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keine arbeitsgenehmigung für ausbildungsplatz (Gelesen: 7.168 mal)
andrea22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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15.06.2004 um 10:37:59
 
Fragezeichen
Hallo,
Mein problem ist dass ich schon lange einen ausbildungsplatz gesucht hab, mir mühe gegeben und mich überall beworben hab.
Endlich habe ich nen ausbildungvertrag bekommen, ruf ich auf den arbeitsamt, die sagen kommen sie nur einfach vorbei, wir machen es und sie bekommen arbeitsgenehmigung, und dann komm ich vorbei und nur weil ich slowakin bin bekomme ich keins, dass ist doch ungerecht, warum steht es nirgendswo, dass ich keinen ausbildung machen kann, zuerst sagen sie ich brauche einen vertrag und dann wenn ich ihn habe geht es trotzdem nicht, gibt es da keine möglichkeit dass ich arbeitsgenehmigung und aufenthaltsgenehmigung bekomme, warum sind deutsche so ungerecht, ich will hier arbeiten aber ohne ausbildung bekomme ich doch keine normale arbeit hier,
Könnte ich es machen wenn ich verheiratet wäre mit nem Deutschen?
Mein Freund ist nämlich Deutsche, und nächstes Jahr haben wir nämlich vor zu heiraten, wenn wir aber jetzt schon heiraten würden, könnte ich dann hier ne ausbildung machen oder nicht??? :stampf: :stampf: :stampf:
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.06.2004 um 11:27:46
 
Du bist doch schon einige Zeit in Deutschland oder? Vielleicht hast Du Anspruch auf eine Arbeitsgenehmigung. Dazu müßtest Du aber ein paar mehr Infos geben; Dein Aufenthaltstitel, wie lange in Deutschland, Schulabschluß hier gemacht? Oder klick mal hier:
http://www.info4alien.de/tim/start.htm

Andreas
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andrea22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.06.2004 um 12:37:33
 
ja ich bin schon einige Zeit in Deutschland aber nur als Tourist, bin ich wieder in die Slowakei nach 3 monaten gerreisst, hin und wieder zurück, denn in der slowakei finde ich auch keine arbeit.
Meine Abitur habe ich in der slowakei gemacht, dann habe ich halbes Jahr als au-pair gearbeitet mit visum und alles, dann war ich nur als tourist in deutschland und habe mich bemüht um einen ausbildungsplatz zu bekommen.
Jetzt habe ich einen und angeblich habe ich kein recht hier ne ausbildung zu machen, denn es ist für MOE - EU staaten verboten.
Was ich ungerecht finde, warum sagen sie nicht bescheid bevor sich ein Mensch um etwas bemüht.
Ich habe hier auch einen Wohnsitz, wohne zur zeit bei meinem Freund, und sozialhilfe will ich doch auch nicht beantragen, dann warum darf ich kein ausbildung machen.
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andrea22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.06.2004 um 14:41:24
 
kann mir jetz jemand sagen ob ich ausbildung machen darf oder nicht als bürgerin von der slowakei.
wahrscheinlich nicht aber warum im gesetz hab ich nix gefunden wo das stehen soll
ausbildungsvertrag hab ich schon, aber arbeitsgehnemigung brauch ich!!! Fragezeichen
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.06.2004 um 18:35:04
 
Zitat:
ja ich bin schon einige Zeit in Deutschland aber nur als Tourist, bin ich wieder in die Slowakei nach 3 monaten gerreisst, hin und wieder zurück, denn in der slowakei finde ich auch keine arbeit.
Meine Abitur habe ich in der slowakei gemacht, dann habe ich halbes Jahr als au-pair gearbeitet mit visum und alles, dann war ich nur als tourist in deutschland und habe mich bemüht um einen ausbildungsplatz zu bekommen.


Soweit ich das einschätzen kann, ergibt sich daraus kein Anspruch auf eine Arbeitsgenehmigung. Ob es eine andere Möglichkeit gibt - keine Ahnung.

