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Rücknahme der Arbeitserlaubnis Libanesin (Gelesen: 3.260 mal)
sommer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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17.06.2004 um 19:42:14
 
Hallo, ich bin Deutschtrainerin für Ausländer und bekam heute von einer Libanesin zu hören, dass sie nicht mehr wie bisher 2 Stunden pro Tag arbeiten darf, sondern ihre Aufenthaltserlaubnis von nun an monatlich verlängern lassen muss und nicht mehr arbeiten darf. Dafür bekommt sie Sozialhilfe 150 Euro pro Monat. Da ihr Arbeitgeber ihr auch längere Arbeitszeiten gestatten würde, könnte sie sich eigentlich selbst versorgen, wenn man sie denn ließe. Ich verstehe das nicht.
Weiß da jemand Bescheid, ich wäre für Tipps dankbar.
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Mick
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Antwort #1 - 17.06.2004 um 21:06:49
 
Zitat:
Hallo, ich bin Deutschtrainerin für Ausländer und bekam heute von einer Libanesin zu hören, dass sie nicht mehr wie bisher 2 Stunden pro Tag arbeiten darf, sondern ihre Aufenthaltserlaubnis von nun an monatlich verlängern lassen muss und nicht mehr arbeiten darf. Dafür bekommt sie Sozialhilfe 150 Euro pro Monat. Da ihr Arbeitgeber ihr auch längere Arbeitszeiten gestatten würde, könnte sie sich eigentlich selbst versorgen, wenn man sie denn ließe. Ich verstehe das nicht.
Weiß da jemand Bescheid, ich wäre für Tipps dankbar.



Hallo Sommer,
sorry, aber vergiss es. Ohne genaue Angaben zu dem Fall kann Dir keiner hier weiterhelfen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 17.06.2004 um 23:30:58
 
Zitat:
[...] sondern ihre Aufenthaltserlaubnis von nun an monatlich verlängern lassen muss und nicht mehr arbeiten darf. [...]


Das klingt aber nicht nach Aufenthaltserlaubnis. Das klingt eher nach Duldung.

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