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So es fängt an...Ermessenseinbürgerung (Gelesen: 5.559 mal)
kopfhoerer123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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15.06.2004 um 03:37:09
 
OK so wir sind bei der zuständigen Ausländerbehörde vorbei gefahren, und sind mit einem Kopfschmerz zurückgekommen.

Mein Mann ist der Deutscher - ich die ausländische ehegattin.  Ich bin 30, er 32. Wir leben in Deutschland als Ehepaar seid 4 Jahren. Letzes Jahr habe ich ein Unbefrist. AE bekommen, und wir haben dieses Jahr festgestellt dass ich einen Antrag für Ermessenseinbürgerung stellen darf. Da wir beide hier auch in der Zukunft leben werden, dass sieht sehr sinnvoll aus (eine Deutsche Staatsangehörigkeit zu haben).

So bisher ist es alles ganz normal gewesen, die "Visumstufen" usw. ist alles problemlos gewesen..aber jetzt nach unserem Gespräch mit der Ausländerbehörde sieht es wie fast unmöglich aus mich hier einzubürgern??

Es sah alles OK aus bis sie herausfanden dass ich und mein Mann überhaupt keine Krankenversicherung haben (er is Selbständiger, ich Hausfrau...KV ist für diese 2 Gruppen doch Freiwillig!!!). Wir haben dass gesagt aber sie meinte "mehr oder weniger" dass ohne KV kann ich es so gut wie vergessen.

Dann meinte sie, das für die Ermessenseinbürgerung gibt es eine Voraussetzung dass wir genug verdienen somit Sozialhilfe nicht in die Frage kommt. Hmm. Sie meinte dass es nichts damit zu tun hat ob wir Soziahilfeempfängern sind oder nicht...es hat damit zu tun ob wir genug verdienen oder nicht (wenn wir 'genug' verdienen dann können wir Sozialhilfe nicht in anspruch nehmen). Ihre Meinung nach wir sind immer noch potenziale Kandidaten für Sozialhilfe weil wir so wenig Umsatz haben...und dass das ein Ablehnungsgrund ist...??????? WIe so??? Wenn wir keine verdammte Sozialhilfe (in 4 Jahren) genommen haben, warum sollen wir jetzt anfangen? es macht mich krank  ??? Ist dass richtig was sie sagte?

Dritte - sie hat verweigert eine Antwort wegen des Verfahrensdauers zu geben - OK kein Problem, aber sie hat so gut wie impliziert dass es mehrere Jahren dauern konnte??

Bitte wenn jemand hier etwas hilfen kann mit konkreten Antworten. Ich will kein Kopfschmerz mehr?! Ich meine wenn es sooo schwer ist eingebürgert zu werden, vielleicht ich soll einfach so weiter machen? (mit Unb. AE)

Bitte entschuldige mein krasses Deutsch...es wird besser!!!

Danke : )
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Ralf
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Antwort #1 - 15.06.2004 um 10:08:12
 
Hallo!

Ein Einbürgerungsanspruch besteht gem. § 85 AuslG erst nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Wer - als Angehöriger bestimmter Personengruppen - bereits vor dieser Frist eingebürgert werden will, hat dazu die Möglichkeit im Ermessenswege nach § 8 bzw. wie hier § 9 StAG.

Dazu muss nachgewiesen werden, dass verschiedene Integrationsmerkmale bereits in besonderem Maße erfüllt sind, damit eine Einbürgerung bereits vor der üblichen Frist von 8 Jahren gerechtfertigt ist.

Ein ganz wesentliches Merkmal sind die wirtschaftlichen Verhältnisse, also insbesondere die Einkommenssituation. Das Einkommen muss ausreichend hoch sein, damit ein künftiger Bezug von öffentlichen Mitteln unwahrscheinlich ist. Außerdem muss dies für einen überschaubaren Zeitraum gesichert sein.

Natürlich ist dies bei Selbständigen etwas schwieriger zu beurteilen als z.B. bei gewerblichen Arbeitnehmern mit regelmäßigem Monatseinkommen und unbefristetem Arbeitsvertrag.
Wenn das Geschäft erst seit kurzem in Betrieb ist und/oder der Umsatz und damit auch der Gewinn noch recht gering ist, kann von einem auf Dauer gesicherten Einkommen keine Rede sein. Besonders dann nicht, wenn das Einkommen offensichtlich nicht ausreicht, um eine Krankenversicherung abzuschließen.

