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Deutsche Staatsangehörigkeit (Gelesen: 6.162 mal)
Rita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche Staatsangehörigkeit
16.06.2004 um 10:11:16
 
@all,
durch eine Tip bin ich auf diese Seite aufmerksam geworden und ich muss sagen, sie ist sehr informativ. Leider habe ich noch nichts passendes zu einem speziellen Problem gefunden.
Es geht darum, mittlerweile bin ich seit knapp 2 Jahren geschieden. Mein Ex hat sich, nachdem er seinen deutschen Pass hatte, aus dem Staub gemacht. Sieht also ganz nach Scheinehe aus. Naja auch so andere Sachen lassen diese ganze Ehe als Schein erscheinen. Kann ich jetzt, nach 2 Jahren, noch etwas machen, damit er evtl. seine Staatsbürgerschaft wieder abgeben muss oder hat er einfach Glück gehabt. Ach ja vielleicht sollte ich noch sagen, das wir ein gemeinsames Kind haben.
Liebe Grüße Rita
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.06.2004 um 10:50:12
 
Vergiss den Gedanken!

Es gibt keine einseitige Scheinehe; dazu gehören immer zwei.
Ihr habt ja wohl tatsächlich zusammen gelebt. Und du hast nun
den Eindruck, dass er die Ehe nur wegen dem Aufenthalt und
der Einbürgerung eingegangen ist. Das mag zwar sein, ist aber
kaum nachzuweisen. Und selbst wenn er es zugeben würde, könnte
man ihm rechtlich nichts anhaben.
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Rita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.06.2004 um 11:50:19
 
Was würde man denn benötigen um nachweisen zu können, das es ihm nur um die Papiere ging? Denn so einige Sachen kann ich im nachhineine belegen bzw. beweisen. Gut das es keine einseitige Scheinehe gibt, weiß ich..., aber wenn man mit falschen Versprechungen und Vorraussetzungen da "hineingelockt" wird. Diese Versprechungen haben etwas mit "psychicher Gesundheit" zu tun, die ich hier aber nicht weiter beschreiben oder erklären will.
Gruß Rita
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.06.2004 um 12:06:32
 
So wie ich informiert bin, erhält doch ein Ausländer welcher mit einem/r Deutsche/n verheiratet ist nach 8 Jahren erst die Möglichkeit zu einem Dt. Pass.

2 Jahre bist Du nun schon geschieden, das würde bedeuten, Du willst erzählen daß Du 10 Jahren das Opferlamm gespielt hast? Und angeblich bist Du dann 10 Jahre ausgenutzt worden.

Und vor allem, 2 Jahre nach der Scheidung willst Du dem den Pass abnehmen lassen? Aus was für einem Grund den?
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Trinnity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.06.2004 um 12:14:07
 
Hallo Rita,

meine persönliche Meinung ist: Lass die Vergangenheit ruhen.

Deine Scheidung ist nun zwei Jahre her, und es bringt weder dir noch deinem Kind etwas, schlafende Hunde zu wecken.

Wende deine Kraft und Zeit für andere, wertvollere Dinge auf, z.B.  für die Erziehung deines Kindes.
Sicher ihm seine Zukunft ab, begleite es auf seinem Weg im Leben.

Jetzt in der Vergangenheit rumzustochern bringt nichts, du machst dich nur verrückt, bist am Ende vielleicht nur frustriert und hast erst nichts erreicht: deinen Frust bekommt dein Kind zu spüren.

Dein Ex muß es mit seinem Gewissen ausmachen, und ich bin fest überzeugt, dass irgendwannmal das Schicksal zurückschlägt.

Wie gesagt, das ist alles meine persönl. Meinung, deine Entscheidungen kann dir niemand abnehmen.

Ich wünsch dir alles Gute.

