
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« Zuletzt geändert: 18.06.2004 um 12:43:19 von Ralf »  

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Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.06.2004 um 12:35:32
 
Vielen Dank ramaol ich freue mich natürlich auch sehr  ROFL
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programmer
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Antwort #3 - 18.06.2004 um 13:32:45
 
Expresspass ist ein Service der Bundesdruckerei, wobei man innerhalb von 72 Stunden einen Reisepass bekommt:
http://www.bundesdruckerei.de/de/produkte/2_1/express.html
Angeblich sind aber noch nicht viele Behörden angeschlossen.
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Ralf
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Antwort #4 - 18.06.2004 um 13:44:30
 
Danke für den Hinweis, man lernt ja nie aus.

Dieser Expresspass ist aber unverhältnismäßig teuer, die genannten vorläufigen Dokumente erfüllen ja ebenso ihren Zweck und sind bei weitem preiswerter:

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 5,50 €, die Gebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 13 €.

Selbst wenn man die Gebühren für die endgültigen Papiere hinzurechnet, dürfte sich der Expresspass kaum lohnen:

Die Gebühr für einen Reisepass beträgt 26 € bzw. 13 € für unter 26-Jährige, die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 8 €.
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programmer
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Antwort #5 - 18.06.2004 um 13:54:42
 
Zitat:
Dieser Expresspass ist aber unverhältnismäßig teuer, die genannten vorläufigen Dokumente erfüllen ja ebenso ihren Zweck und sind bei weitem preiswerter:

Das sehe ich auch so, es sei denn, man braucht schnell einen maschinenlesbaren Pass, etwa für eine Reise in die USA. Ich glaube nicht, dass die vorläufigen Ausweise bereits maschinenlesbar sind.

Werden vorläufige Personalausweise in anderen EU-Ländern und in der Schweiz ohne wenn und aber anerkannt, oder gibt's ab und zu Probleme? (wie angeblich mit alten Führerscheinen)
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Midiman
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Antwort #6 - 18.06.2004 um 14:29:55
 
Also wenn der vorläufige Reisepass billiger ist dann werde ich natürlich diesen beantragen.Ich brauche den Pass weil ich nächste Woche nach England fliegen will, was ja mit dem Deutschen Pass einfach und problemlos ist.
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Midiman
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Antwort #7 - 18.06.2004 um 14:37:39
 
Hallo ramaol,

Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig und nicht sechs Monate.
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat9/F5
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Blaise
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Antwort #8 - 19.06.2004 um 16:26:29
 
Hallo,

§ 5 Abs. 1 PaßG:

Vorläufige Pässe werden in der Regel für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig.


Also: 1 Jahr ist die Regel, kürzere Gültigkeit ist aber auch möglich.

Grüße

Blaise
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Ralf
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Antwort #9 - 19.06.2004 um 19:24:04
 
Stimmt, sorry.

Natürlich ist der vorläufige Reisepass ein Jahr gültig, der vorläufige Personalausweis dagegen nur drei Monate.

Verlängerungen sind in beiden Fällen nicht möglich.
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