Zur wirtschaftlichen Integtation gehört auch, dass man gegen die wesentlichen Risiken des Lebens ausreichend abgesichert ist, damit man im Fall des Falles eben nicht dem Staat "auf der Tasche liegt". Dazu gehört neben der Altersvorsorge natürlich auch eine Krankenversicherung, auch wenn diese bei bestimmten Berufsgruppen freiwillig ist.

Abgesehen davon ist es aber auch ausgesprochen leichtsinnig, nicht krankenversichert zu sein. Habt ihr mal darüber nachgedacht, was passiert, wenn einer von euch mal ernsthaft krank wird oder einen Unfall hat? Da können schnell mal 5-6-stellige Summen für die Behandlungskosten zusammen kommen.

Alles in allem scheint die Aussage der Behörde also nicht zu beanstanden sein.

Du kannst dieses Problem aber dadurch lösen, indem du selbst eine Arbeitsstelle annimmst, es muss nur mehr als eine geringfügige Beschäftigung sein. Dann bist du ja selbst gesetzlich renten- und krankenversichert. Natürlich wird die Behörde auch dann erst mal einige Zeit abwarten müssen, um zu sehen, wie sich die Sache entwickelt.
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cylber
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Antwort #2 - 15.06.2004 um 12:02:03
 
Bezüglich der Aussage auf die Sozialversicherung respektive Krankenversicherung kann ich mich da nur anschließen. 4 jahre einen eigenen Betrieb und da geht nichts von wegen mind. eine private Krankenversicherung.... Das ist doch nur unfaßbar.  Und die Ehefrau aus Sympathie ebenfalls nicht? Also Leute bitte, wie weit kommt es den noch ?

Wenn ich einen Monat keinen Umsatz machen würde, würde ich mir ggf. eine Stelle in einer Fabrik, Tankstelle, McDoof oder dergleichen suchen. Hauptsache irgendwas nur damit, wenn es sein sollte, zumindest das gröbste (Sozialversicherung) abgedeckt ist.

Habe einen Klienten, der hatte auch eine Frau aus einem Dritt-Staat. Der hatte einen eigenen Betrieb und hat es immer wieder hinausgeschoben sein Frau anzumelden. So nach dem Motto: Diesen Monat war nichts, dann wird in dem Monat auch nichts sein. Ergebniss: Nach Fasching konnte die Dame nicht mehr laufen -- > geplatzter Blinddarm, Not-Op, Komplikationen, insgesamt 10 Tage im Krankenhaus. Toll oder? Das wird ihm eine Lehre sein, das hat richtig Geld gekostet. Dies nur mal so als Hinweis.
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kopfhoerer123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.06.2004 um 13:01:09
 
Hallo Ramaol,

vielen Dank für eine sehr informative Antwort. Und Cylber deine Meinung ist auch richtig.

Dass Problem ist erstmal gewesen dass mein Mann kein zwischen Job machen wollte - und da ich 3 Wörter Deutsch konnte müsste ich endlich sagen _ok_ du willst selbständig arbeit machen lassen uns mind. dass machen.

Er hat auch nicht so richtig erklärt was was ist. z.B. KV ist ein integraler Teil des Lebens hier usw. Ich war von ihm abhängig für solche Basisinfos, da alles auf Deutsch ist, und er hat sich nicht bewegt mir ein Geschenk von genugend Deutschunterrichten zu geben. Alles gesehen und gesagt ist er sehr unverantwortlich gewesen, da wenn ich in seinem Platz gewesen wäre hätte ich meine erste Priorität seine Sprachkentnisse gemacht, da er nicht in einem neuen Land wie behinderte rumläufen müss.

Erst nach 2 Jahren wenn ich durch Osmose ein bisschen Deutsch konnte habe ich angefangen im Internet ein bisschen zu lesen und verstehen was was ist. Eine gerringe sprachkentnisse bedeutet gerringe job chancen (natürlich!) and kein Job bedeutet man bleibt in dem kleinen Kreis (Mann / zuhause).