Zitat:
Was ich ungerecht finde, warum sagen sie nicht bescheid bevor sich ein Mensch um etwas bemüht.


Bekanntes Problem,  :stampf: nützt aber nix. So sind eben die Gesetze  kopfhau. Wenn Ihr heiraten würdet, bekommst Du die Arbeitsberechtigung, dann gibt es keine Probleme mehr.

Andreas
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Tim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #5 - 16.06.2004 um 13:41:37
 
Hallo Andrea,

eine Zulassung ausländischer Arbeitnehmer ist nur möglich, wenn die beabsichtigte Tätigkeit in Deutschland als Ausnahme in der Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV) zugelassen ist.

Dazu schau mal hier:
http://www.info4alien.de/tim/pdf/merkblatt_7a.pdf (insbesondere Seite 12).
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svetlana.sk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 23.06.2004 um 19:33:47
 
Hallo Andrea, ich komme auch aus der Slowakei. Ich verstehe dich, mir haben die das genauso erklärt. Nun heute hat mich ne Firma angerufen, dass die mich nehmen kann, ich kriege aber keine arbeitserlaubnis. Das ist echt bescheurt, frage mich wie das die Türken machen. Wir wollen hier doch nur arbeiten. Die Leute aus Osteuropa sind so fleißig und Deutsche lachen darüber. So ist halt leben!!! Gruß Svetlana...
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 23.06.2004 um 19:50:02
 
Zitat:
....frage mich wie das die Türken machen.

Ich glaube du irrst dich da etwas Daumen runter
Türken bekommen ohne gesicherten Aufenthalt hier auch
keinen Job bzw. Arbeitsgenehmigung dafür ...
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 24.06.2004 um 09:55:06
 

Zitat:
Wir wollen hier doch nur arbeiten.


Hallo Svetlana,

das kann ich sicherlich gut verstehen.


Das Problem ist nur, daß wir Millionen von Arbeitslosen auch in Deutschland haben - und besonders viele Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen.

Der Staat versucht daher durch das Arbeitsgenehmigungsrecht, "seinen" Leute den Vorrang zu geben. Das ist für Außenstehende hart, aber sicherlich nachvollziehbar.

Lachen über Euren Fleiß? Nein - ich bewundere das sogar.

Gruss,
Jimi
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svetlana.sk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 24.06.2004 um 13:07:46
 
Hallo! Wir bemühen uns-das ist richtig. Viele würden auch das letzte machen um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Nun ich habe ne Firma gefunden oder besser gesagt die hat sich für mich entschieden, weil ich osteuropische Sprachen kann, die Firma arbeitet mit diesen Ländern, sags mir bitte wer von deutschen kann schon diese Sprachen? Wieso geht das nicht in diesem Fall? Ist voll unmöglich und unrecht. Schöne Grüße
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MiMa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 29.06.2004 um 17:07:11
 
Hallo Svetlana,

alles schimpfen nützt gar nix! Es geht nur auf der Basis der Gesetze und wenn alle Beteiligten sich einvernehmlich zusammensetzen und eine Lösung suchen: die Ausländerbehörde - die Firma - der/die betroffene/r AusländerIn.

Ob Möglichkeiten bestehen kann nur ganz individuell anhand der Unterlagen (Aufenthaltsstatus) und der Begründung der Firma (aus der evtl. ein öffentliches Interesse abgeleitet werden kann ??????) in Verbindung mit der Ausländerbehörde ermittelt werden.

