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Hochheitsgebiet im/um Konsulate? (Gelesen: 2.735 mal)
Trinnity
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Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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15.06.2004 um 08:43:40
 
Hallöchen,

was mich eigentlich seit längerem interessiert:

Wird eigentlich das Konsulat (sprich die Räume, das Gebäude, Gelände etc) als Hochheitsgebiet des Landes angesehen, wessen Konsulat das ist?
Wessen Gesetzgebung gilt da?

Darf da die Polizei rein, wenn diese nicht explizit angefordert wurde?

Wie wird das gehandhabt?

Ich spinne mal meine Geschichte weiter (nur mal so, auch wenn ich außdrücklich gegen Illegalität bin) :

Darf jemand, der sich illegal in D aufhält und vom Konsulat seines Ursprungslandes gewissermaßen "Personenschutz" genießt da auch von der Polizei bei Bekanntwerden abgeholt werden?

Fragezeichen

Kennt sich da jemand aus?

Danke und Grüßle.
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Trinnity
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Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.06.2004 um 09:36:15
 
Urrgsss ... Hilfe Rechtschreibfehler *schäm*  Augenrollen

Soll natürlich "Hoheitsgebiet" heißen, net dass ich nur ned Hochdeutsch ka, d' Rechtschreibung mocht mir au zu schaffe  grin
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 15.06.2004 um 15:21:01
 
Hallo
zu deinen Fragen:



Wird eigentlich das Konsulat (sprich die Räume, das Gebäude, Gelände etc) als Hochheitsgebiet des Landes angesehen, wessen Konsulat das ist?
Wessen Gesetzgebung gilt da?
Eine ausländische vertretung ist kein deutsches Hoheitsgebiet
Darf da die Polizei rein, wenn diese nicht explizit angefordert wurde?
Nein.Die Polizeui darf nur auf Anforderung das Gelände betreten.

Darf jemand, der sich illegal in D aufhält und vom Konsulat seines Ursprungslandes gewissermaßen "Personenschutz" genießt da auch von der Polizei bei Bekanntwerden abgeholt werden?
Nein.Allerdings müsste derjenige wenn er das ´Land /(und somit die Botschaft verlassen will) dies unter dipl.Imunität machen,z.B. in einem Diplomatenfahrzeug.

 
Allerdings halte ich diese Frage für rein hypotetisch.Keine Botschaft wird sich wegen einem "einfachen Illegalen" mit dem Gastland überwerfen.

Gruss peku




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Trinnity
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Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.06.2004 um 15:31:21
 
Hallo Peku,

danke für deine Antworten  Smiley

Ja da hast du recht, die letzte Frage war wirklich rein hypotetisch, aber manchmal habe ich so Anwandlungen nach dem Motte: was wäre wenn...usw.   grin

Grüßle,
Trin

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