Also jetzt es is vergangenheit und jetzt versuche ich vor allem mein Deutsch zu verbessern (durch Unterricht). Auch er hat immer gesagt wenn du krank bist nutz das Geld einfach und suche einen Arzt auf. Aber wie sollte ich so machen wenn es klar nicht genug Geld da war??? Wörter sind billig!

Jetzt fühle ich  mich nicht so ärgerlich o.ä mehr - unsere Beziehung ist gut, and er versucht seine Verantwortungen richtig zu nehmen. Er gibt jetzt auch viel mehr Unterstutzung für meine persönliche Bedürfnisse z.B. die Sprache-Ambition d.h. ich müss nicht mehr unter negative-Kommentar und eine generelle Unbekanntheit (von meiner Seite) leiden.

Ich _müsssss_ einen Job finden. Nur dass ich ein grosse Nachteil habe wegen meinem fehlerhaften Deutsch aaaagghhh! Nach 4 Jahren hier ist mir peinlich jemand zu erklären warum meine Sprachkentnisse so schwach ist : ( Egal! Egal!  Energie über die Vergangenheit zu verschwenden wäre dumm, lieber vorwärts gucken.

ja so endlich, danke nochmals für die netten Antworten, wie ich die Sache sehe, ich müss einen dezenten Job finden oder einfach nach 4-5 Jahren für diese Ansprucheinbürgerung versuchen. Es irritiert mich nur dass wegen seine vorherigen Dummheiten dass es so ist na?! Ich hätte gern schon als voll-person gerechnent, nicht nur 0,9 person ; )

Übrigens: in der Ausländerbehörde haben sie gesagt dass für Ermessenseinb. braucht man _kein_ Altervorsorge Dingsta. Nur Versicherung und kein schufa (ok) und kein anspruch auf sozialhilfe. ??
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Antwort #4 - 15.06.2004 um 14:33:42
 
Hallo Kopfhoerer123,

also für das Du Dir im autodidaktischem Wege (also selber) deutsch beigebracht hast, finde ich es erstaunlich daß Du dabei so gut schreiben kannst. Respekt, so schlecht kann Dein Deutsch ja ned sein.

Aus welchem Land kommst Du den? Ich frage nur deshalb, weil Du geschrieben hast, es wird hier viel Wert auf KV u.ä. gelegt. Das ist ja Quatsch, es ist halt nur so, daß D sehr teuer ist. Und eine anständige Grundversorgung sollte einfach immer drin sein.

Was ist das für ein Mann der es nicht einmal für nötig hält seine Frau mit dem Minimum abzusichern?

Wegen Deinem Anliegen auf Einbürgerung, wenn es schon so problembehaftet ist, dann warte doch einfach ab bis Du die Wartezeit erfüllt hast.

Also so mal am Rande, ich kann auch ned verstehen warum das die Leute überhaupt wollen. Ok, wenn man viel reist ist der Deutsche Ausweis schon hilfreich, aber ansonsten?
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kopfhoerer123
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Antwort #5 - 17.06.2004 um 02:29:09
 
Zitat:
Hallo Kopfhoerer123,

also für das Du Dir im autodidaktischem Wege (also selber) deutsch beigebracht hast, finde ich es erstaunlich daß Du dabei so gut schreiben kannst. Respekt, so schlecht kann Dein Deutsch ja ned sein.

Aus welchem Land kommst Du den? Ich frage nur deshalb, weil Du geschrieben hast, es wird hier viel Wert auf KV u.ä. gelegt. Das ist ja Quatsch, es ist halt nur so, daß D sehr teuer ist. Und eine anständige Grundversorgung sollte einfach immer drin sein.

Was ist das für ein Mann der es nicht einmal für nötig hält seine Frau mit dem Minimum abzusichern?

Wegen Deinem Anliegen auf Einbürgerung, wenn es schon so problembehaftet ist, dann warte doch einfach ab bis Du die Wartezeit erfüllt hast.

Also so mal am Rande, ich kann auch ned verstehen warum das die Leute überhaupt wollen. Ok, wenn man viel reist ist der Deutsche Ausweis schon hilfreich, aber ansonsten?



Danke cylber, aber schreiben ist ja einfacher als reden ; )

Also wir haben mit den Versicherungs-Vergleich-Recherchen schon angefangen, hoffentlich werden wir bald auch die ersten Beitrage zahlen. Einbürgerung oder nicht, die PKV müss sein..!