Gruß
MiMa
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svetlana.sk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 30.06.2004 um 13:14:28
 
Hallo! Seien Sie mir nicht böse, aber wenn man das beim Amt höre die Deutsche gehen vor, das finde nur lächerlich, schuldigung ist aber so. Und daß hier so viele arbeitslose gibts, ist auch kein Wunder, man kann auch gemütlich zu Hause sitzen und das Geld von Stadt kassieren. Ich muß sagen so was gibts bei uns nicht, da zahlt dir keiner was, entweder gehst du arbeiten oder du bist ohne Dach. Die Ausländer, die hier arbeiten wollen, klauen nicht so zu sagen den Deutschen Arbeit. Mich hat sich eine Firma ausgesucht, weil ich russisch, polnisch und slowakisch kann. Zeigen Sie mir bitte nen Deutschen der sowas kann?! Da kann man nicht von Arbeit klauen reden, wie viele sagen.
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Rolsoft
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Antwort #12 - 30.06.2004 um 14:14:14
 
Hallo Andrea22,

irgendwie ist wohl in der ganzen Moraldiskussion deine ursprüngliche Frage verloren gegangen Zwinkernd.

Zitat:
wenn wir aber jetzt schon heiraten würden, könnte ich dann hier ne ausbildung machen oder nicht

Als Ehepartner eines Deutschen hast du dann einen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis. Das würde dann also funktionieren, ob du deswegen früher heiraten willst ist allerdings deine (und deines Freundes) Entscheidung.

@svetlana.sk
Zitat:
Nun ich habe ne Firma gefunden oder besser gesagt die hat sich für mich entschieden, weil ich osteuropische Sprachen kann, die Firma arbeitet mit diesen Ländern, sags mir bitte wer von deutschen kann schon diese Sprachen? Wieso geht das nicht in diesem Fall?

Wer hat denn behauptet das das nicht geht? Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet aber ich denke schon das es möglich sein müßte (Vorstellung: Die Firma schaltet eine neue Anzeige für einen Ausbildungsplatz dessen Qualifikationen mit hoher Wahrscheinlichkeit nur du erfüllen kannst. Nach einer gewissen Wartefrist sollte es dann klappen,l dass du eine Genehmigung für diesen Ausbildungsplatz bekommst Zwinkernd) Am besten wäre es wohl einen Thread aufzumachen und Tim zu den Details zu befragen Zwinkernd Zwinkernd

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svetlana.sk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 30.06.2004 um 14:40:55
 
hallo, danke erstmal für die Antwort. Daß es nicht geht, sagten mir eine nette Frau von Arbeitsamt, ehrlich gesagt, die wissen auch noch nicht genau, da die Gesetze seit 1. Mai 2004 anders sind, so haben die mir das geklärt. Ich kann schon ein Arbeitserlaubnis beantragen, aber ob ich das auch bekomme das ist ne andere Frage. Aber trotzdem danke!!!
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 30.06.2004 um 15:13:44
 

Hallo Svetlana,

die Gesetze und Bestimmungen zum Arbeitsgenehmigungsrecht haben sich trotz des EU-Beitrittes vorerst nicht geändert. Es gibt Übergangsfristen (bis zu sieben Jahre), in dem das alte Recht weiterhin gilt.

Daher ist es im Moment so, daß Arbeitsgenehmigungen für neu einreisende Ausländer (und das bist Du, wenn Du vorher nur als Touristin hier warst) nur in besonderen Ausnahmen erteilt werden können.

Erstausbildungen sind dabei grundsätzlich ausgeschlossen.

Nur sofern ein besonderes und öffentliches Interesse an Deiner Ausbildung in Deutschland besteht und die Ausbildung in Deiner Heimat nicht möglich ist kann eine Ausnahmeregelung geschaffen werden.

Allerdings rate ich Dir nicht zu viele Hoffnung darauf zu setzen, denn ein besonderes öffentliches Interesse nachzuweisen wird schwierig sein.


Die andere Möglichkeit:

Solltest Du aus einem anderen Grund hier in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, dann kannst Du frühestens nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Ob die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aus anderen Gründen möglich ist kann ich Dir allerdings nicht beantworten, da müssen andere Fachleute Auskunft geben.



Zuletzt noch eine Anmerkung zu den Anforderungen des Ausbildungsbetriebes hinsichtlich der Sprachkenntnisse:

meiner Meinung nach ist es vom Betrieb überzogen, von einem Auszubildenden solche ein Anforderungsprofil zu verlangen.
Eine Auszubildende muss und kann nicht zwingeng russisch, polnisch und slowakisch beherrschen. Das Du diese Sprachkenntnisse besitzt (und dazu noch gutes Deutsch) ist eine gute Sache, aber für einen Auszubildenden ist das unüblich.