Grüßle,
Trin
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.06.2004 um 12:25:08
 
Zitat:
So wie ich informiert bin, erhält doch ein Ausländer welcher mit einem/r Deutsche/n verheiratet ist nach 8 Jahren erst die Möglichkeit zu einem Dt. Pass.

Du irrst dich da  Daumen runter
Bei Ehegatten von Deutschen ist schon nach 3 Jahren eine Einbürgerung möglich!
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Ralf
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Antwort #6 - 16.06.2004 um 12:30:23
 
Hallo!

Nach 8 Jahren Aufenthalt kann jeder Ausländer eingebürgert werden, der die Voraussetzungen erfüllt, dies ist unabhängig vom Familienstand (§ 85 AuslG).
Mit einem/einer Deutschen Verheitatete können nach § 9 StAG bereits nach 3 Jahren eingebürgert werden, Voraussetzung dazu ist. u.a. der Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft. Nur durch diese bestehende eheliche Lebensgemeinschaft ist dieses Privilleg gerechtfertigt.
Sofern sich im Nachhinen ergibt, dass diese eheliche Lebensgemeinschaft zum Einbürgerungszeitpunkt nicht mehr bestand, die Ehe also nur noch auf dem Papier bestand, oder es sich eben um eine Scheinehe gehandelt hat, kann die Einbürgerung durchaus widerrufen werden, wenn noch kein Einbürgerungsanspruch, also 8 Jahre Aufenthalt gegeben war. In diesem Fall wurden die Behörden nämlich über das Vorhandensein der Einbürgerungsvoraussetzungen getäuscht, und zwar von beiden. Dies geht dann regelmäßig auch mit Strafanzeigen für beide "Eheleute" einher.

Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft aber zum Einbürgerungszeitpunkt tatsächlich bestanden hat und erst danach eine Trennung/Scheidung erfolgt, ist an der Einbürgerung aber nicht zu rütteln. Eine "späte Rache" durch den verlassenen deutschen Partner ist also ausgeschlossen.
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.06.2004 um 14:48:26
 
@fons

Sorry, wußte ich im Detail ned. Aber dafür sind wir ja hier um so was zu lernen.

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Mick
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Antwort #8 - 16.06.2004 um 14:56:12
 
Zitat:
@fons

Sorry, wußte ich im Detail ned.



Im Notfall  lachen, also wenn hier mal keiner Zeit hat  8), hätten wir da oben ja auch noch ein paar Buttons, z.B. diesen:

...


oder diesen:

...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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cylber
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Antwort #9 - 16.06.2004 um 16:01:33
 
Hola Miguel,

disculpe, no approposito.

Saludos

Cylber
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 16.06.2004 um 16:10:34
 
Zitat:
Sorry, wußte ich im Detail ned. Aber dafür sind wir ja hier um so was zu lernen.

Dafür liebe ich auch so dieses Forum. laola  i4a is great


O.K. war ja kein Vorwurf, sondern nur ein Richtigstellung.

Dann mach ich auch mal ne Welle mit ...
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Mick
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Antwort #11 - 16.06.2004 um 21:05:35
 
Zitat:
Hola Miguel,

disculpe, no approposito.

Saludos

Cylber


Null Problemo, habe nur die Gelegenheit genutzt, auf die Dinge aufmerksam zu machen Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 16.06.2004 um 23:19:12
 
Ich sehe 2 Möglichkeiten:

1.
Wenn er ausgezogen ist, bevor die Einbürgerungsurkunde übergeben war. Dann bestand nämlich zum Zeitpunkt der Einbürgerung der Grund dafür nicht mehr (keine ehel. Lebensgemeinschaft). Hierfür sollten dann möglichst Zeugen vorhanden sein oder noch besser: eine entsprechende Abmeldung bei der Meldebehörde.

2.
Wenn er sich heimlich wieder einen Pass seines alten Heimatlandes besorgt hat. Dann erlischt die deutsche Staatsbürgerschaft (Passvergehen).

Viele Grüße
Janna
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