In meinem Land (liegt im Subkontinent ; ) ) ist es trotz keiner Versicherung möglich einen Arzt aufzusuchen, ohne Angst vor einer dicken Rechnung zu haben. Klar es gibt KV, und diese Industrie wächst und wurde vor kurzem auch privatisiert - aber da die Pharma Industrie, mind. damals, subvensoniert war und es für die Ärzte kein "GOÄ" gab, war es schon möglich ohne KV zu leben. KV ist nicht in der gleichen Reihe wie "Dach, Kleider und Brot", im Gegensatz zu Deutschland (oder auch vielleicht vielen westlichen Ländern, weiß ich nicht). Aber ich akzeptiere es wie es hier ist...wollte dir nur antworten ; )

Deutscher Ausweis: So lange als wir innerhalb D leben, brauch ich den Deutschen Pass nicht- in unserem Alltags macht es kein Unterschied...auch nicht für kurze Ausflüge/Urlaube im EU-Ausland.

Es macht nur dann ein Unterschied wenn:

- wir außerhalb der EU reisen möchten (mit meinem Dritt-Welt Pass werde ich zum Visum-Bettler reduziert egal ob Thailand oder USA, schon ausprobiert) und..

- wir innerhalb der EU mehr als 6 Monaten leben möchten (für Experiment oder aus dem nassen/kalten Wetter entzukommen). Solcher Aufenthalt ohne Deutschen Pass bedeutet:

1) ich werde in ämtlichen Augen auch in dem anderen Land als 'Gast' meines Mannes bezeichnet - das irritiert mich schrecklich, irgendwie.
2) ...sollten wir zurück nach D kommen (nach einem mehr als 6 Monaten Auslandsaufenthalt), werde ich mein "Status" verlieren, und nur ein Teil meines vorherigen Aufenthaltes wird zur zukunftigen Staatsangehörigkeit gerechnet...wofür das alles? Ich verstehe die Regeln sind Schutz gegen nicht-kosher Einwanderer, und ich stimme den Regeln auch zu, dass hilft psychologisch aber nicht!!

Ich klinge wie eine "Göre" haha :stampf:

Ja so alle obigen "Probleme" sind eigentlich mehr Psychologisch als Tatsächlich...und eine deutsche Staatsangehörigerin zu sein ist nicht _nötig_, nur nett da es kein Anspruch auf ein Rückkehr zu meinem Heimatland gibt (mein europäischer Mann kann den 3. Welt Alltags nicht ertragen, seine Wörter nicht meine!!)
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Antwort #6 - 17.06.2004 um 09:24:17
 
Es macht nur dann ein Unterschied wenn:

- wir außerhalb der EU reisen möchten (mit meinem Dritt-Welt Pass werde ich zum Visum-Bettler reduziert egal ob Thailand oder USA, schon ausprobiert) und..

- wir innerhalb der EU mehr als 6 Monaten leben möchten (für Experiment oder aus dem nassen/kalten Wetter entzukommen). Solcher Aufenthalt ohne Deutschen Pass bedeutet:

1) ich werde in ämtlichen Augen auch in dem anderen Land als 'Gast' meines Mannes bezeichnet - das irritiert mich schrecklich, irgendwie.
2) ...sollten wir zurück nach D kommen (nach einem mehr als 6 Monaten Auslandsaufenthalt), werde ich mein "Status" verlieren, und nur ein Teil meines vorherigen Aufenthaltes wird zur zukunftigen Staatsangehörigkeit gerechnet...wofür das alles? Ich verstehe die Regeln sind Schutz gegen nicht-kosher Einwanderer, und ich stimme den Regeln auch zu, dass hilft psychologisch aber nicht!!


Sorry, das war mir ned sofort klar daß ihr viel in der Weltgeschichte herumfliegt. Und das noch ohne Krankenversicherung................. Dachte, so wie sich die finanzielle Situation darstellt, Euer Aufenthalt ist beschränkt auf die BRD. Aber wenn Du weißt wie die Bestimmungen in Thailand und USA sind...........

Mal eine Frage an die Experten: gilt im übrigen die 6 Monats-Regel auch bei unbefristeter Aufenthaltserlaubnis?