Soll heissen: der Betrieb muss sich in seinen Anforderungen auch dem Markt anpassen, dann findet er auch entsprechende Auszubildende in Deutschland.

Grüsse,
Jimi

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Rolsoft
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Antwort #15 - 30.06.2004 um 15:18:11
 
Hallo Svetlana,

ich glaube du hast die Idee nicht ganz verstanden. Wenn die Firma dir hilft (weil sie di wollen Zwinkernd) gibts es die möglichkeit eine Stellenausschreibung NEU aufzulegen, so daß sie den formalen Anforderungen genügt und praktisch nut von dir erfüllt werden kann. In diesem Fall gibt es dann die Möglichkeit das du auch als Ausländer eione Arbeitsgernehmigung für diese Stelle bekommst. Leider kenne ich mich nicht so genau aus das ich dir sagen könnte wie das genau geht. Deshalb der Rat einen neuen Thread aufzumachen und Tim zu involvieren.

Gruß
Roland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 30.06.2004 um 15:51:45
 

Leider kenne ich mich nicht so genau aus das ich dir sagen könnte wie das genau geht.

Deshalb habe ich es ja in meinem Posting (direkt über Deinem) erläutert.

Es muss ein besonderes öffentliches Interesse/ entwicklungspolitisches Interesse vorliegen. Dies ist nur gegeben, wenn die Ausbildung nicht im Heimatland möglich ist.

Ich vermute daß Svetlana eine kaufmännische Ausbildung machen möchte, und diese Möglichkeiten wird es (grundsätzlich) sicherlich auch in Tschechien geben.

Gruss,
Jimi

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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 30.06.2004 um 15:52:36
 

Das fettgedruckte oben sollte ein Zitat sein.

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svetlana.sk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 01.07.2004 um 12:32:08
 
Hallo Jimi! Es handelt sich um Ausbildung als Speditionskauffrau. In der Slowakei gibt gar keine Ausbildung extra nur für Spedition, also nicht daß ich wußte. Wenn das so wäre, kann ich das irgendwie nachweisen? Bei uns ist auch anderes Schulsystem, und ich habe so zusagen ne schulische Ausbildung, also handelt sich dann nicht um Erstausbildung oder?
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Rick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
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Antwort #19 - 01.07.2004 um 13:15:04
 
moin svetlana,

nach der anwerbestoppausnahme (asav) kann die arbeitserlaubnis füe eine erstausbildung nur ins besonders begündeten einzelfällen erteilt werden (§ 2 abs. 1 nr. 4 asav). bei einem besonders begründetem einzelfall müssen u.a. folgende voraussetzungen vorliegen: für die angestrebte ausbildung dürfen keine bevorrechtigten jugendlichen zur verfügung stehen oder es muss sich um einen zusätzlichen ausbildungsplatz handeln.
wenn also der ausbildungsbetrieb nachweisen kann, dass er den ausbildungsplatz zusätzlich schafft (z.b.: in den letzten 3 jahren gab's durchschnittlich 2 azubis; nun wird ein dritter ausbildungsplatz eingerichtet) könnte es klappen, wenn die sonstigen voraussetzung (rückkehrverpflichtung nach ausbildungsende usw.) vorliegen.
diesbezüglich solltest du nochmals mit dem betrieb und der zuständigen arbeitsagentur sprechen. - viel erfolg -
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 01.07.2004 um 17:12:32
 


Zitat:
und ich habe so zusagen ne schulische Ausbildung, also handelt sich dann nicht um Erstausbildung oder?


Leider doch,

denn entscheidend ist nicht die Vorbildung, sondern daß es sich um eine berufliche Grundausbildung/ einen Ausbildungsplatz handelt.


Gruss,
Jimi

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