Sicherlich wirst Du mir zustimmen, daß selbst in Deinem Land eine größere Behandlung richtig Geld kostet. Und da wir viel in Südamerika sind, weiß ich daß das ebenfalls richtig Geld kostet. Wenn Du kein Geld hast schicken sie Dich wieder fort. Oder Du gehst in ein staatliches Krankenhaus wo Du, wenn Du Pech hast, von einer Krankenschwester oder Pfleger operiert wirst. Alles schon passiert.

Daß mit dem Ausweis kann ich nachvollziehen. Wenn wir im außereuropäischen Ausland sind, werden wir an jeder Grenze rausgewunken. Ich deutsch und nebenan eine Latina, das gibt immer Probleme.

Ich wünsche Dir trotzdem viel Glück bei Deinem Begehren.

Gruß

Cylber
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Antwort #7 - 17.06.2004 um 09:51:13
 
Zitat:
Mal eine Frage an die Experten: gilt im übrigen die 6 Monats-Regel auch bei unbefristeter Aufenthaltserlaubnis?


Hallo!

Jede Aufenthaltsgenehmigung erlischt bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten, sofern nicht die Ausländerbehörde vorher etwas anderes bestimmt hat, also auch die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsberechtigung.

Daneben gilt folgendes: Nach einer solchen Unterbrechung des Inlandsaufenthaltes kann die davor liegende Zeit i.d.R. nur teilweise auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden, so dass nach der Rückkehr auf jeden Fall weitere Wartezeiten erforderlich sind.
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Antwort #8 - 17.06.2004 um 11:15:30
 
Was, wenn ich einen Wohnsitz in D beibehalte und mich z.B. mit meiner Frau über den Winter ggf. länger als 6 Monate in Ihrem Land aufhalte, dann hätte die keine gültige Aufenthaltserlaubnis mehr? Das habe ich so richtig verstanden? Was soll den das?

Und mal am Rande, wer kontrolliert den das?
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Antwort #9 - 17.06.2004 um 11:47:36
 
Hallo!

Zitat:
Was, wenn ich einen Wohnsitz in D beibehalte und mich z.B. mit meiner Frau über den Winter ggf. länger als 6 Monate in Ihrem Land aufhalte, dann hätte die keine gültige Aufenthaltserlaubnis mehr? Das habe ich so richtig verstanden? Was soll den das?

Dies ist nun mal gesetzlich so geregelt, siehe § 44 AuslG:
Zitat:
§ 44 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts, Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt außer in den Fällen des Ablaufs ihrer Geltungsdauer, des Widerrufs und des Eintritts einer auflösenden Bedingung, wenn der Ausländer

1. ausgewiesen wird,
2. aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
3. ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist;
....

Wie du siehst, kommt es nicht darauf an, wo jemand mit Wohnsitz gemeldet ist, sondern wo er sich tatsächlich aufhält.
Zitat:
Und mal am Rande, wer kontrolliert den das?

Na, z.B. dieser Kollege hier:  pol
Auffallen wird dieses z.B. durch die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass oder auch durch sonstige Zufälle, die das Leben so mit sich bringt.
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Antwort #10 - 17.06.2004 um 12:01:54
 
Ohne jetze einen Korinthenkacker abzugeben, aber warum den durch Stempel in den Pässen?

Meine Frau erhält ja keinen Einreisestempel in Ihren Ausweis wenn sie in Ihr Land wieder einreist. Und ich kann ja immer alleine gehen. Desweiteren erhält sie ja mit gültiger Aufenthaltsberechtigung ebenfalls bei Einreise nach D keinen Eintrittsstempel.

Gut, sonstige Zufälle mag es geben. Nehme mal an da gibt es auch Ausnahmen, so z.B. jemand ist schon 5 Monate im Ausland, hat einen Unfall und ist dann z.B. 2 Monate im Krankenhaus, da kann es ja ned sein daß dasjenige anschließend ned mehr einreisen darf.

Ok, das habe ich gelesen. Nur verstehen tue ich das ned, das ist für mich ned nachvollziehbar. Aber es ist ja auch ned angedacht daß dies jeder versteht.

Trotdem danke an ramaol für den Hinweis, ist wichtig zu wissen.

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